Promovierende und Postdocs: Stipendium
Für Stipendiatinnen und Stipendiaten mit Familie gelten besondere rechtliche Voraussetzungen. Die soziale Absicherung ist anders als bei regulären Beschäftigten. Die Förderung über ein Stipendium begründet kein Beschäftigungsverhältnis und unterscheidet sich daher in vielen Belangen. So ist ein Stipendium eine nicht zurückzuzahlende Zuweisung und stellt kein reguläres Einkommen dar und fällt daher beispielsweise nicht in den Bereich der Sozialversicherung und auch die rechtlichen Regelungen zu Mutterschutz und Elternzeit greifen nicht.
Bezüglich der Regelungen zu Mutterschutz und Elternzeit muss sich stets an den jeweiligen Stipendiengeber gewandt werden. Denn die familienbezogenen Regelungen der jeweiligen Stipendiengeber zu Stipendiaten mit Familie sind sehr unterschiedlich. So gibt es z.B. bei Erhalt eines der Stipendien der UHH für Promovierende aufgrund der Maßnahmen zur familiengerechten Hochschule gesondert Kindergeldzuschläge. Weitere Informationen zu spezifischen Stipendien finden Sie in einem Ratgeber der GEW (PDF) und die DFG hat bei Forschungsstipendien ebenfalls eine Kinderzulage. Weitere Informationen hier.
Es lohnt sich also, sich zu erkundigen. Wichtige zu klärende Fragen sind:
- Gewährung von Familienzuschlag oder Kinderbetreuungspauschale
- Verlängerung des Förderzeitraums wegen Kinderbetreuung
- Möglichkeit zum vorzeitigen Abrufen der Fördermittel statt Verlängerung des Förderzeitraums
- weitere Unterstützungsmöglichkeiten zur Vereinbarkeit von Wissenschaft und Kind