Arbeitsorganisation
Teilzeitbeschäftigung
Eine bessere Vereinbarkeit von beruflichen wie familären Aufgaben ist durch Teilzeitmodelle zu erreichen. Informationen hierzu für Tarifbeschäftigte sowie Beamt*innen finden Sie auf den internen Seiten des KUS-Portals.
- Regelungen zur Teilzeit enthalten grundsätzlich der TV-L und das TzBfG
- Der/die Arbeitgeber*in hat gemäß§6 TzBfG den Arbeitnehmer*innen Teilzeitarbeit nach Maßgabe des TzBfG zu ermöglichen
- Gem.§8 TzBfG besteht ein Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit
- Speziell die Teilzeitbeschäftigung aus familiären Gründen ist geregelt in • §11 Abs. 1 TV-L
- §3 PflegeZG und
- §15 Abs. 4 BEEG
Telearbeit/ Homeoffice
Telearbeit ist der Begriff für Arbeitsformen, bei denen Sie einen Teil Ihrer Arbeit Zuhause verrichten. Weitere Informationen und Formulare erhalten Sie auf den internen Seiten des KUS-Portals.
Kurzzeit-Telearbeit (max. 4 Wochen)
- Arbeit von zu Hause, keine Verlängerung möglich;
- Gründe für die Inanspruchnahme: Familiäre Ausnahme-/Krisensituation, gesundheitliche Probleme;
- Ausleihe von technischer Ausstattung durch UHH möglich;
- Das Einverständnis der/des Vorgesetzten ist erforderlich, ebenso wie die die positive Einschätzung zur Eignung der Aufgaben und der Person für die Arbeit zu Hause.
Home-Office (für 1 Jahr möglich, Verlängerung möglich)
- Arbeit von zu Hause, auch über längeren Zeitraum, mit eigener Ausstattung, max. 10 Stunden pro Woche;
- Die Arbeitszeit zu Hause und die Anwesenheit an der UHH werden fest vereinbart;
- Aufgaben und Person müssen für die Arbeit im Home-Office geeignet sein, das Einverständnis der/des Vorgesetzten ist erforderlich.
Alternierende Telearbeit (Langzeit-Telearbeit, 1 Jahr, jährliche Verlängerung möglich)
- Die Arbeit von zu Hause über einen längeren Zeitraum;
- Die Arbeitszeit zu Hause und die Anwesenheit an der UHH werden fest vereinbart;
- Antragstellung mit ca. 3 Monaten Vorlaufzeit.
- Aufgaben und Person müssen für die Arbeit in Telearbeit geeignet sein, das Einverständnis der/des Vorgesetzten ist erforderlich;
- Einrichtung und Kostenübernahme der IT-Ausstattung und Software.
Gleitzeitregelung
Gleitzeitregelungen sind eine wesentliche Verbesserung für das Technische, Bibliotheks- und Verwaltungspersonal.
Krankheit des Kindes
Eltern haben bei Krankheit des Kindes, sofern dieses in der gesetzlichen Krankenversicherung eines Elternteils mitversichert ist, die Möglichkeit, gegen Vorlage einer entsprechenden ärztlichen Bescheinigung, arbeitsfreie Tage zu beantragen. Pro Kalenderjahr haben Versicherte Anspruch auf das sogenannte "Kinderkrankengeld" für bis zu zehn Arbeitstage, Alleinerziehende für 20 Arbeitstage für jedes Kind. Insgesamt haben Versicherte einen Anspruch auf "Kinderkrankengeld" für höchstens 25 und Alleinerziehende für höchstens 50 Arbeitstage je Kalenderjahr. Ist dieser Anspruch ausgeschöpft greift § 29 des TV-L, in dem eine Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Entgeltes zur Pflege eines Kindes geregelt ist, das das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Der Anspruch auf diese Arbeitsbefreiung kann für höchstens vier Arbeitstage pro Kalenderjahr geltend gemacht werden.
Aufgrund der Corona-Pandemie wurde die Anzahl der Kinderkrankentage für das Jahr 2021 auf 20 Tage pro Elternteil erhöht (bei Alleinerziehenden auf 40 Tage). Das Kinderkrankengeld kann nun auch in Anspruch genommen werden, wenn eine Betreuung aufgrund von Einschränkungen im regulären Schul- und Kitabetrieb nötig ist. Mehr Informationen dazu in diesem News-Artikel.
Den Antrag (PDF) können Sie bei Ihrer jeweils zuständigen Personalsachbearbeitung stellen. Im Anschluss können Sie bei Ihrer jeweiligen Krankenkasse Kinderkrankengeld beantragen, was den entstandenen Lohnausfall jedoch in der Regel nicht ganz ausgleicht. Weitere Informationen zur Antragsstellung und zur Höhe des Kinderkrankengeldes bekommen Sie direkt bei Ihrer Krankenkasse. Außerdem ist es möglich, den Kinderkrankengeldanspruch von einem Elternteil auf den anderen Elternteil übertragen zu lassen. Voraussetzung für die Übertragung des Kinderkrankengeldanspruchs ist, dass ein Elternteil diesen aus persönlichen oder beruflichen Gründen nicht geltend machen kann. Weiter müssen beide Elternteile gesetzlich versichert sein und der Arbeitgeber des Partners bzw. der Partnerin sowie die jeweilige Krankenkasse müssen zustimmen. Weitere Informationen hierzu bekommen Sie ebenfalls bei Ihrer Krankenkasse.
