Arbeitsorganisation
Teilzeitbeschäftigung
Eine bessere Vereinbarkeit von beruflichen wie familären Aufgaben ist durch Teilzeitmodelle zu erreichen. Informationen hierzu für Tarifbeschäftigte sowie Beamt:innen finden Sie auf den internen Seiten des KUS-Portals.
- Regelungen zur Teilzeit enthalten grundsätzlich der TV-L und das TzBfG
- Der:die Arbeitgeber:in hat gemäß§6 TzBfG den Arbeitnehmer:innen Teilzeitarbeit nach Maßgabe des TzBfG zu ermöglichen
- Gem.§8 TzBfG besteht ein Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit
- Speziell die Teilzeitbeschäftigung aus familiären Gründen ist geregelt in • §11 Abs. 1 TV-L
- §3 PflegeZG und
- §15 Abs. 4 BEEG
Telearbeit/ Homeoffice
Telearbeit ist der Begriff für Arbeitsformen, bei denen Sie einen Teil Ihrer Arbeit Zuhause verrichten. Weitere Informationen und Formulare erhalten Sie auf den internen Seiten des KUS-Portals.
Kurzzeit-Telearbeit (max. 4 Wochen)
- Arbeit von zu Hause, keine Verlängerung möglich;
- Gründe für die Inanspruchnahme: Familiäre Ausnahme-/Krisensituation, gesundheitliche Probleme;
- Ausleihe von technischer Ausstattung durch UHH möglich;
- Das Einverständnis der:des Vorgesetzten ist erforderlich, ebenso wie die die positive Einschätzung zur Eignung der Aufgaben und der Person für die Arbeit zu Hause.
Home-Office (für 1 Jahr möglich, Verlängerung möglich)
- Arbeit von zu Hause, auch über längeren Zeitraum, mit eigener Ausstattung, max. 10 Stunden pro Woche;
- Die Arbeitszeit zu Hause und die Anwesenheit an der UHH werden fest vereinbart;
- Aufgaben und Person müssen für die Arbeit im Home-Office geeignet sein, das Einverständnis der:des Vorgesetzten ist erforderlich.
Alternierende Telearbeit (Langzeit-Telearbeit, 1 Jahr, jährliche Verlängerung möglich)
- Die Arbeit von zu Hause über einen längeren Zeitraum;
- Die Arbeitszeit zu Hause und die Anwesenheit an der UHH werden fest vereinbart;
- Antragstellung mit ca. 3 Monaten Vorlaufzeit.
- Aufgaben und Person müssen für die Arbeit in Telearbeit geeignet sein, das Einverständnis der:des Vorgesetzten ist erforderlich;
- Einrichtung und Kostenübernahme der IT-Ausstattung und Software.
Gleitzeitregelung
Gleitzeitregelungen sind eine wesentliche Verbesserung für das Technische, Bibliotheks- und Verwaltungspersonal.