Wahlen
Das Wahlamt ist zuständig für die Organisation und Durchführung der Wahlen zum Akademischen Senat, zu den Fakultätsräten und zu den Fachbereichsräten an der Universität Hamburg.
Zudem leitet es den Aufruf der Deutschen Forschungsgemeinschaft zur Beteiligung an der Wahl der DFG-Fachkollegien an die an der UHH beschäftigten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler weiter.
Im Wintersemester 2020/21 findet die Wahl der Vertreterinnen und Vertreter in der Gruppe der Studierenden zum Akademischen Senat statt. Die Amtszeit der gewählten Mitglieder beginnt am 1. April 2021 und endet am 31. März 2022.
Die Stimmzettel müssen dem Wahlamt bis zum 15. Februar 2021, 14.00 Uhr, zugehen.
Das vorläufige Wahlergebnis wird am 17. Februar 2021 bekannt gegeben. Die Wahl findet ausschließlich als Briefwahl statt.
Weitere Informationen können Sie dem Wahlplakat (PDF) entnehmen.
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Im Sommersemester 2020 fand die Wahl der Vertreterinnen und Vertreter aller Gruppen zu den Fachbereichsräten statt. Die Amtszeit der gewählten Mitglieder beginnt am 01.10.2020 und endet am 30.09.2022; die der gewählten Studierenden endet bereits am 30.09.2021. Das vorläufige Wahlergebnis wurde für endgültig erklärt.
Im Wintersemester 2020/21 fand eine Nachwahl der Vertreterinnen und Vertreter der Gruppe des Technischen, Bibliotheks- und Verwaltungspersonals des Fachbereichsrats Physik statt. Das vorläufige Wahlergebnis wurde für endgültig erklärt.
Im Sommersemester 2020 fand die Wahl der Vertreterinnen und Vertreter in der Gruppe der Studierenden zu den Fakultätsräten statt. Die Amtszeit der gewählten Mitglieder beginnt am 01.10.2020 und endet am 30.09.2021. Das vorläufige Wahlergebnis wurde für endgültig erklärt.
Zudem fand eine Nachwahl der drei Stellvertretungsplätze in der Gruppe des Technischen, Bibliotheks- und Verwaltungspersonals für den Fakultätsrat der Fakultät für Betriebswirtschaft statt. Das vorläufige Wahlergebnis wurde für endgültig erklärt.
Weiterführende Informationen
- Wahlordnung zum Akademischen Senat, zu den Fakultätsräten und zu den Institutsgremien vom 6. April 2017 (PDF)
Die Wahlordnung vom 6. April 2017 findet Anwendung für ab dem Wintersemester 2017/2018 durchzuführende Wahlen. - Wahlordnung zum Akademischen Senat und zu den Fakultätsräten vom 17. Februar 2005 (PDF)
Die Wahlordnung vom 17. Februar 2005 findet Anwendung für die bis zum Wintersemester 2017/2018 durchgeführten Wahlen. Dies gilt einschließlich der nachträglichen Besetzung aus der Reserveliste, sowie für Nach- und Neuwahlen. - Verfügung über die Zahlung eines Ausgleichs am studentische Mitglieder in den Gremien (PDF)
- Sitzungsgeldformular für Studierende (PDF)
- Hinweise zu den Wahlen (PDF)
- Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten bei Wahlen (PDF)
- Hinweise zur Geschlechterquotenregelung (PDF)