Reisekostenzuschüsse aus dem Körperschaftsvermögen der Universität Hamburg
Sie möchten Ihre Forschungsarbeit auf einer Tagung oder einem Kongress präsentieren und benötigen einen Reisekostenzuschuss?
Ein Teil Ihrer Reisekosten kann aus dem Körperschaftvermögen der Universität getragen werden. Wir beraten Sie gern bei der Beantragung der Mittel.
Über das Stiftungs- und Körperschaftsvermögen der Universität Hamburg können (Nachwuchs-)Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Studierende der Universität Hamburg für Tagungsreisen Zuschüsse beantragen.
Hinweis
Reisekostenanträge aus dem Körperschaftsvermögen der Universität Hamburg werden unter der Voraussetzung bewilligt, dass zum Zeitpunkt der Reise die aktuellen Reisebestimmungen der Universität Hamburg eine Reise an den Veranstaltungsort gestatten. Bitte beachten Sie hierzu auch die Seiten des Auswärtigen Amtes.
Es werden nur Kosten für tatsächlich stattgefundene Reisen erstattet. Es wird daher ausdrücklich empfohlen, eine Reiserücktrittsversicherung auf eigene Kosten abzuschließen.
Derzeit können nur Promovierende und Postdocs unterstützt werden. Voraussetzung ist außerdem eine Präsentation Ihrer Arbeit auf einer Konferenz.
Pro Antragsteller*in wird eine Förderung im Jahr und drei insgesamt bewilligt.