Transferfonds der Universität Hamburg
CALL DES TRANSFERFONDS: Förderperiode 2027
Un/Sicherheit? Fragen stellen, Wissen teilen, gemeinsam handeln

Was wir als sicher oder unsicher wahrnehmen, ist selten eindeutig. Sicherheit beruht nicht allein auf Fakten, sondern entsteht durch Aushandlung, Vertrauen, Erfahrungen und geteiltes Wissen. Zugleich sind Unsicherheiten allgegenwärtig – in gesellschaftlichen Transformationsprozessen, technologischen Entwicklungen, politischen Entscheidungen, ökologischen Krisen oder individuellen Lebenswelten – und haben sich gerade in den letzten Jahren immer wieder (auch überraschend) gewandelt oder verschärft. Die Frage, wie wir mit solchen Un/Sicherheiten umgehen, betrifft also Wissenschaft und Gesellschaft gleichermaßen.
Mit dem Themenschwerpunkt „Un/Sicherheit?“ fördert der Transferfonds der Universität Hamburg Projekte, die diese Frage gemeinsam mit außeruniversitären Partner:innen aufgreifen. Im Mittelpunkt stehen Vorhaben, die wissenschaftliches Wissen mit praktischen Erfahrungen, Perspektiven und Bedarfen aus Gesellschaft, Kultur, Politik, Wirtschaft oder Zivilgesellschaft verbinden und neue Formen des ko-kreativen Arbeitens erproben.
Un/Sicherheit als offenes Erkenntnisfeld
Gesucht werden Projekte, die Un/Sicherheit nicht vorab definieren, sondern als Ausgangspunkt für gemeinsames Fragen nutzen. Mögliche Themenfelder umfassen unter anderem:
- gesellschaftliche, politische, rechtliche oder ökonomische Dimensionen von Sicherheit und Risiko,
- technologische, digitale oder infrastrukturelle Fragen von Schutz, Kontrolle und Vertrauen,
- ökologische, gesundheitliche oder klimabezogene Unsicherheiten,
- historische, kulturelle, sprachliche oder ästhetische Perspektiven auf Un/Sicherheit,
- subjektive Wahrnehmungen, Emotionen und Alltagspraktiken im Umgang mit Unsicherheit.
Beiträge von Forschenden und Mitarbeitenden aller Karrierestufen aus allen Fakultäten und Verwaltungen der Universität Hamburg sind ausdrücklich willkommen. Besonders erwünscht sind interdisziplinäre Zugänge und Projekte, die unterschiedliche Wissensformen miteinander in Beziehung setzen.
Ko-kreativer Transfer als Kern des Programms
Die Universität Hamburg versteht Transfer als wechselseitigen Lernprozess. Mit dem Transferfonds fördert sie Projekte, in denen wissenschaftliche und außerwissenschaftliche Partner:innen gemeinsam Fragestellungen entwickeln, Wissen austauschen und Erkenntnisse reflektieren. Transfer wird dabei nicht als einseitige Vermittlung verstanden, sondern als ko-kreative Zusammenarbeit auf Augenhöhe. Mögliche Formate sind unter anderem partizipative Forschungsansätze, Reallabore, künstlerisch-wissenschaftliche Kooperationen oder transdisziplinäre Lehr- und Lernformate.
Ziel der Förderung ist es, Projekte anzustoßen, die über den akademischen Raum hinauswirken und neue Handlungsoptionen im Umgang mit Un/Sicherheit entwickeln oder erproben. Die Förderung durch den Transferfonds versteht sich als Anschubfinanzierung für innovative Formen des Transfers und bietet einen Experimentierraum, in dem auch offene und explorative Ansätze ausdrücklich erwünscht sind. Anschlussfinanzierung, Verstetigung, Skalierbarkeit oder andere Möglichkeiten, Wirkungen über die Projektlaufzeit hinaus zu verstärken, sollten bei Antragstellung mitbedacht werden.
Förderung, Vergabeverfahren und Antragstellung
Seit 2021 fördert der Transferfonds der Universität Hamburg Projekte mit einer (Anschub-) Finanzierung von jeweils max. 30.000 EUR für einen Zeitraum von max. 12 Monaten. Ein Antragsbegutachtungsverfahren mit externen Expert:innen sichert die Qualität der Auswahl der zu fördernden Projekte. Ein Begleitprogramm durch die Transferagentur dient dem Austausch und Capacity Building der Projektbeteiligten. Die aktive Teilnahme an Begleitprogramm und Abschlussevent, ein Nachweis über die Verwendung der Mittel sowie ein Abschlussbericht in Form einer Societal Impact Story sind obligatorisch.
Das Verfahren zur Vergabe von Fördergeldern des Transferfonds erfolgt in einem jährlichen Turnus. Für den kommenden Förderzeitraum ist eine Antragstellung vom 01. bis 31. Mai 2026 möglich. Der Förderzeitraum ist auf 01. Januar 2027 bis 31. Dezember 2027 festgesetzt. Die Ausschreibung erfolgt vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Mitteln, deren Höhe erst im Herbst 2026 feststehen wird. Daher kann mit einem Förderbescheid erst im November gerechnet werden.
Antragsteller:innen müssen über einen Arbeitsvertrag mit der Universität Hamburg verfügen, der mindestens bis zum Ende des Förderzeitraums läuft. Weitere Projektmitglieder können z. B. über Aufstockungen bestehender Beschäftigungsverhältnisse, Werkverträge, SHK/WHK-Stellen durch die Transferfonds-Förderung finanziert werden. Neueinstellungen sind aufgrund des kurzen Förderzeitraums nicht möglich. Neben Personalkosten können auch Sachmittel beantragt werden.
Reichen Sie Ihren Antrag inkl. 2-seitiger Projektskizze (siehe Antragsformular) und Finanzplan (siehe Vorlage) über dieses Formular ein.
Ausschreibungstext als Download (PDF)
Bei Rückfragen beraten wir Sie gerne. Ihre Ansprechpersonen in der Transferagentur:
Dr. Claudia Mendes und Ursula Caser (E-Mail: ko-kreativ"AT"uni-hamburg.de)
Der Transferfonds der Universität Hamburg wird gefördert vom Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) sowie der Freien und Hansestadt Hamburg im Rahmen der Exzellenzstrategie von Bund und Ländern.