Arbeitsorganisation
Teilzeitbeschäftigung
Eine bessere Vereinbarkeit von beruflichen wie familären Aufgaben ist durch Teilzeitmodelle zu erreichen. Informationen hierzu für Tarifbeschäftigte sowie Beamt:innen finden Sie auf den internen Seiten des KUS-Portals.
- Regelungen zur Teilzeit enthalten grundsätzlich der TV-L und das TzBfG
- Der:die Arbeitgeber:in hat gemäߧ6 TzBfG den Arbeitnehmer:innen Teilzeitarbeit nach Maßgabe des TzBfG zu ermöglichen
- Gem.§8 TzBfG besteht ein Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit
- Speziell die Teilzeitbeschäftigung aus familiären Gründen ist geregelt in • §11 Abs. 1 TV-L
- §3 PflegeZG und
- §15 Abs. 4 BEEG
Telearbeit/ Mobiles Arbeiten
Mobiles Arbeiten und Telearbeit sind Begriffe für Arbeitsformen, bei denen Sie einen Teil Ihrer Arbeit Zuhause verrichten. Weitere Informationen und Formulare erhalten Sie auf den internen Seiten des KUS-Portals.
Gleitzeitregelung
Gleitzeitregelungen sind eine wesentliche Verbesserung für das Technische, Bibliotheks- und Verwaltungspersonal.
Krankheit des Kindes
Eltern haben bei Krankheit des Kindes, sofern dieses in der gesetzlichen Krankenversicherung eines Elternteils mitversichert ist, die Möglichkeit, gegen Vorlage einer entsprechenden ärztlichen Bescheinigung, arbeitsfreie Tage zu beantragen. Pro Kalenderjahr haben Versicherte Anspruch auf das sogenannte "Kinderkrankengeld" für bis zu zehn Arbeitstage, Alleinerziehende für 20 Arbeitstage für jedes Kind. Insgesamt haben Versicherte einen Anspruch auf "Kinderkrankengeld" für höchstens 25 und Alleinerziehende für höchstens 50 Arbeitstage je Kalenderjahr. Ist dieser Anspruch ausgeschöpft greift § 29 des TV-L, in dem eine Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Entgeltes zur Pflege eines Kindes geregelt ist, das das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Der Anspruch auf diese Arbeitsbefreiung kann für höchstens vier Arbeitstage pro Kalenderjahr geltend gemacht werden.
Den Antrag (PDF) können Sie bei Ihrer jeweils zuständigen Personalsachbearbeitung stellen. Im Anschluss können Sie bei Ihrer jeweiligen Krankenkasse Kinderkrankengeld beantragen, was den entstandenen Lohnausfall jedoch in der Regel nicht ganz ausgleicht. Weitere Informationen zur Antragsstellung und zur Höhe des Kinderkrankengeldes bekommen Sie direkt bei Ihrer Krankenkasse. Außerdem ist es möglich, den Kinderkrankengeldanspruch von einem Elternteil auf den anderen Elternteil übertragen zu lassen. Voraussetzung für die Übertragung des Kinderkrankengeldanspruchs ist, dass ein Elternteil diesen aus persönlichen oder beruflichen Gründen nicht geltend machen kann. Weiter müssen beide Elternteile gesetzlich versichert sein und der Arbeitgeber des Partners bzw. der Partnerin sowie die jeweilige Krankenkasse müssen zustimmen. Weitere Informationen hierzu bekommen Sie ebenfalls bei Ihrer Krankenkasse.
Achtung - Privatversicherung: Der Anspruch auf Kinderkrankengeld besteht grundsätzlich für alle Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung. In dem Fall, dass ein Elternteil privat und der andere gesetzlich versichert ist, so ist entscheidend, bei welchem Elternteil das Kind mitversichert ist. Für den Fall, dass das Kind dem Elternteil zugeordnet ist, der privat versichert ist, so fällt dies nicht in den Geltungsbereich, da dessen Bestimmungen nur für gesetzlich Versicherte verbindend gilt. Dies gilt unabhängig davon, ob der andere Elternteil gesetzlich versichert ist, da in diesem Fall jedoch keine Familienversicherung vorliegt. In diesem Fall besteht also kein gesetzlicher Anspruch auf Kinderkrankengeld. Den Krankheitsfall des Kindes müssen Sie ggfs. gesondert bei Ihrem privaten Versicherungsnehmer mitversichern. Bitte kontaktieren Sie für weitere Informationen Ihren privaten Versicherungsgeber.
Aktuelle Veranstaltungen
1. WORKlife- Vereinbarkeit von Beruf und Familie
Die Koordinierungsstelle Weiterbildung und Beschäftigung e.V. (KWB) bietet Veranstaltungen für Beschäftigte vor und in der Elternzeit zu den Themen: Elternzeit und Elterngeld planen und Wiedereinstieg und passgenaue Kinderbetreuung planen an.
Link zu den Veranstaltungen der KWB
Darüber hinaus bietet die KWB zu den Themen Elternzeit, Elterngeld und Kinderbetreuung auch eine individuelle Beratung an. Im Rahmen dieses Angebots können Sie z. B. bezugnehmend auf ihre persönliche Elternzeitplanung, Kinderbetreuungsmöglichkeiten und ihren Wiedereinstieg nach der Elternzeit beraten und beim Ausfüllen des Elterngeldantrages unterstützt werden.
Link zum individuellen Beratungsangebot der KWB
2. Karriereentwicklung
Die Personalentwicklung der Universität Hamburg begleitet Sie in Ihrer beruflichen Entwicklung. Weitere Informationen auf den Seiten der Personalentwicklung.
3. HRA - Hamburg Research Academy
Die Hamburg Research Academy bietet Informations- und Vernetzungsveranstaltungen für junge Wissenschaftler:innen an. Sie ist die hochschulübergreifende Einrichtung für Promotionsinteressierte, Promovierende, Postdocs, Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren sowie wissenschaftlich Betreuende in Hamburg. Weitere Informationen auf der Webseite der HRA.