Auslandsstudium mit Kind
Einen Teil seines Studiums im Ausland zu verbringen, ist für viele Studierende reizvoll – und auch für Studierende mit Familie durchaus eine Option ihren Studienverlauf zu gestalten. Mehr noch als bei Studierenden ohne familiäre Verpflichtungen bedarf ein Auslandsaufenthalt für Studierende mit Kind(ern) jedoch eine Reihe an zusätzlichen Vorbereitungsmaßnahmen und ein hohes Maß an Organisation.
ERASMUS+ Sonderförderung für Studierende mit Kind
Im Rahmen von Erasmus+ können Studierende, die ihr Kind/ihre Kinder ins Ausland mitnehmen und während des Erasmus+ Auslandsaufenthaltes alleinerziehend sind, eine Sonderförderung als Pauschale erhalten.
Als Zuschuss für Studierende mit Kind im Ausland kann unabhängig von der Anzahl der Kinder 200 EUR monatlich als Pauschale gewährt werden. Der:dem Studierenden wird eine monatliche Förderung gemäß der Ländergruppen sowie die Pauschale für Kinder gewährt.
- Berechnungsbeispiel:
Die:der Studierende geht mit einem Kind für drei Monate nach England.
Der reguläre Fördersatz für diese Ländergruppe liegt bei 312 EUR/mtl. Die:der Studierende erhält demnach pro Monat insgesamt 512 EUR. Für drei Monate (bzw. 90 Tage) erhält die:der Studierende höchstens eine Gesamtsumme in Höhe von 1536 EUR (312+312+312+200+200+200).
- Wie wird diese Sonderförderung beantragt, was muss ich wo einreichen?
Um die Sonderförderung mit Kind zu beantragen, bewerben Sie sich zunächst regulär über die Datenbank Mobility Online für einen Erasmus-Auslandsaufenthalt. In dem Bewerbungsformular klicken Sie die Sonderförderung mit Kind an. Wurde Ihre Bewerbung angenommen, stellen Sie im Anschluss daran einen Antrag auf Sonderförderung mit Kind. Wenden Sie sich hierfür bitte an das ERASMUS-Team. Mit dem Antrag muss die Geburtsurkunde des Kindes in Kopie eingereicht werden. Nach Rückkehr müssen außerdem Reiseunterlagen und/oder Betreuungsnachweise vor Ort nachgereicht werden.
Ansprechpartner
An der Universität Hamburg steht Ihnen das Team der Abteilung Internationales für generelle Fragen zum Auslandsstudium oder -praktikum zur Verfügung und berät beispielsweise zu den Möglichkeiten der Finanzierung über die Programme Erasmus, Hamburgglobal oder DAAD Ost, aber auch zu bestehenden internationalen Austauschbeziehungen der Universität Hamburg. Erste Informationen zu diesen und weiteren Themen sowie zu den Beratungssprechzeiten finden Sie auf den Seiten der Abteilung Internationales.
Speziell auf die Fragen und Bedarfe von Studierenden mit Familie hat die Universität Wismar im Rahmen des Projektes „CampusEltern werden mobil“ den Inhalt der Homepage "Auslandsstudium mit Kind"abgestimmt. Hier finden Sie eine Vielzahl an Informationen zu Themen wie Organisation, Kosten und Finanzierung, Wohnen, Kinderbetreuung, aber auch Wissenswertes über die Familienpolitik einiger beliebter Auslandsstudienziele und Erfahrungsberichte.
Untervermietung der Wohnung
Achtung: Für Studierende, die in dem Studierendenhaus Bornstraße wohnen, gibt es die Möglichkeit, die Wohnung während des Auslandsaufenthalts nach Absprache unterzuvermieten. Sie bleiben damit Hauptmieter der Wohnung und können im Anschluss an Ihren Auslandsaufenthalt in diese zurückkehren. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte frühzeitig an Ihre Hausverwaltung oder an das Beratungszentrum Wohnen des Studierendenwerks.