Gleichstellungsfonds
Mit den Mitteln des Gleichstellungsfonds unterstützt die Universität Hamburg seit 2012 Vorhaben im Bereich der Chancengerechtigkeit (Geschlechtergerechtigkeit, Vereinbarkeit und Diversität), die sich auf strukturelle bzw. konzeptionelle Innovationen beziehen und der Erfüllung des Gleichstellungsauftrages nach § 3 Abs. 4 und 5 HmbHG an der Universität Hamburg dienen. Der Fonds wird in der Regel jährlich mit 60.000 € ausgeschrieben.
Ausschreibung 2026: Von Januar - April bewerben!
Die nächste Bewerbungsphase startet im Januar 2026. Weitere Informationen folgen.
Was wird gefördert?
Förderungsfähig sind insbesondere Anträge in drei Bereichen:
- Aus Mitteln des Fonds können Projekte gefördert werden, die einen direkten Bezug zu den Themen Gender, Diversity und/oder Vereinbarkeit haben. Dabei kann es sich beispielsweise um Lehrvorhaben, Tagungen, Ausstellungen oder die Unterstützung von Forschungsanträgen handeln. Interdisziplinäre Vorhaben werden hierbei bevorzugt berücksichtigt.
- Mit Stipendien für die Abschlussphase von Dissertationen und Habilitationen werden Nachwuchswissenschaftlerinnen im Sinne der Frauenförderung unterstützt. Die Stipendien können für eine Dauer von maximal sechs Monaten vergeben werden. Bei der Vergabe wird auch berücksichtigt, ob die Promotionsthemen einen Gender- oder Diversity-Bezug haben und ob die Wissenschaftlerinnen Familienaufgaben (Kinder oder zu pflegende Angehörige) haben. Die Höhe der Abschlussstipendien richtet sich nach der Richtlinie für die Vergabe von Stipendien der Universität Hamburg (für Promovendinnen zzt. 1.365,- € pro Monat + Sachmittelpauschale 103,- € pro Monat + Kinderbetreuungszuschlag 400,- € pro Monat + 100,- € für jedes weitere Kind).
Maßnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie umfassen sowohl Maßnahmen für einzelne Wissenschaftler:innen (z. B. durch studentische Unterstützung für Nachwuchswissenschaftler:innen mit Kind oder pflegebedürftige Familienangehörige) als auch Vorhaben, die dazu beitragen, die Universität als Ganzes familienfreundlicher zu gestalten.
Die Mittel aus dem Gleichstellungsfonds der Universität Hamburg dienen insbesondere der Förderung von Vorhaben, die
- nicht von anderer Seite finanziert werden können,
- der einmaligen Ergänzung vorhandener Mittel,
- der Vorbereitung einer Einwerbung von Drittmitteln (Anschubfinanzierung).
Die Bewilligungshöchstgrenze pro Projekt soll nicht mehr als 5.000 € betragen (Ausnahme Abschlussförderung). Bewilligungen über 2.000 € setzen eine Zustimmung des Ausschusses für Gleichstellung voraus.
Die Entscheidung über die Bewilligung von Mitteln aus dem Fonds trifft die Gleichstellungsbeauftragte der Universität als Vorsitzende des akademischen Senatsausschusses für Gleichstellung.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind:
-
Alle Mitglieder der Universität Hamburg (ohne UKE).
-
Anträge von TVBP-Beschäftigten sind nur möglich, wenn die Anträge für das wissenschaftliche Personal gestellt werden.
Bewerbung
Die Antragstellung erfolgt an die Gleichstellungsbeauftragte der Universität als Vorsitzende des Ausschusses für Gleichstellung: chancengerechtigkeit"AT"uni-hamburg.de.
Der Antrag muss folgende Elemente beinhalten:
- Antragsformular (wird mit Ausschreibung veröffentlicht)
- Anschreiben mit Antragsbegründung
Bei Projektförderung zusätzlich:
- Projektbeschreibung mit Angaben zu der/den verantwortlich durchführende(n) Person(en) sowie Mitwirkenden am Projekt und Angaben zur Zielsetzung des Projekts in Bezug zu den Förderkriterien dieser Richtlinie
- detaillierter Kostenplan ggf. mit Angaben zu weiteren Förderungen
- Darlegung, inwieweit der Antrag bereits anderweitig zur Förderung eingereicht wurde bzw. Versicherung, dass keine anderweitige Förderung erfolgt und geplant ist
Bei Stipendienanträgen zusätzlich:
- tabellarischer Lebenslauf
- Kurzexposé des Forschungsprojektes (max. 2 Seiten)
- detaillierter Zeitplan für den Förderungszeitraum
- Darlegung, inwieweit der Antrag bereits anderweitig zur Förderung eingereicht wurde bzw. Versicherung, dass keine anderweitige Förderung erfolgt und geplant ist
- Einschätzung der/des Betreuenden (Formular). Die Betreuenden senden das Formular bitte direkt an die Stabsstelle Chancengerechtigkeit: chancengerechtigkeit"AT"uni-hamburg.de
- ggf. Geburtsurkunde(n) des Kindes/der Kinder
- ggf. Belege bzw. Eigenauskunft zur Benachteiligung hinsichtlich Bildungs- und Teilhabechancen
Bei studentischer Unterstützung zusätzlich:
- Begründung, inwieweit die Unterstützung zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie beitragen kann
- falls bereits bekannt: Name(n) der zu beschäftigenden Person(en) und Einstellungsdatum
- ggf. Geburtsurkunde(n) des Kindes/der Kinder