Achtung - Privatversicherung: Der Anspruch auf Kinderkrankengeld besteht grundsätzlich für alle Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung. In dem Fall, dass ein Elternteil privat und der andere gesetzlich versichert ist, so ist entscheidend, bei welchem Elternteil das Kind mitversichert ist. Für den Fall, dass das Kind dem Elternteil zugeordnet ist, der privat versichert ist, so fällt dies nicht in den Geltungsbereich, da dessen Bestimmungen nur für gesetzlich Versicherte verbindend gilt. Dies gilt unabhängig davon, ob der andere Elternteil gesetzlich versichert ist, da in diesem Fall jedoch keine Familienversicherung vorliegt. In diesem Fall besteht also kein gesetzlicher Anspruch auf Kinderkrankengeld. Den Krankheitsfall des Kindes müssen Sie ggfs. gesondert bei Ihrem privaten Versicherungsnehmer mitversichern. Bitte kontaktieren Sie für weitere Informationen Ihren privaten Versicherungsgeber.
Aktuelle Veranstaltungen
1. Work-Life-Balance: Vereinbarkeit von Beruf und Familie (Vormittagsseminar)
Bei der Work-Life-Balance (WLB) geht es im Kern vor allem um die Frage nach dem richtigen Maß, dem angemessenen Verhältnis zwischen verschiedenen zentralen Aspekten des (Arbeits-)Lebens. Diese Veranstaltung wird Ihnen dabei helfen, die eigenen Ansprüche und Werthaltungen zu reflektieren, die die Möglichkeit zu einer individuellen Work-Life-Balance eröffnen. Das Gelingen des rechten Maßes erfordert notwendigerweise die Kenntnis der eigenen Voraussetzungen. In zweiter Linie gehören dazu aber auch Methoden und Techniken, die eine Umsetzung des Maßhaltens im Alltag ermöglichen. Priorisierung, Zeitmanagement und die "Kunst des Neinsagens" gehören hier ebenso dazu wie eine Analyse der eigenen Stärken und Schwächen.
Themen:
- Die vier Säulen der Lebensbalance
- Das "Innere Team" als Instrument der Anspruchsermittlung
- Wertehaltungen: Chancen, Risiken, Zielkonflikte
- Selbst-Analyse: Stärken und Entwicklungsaufgaben
- Situationsanalyse: äußere Einflüsse und Ansprüche
- Methoden des Zeit- und Selbstmanagements
- Zieldefinition, Strategien für den Alltag
Preis: 300.00 EUR/ 420.00 EUR
Für die Beschäftigten der Behörden und Ämter ist die Veranstaltung kostenfrei, Landesbetriebe und Hochschulen tragen die Kosten selbst. Nichtkontraktkunden und externe Kunden zahlen den höheren Preis
Die Veranstaltung findet an jeweils 4 Tagen von 8:30 bis 12:30 Uhr statt und kann auch von Vollzeitbeschäftigten besucht werden.
Zu weiteren Informationen und zur Anmeldung
2. Elternzeit und Elterngeld planen
Workshop für Beschäftigte vor und in der Elternzeit
In der Informationsveranstaltung für Beschäftigte vor und in der Elternzeit erhalten werdende Eltern wertvolle Tipps und Informationen, um ihre Elternzeit sowie ihren Elterngeldbezug optimal planen, vorhandene Fristen einhalten und einen Wunsch nach Teilzeit während und/oder nach der Elternzeit umsetzen zu können. Die Teilnehmenden können die Partnerin/den Partner kostenfrei mit anmelden und erhalten umfangreiche Seminarunterlagen.
Themen sind insbesondere:
- Welche Ansprüche habe ich bei Elternzeit und Elterngeld?
- Was sollte ich bei meiner Elternzeit- und Elterngeldplanung beachten?
- Welche Möglichkeiten der Teilzeittätigkeit habe ich während und nach der Elternzeit?
Ort: KWB e. V., Haus der Wirtschaft, Kapstadtring 10, 22297 Hamburg, 2. Stock
Ab Januar 2018: Preis: 15€ pro Person. Link zur den Terminen und zur Online-Anmeldung
Beratung für Beschäftigte vor und in der Elternzeit
WORKlife bietet nach telefonischer Terminvereinbarung ebenfalls individuelle Beratung zum Thema Elternzeit und Elterngeld an.
Das Angebot:
- Informationen, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse Rücksicht nimmt
- Expertenwissen
- langjährige Beratungserfahrung und kompetente Beratung
Ort: KWB e. V., Haus der Wirtschaft, Kapstadtring 10, 22297 Hamburg, 2. Stock
Ab Januar 2018: Preis: 49€ Link zum Kontakt zur Terminvereinbarung
3. Kompass: Qualifizierung und Orientierung für den wissenschaftlichen Nachwuchs
Das Programm Kompass – Qualifizierung und Orientierung für den wissenschaftlichen Nachwuchs bietet zahlreiche Veranstaltungen zur überfachlichen Weiterbildung und Karriereentwicklung von Promovierenden und Postdocs an. Dabei werden sowohl Übergänge innerhalb der Wissenschaft als auch in außeruniversitäre Karrierewege unterstützt.
Service: Eltern-Kind-Zimmer
Das Eltern-Kind-Zimmer in der Präsidialverwaltung
Für kurzfristige Betreuungsengpässe steht allen Beschäftigten der Präsidialverwaltung das Eltern-Kind-Zimmer im Mittelweg 177 Erdgeschoss, Raum S 0014 zur Verfügung. In Ausnahmefällen können auch Beschäftigte aus der Wissenschaft, aus anderen Verwaltungen und Einrichtungen der UHH das EKZ nutzen. Für weitere Informationen hierzu und für die notwendige Registrierung vor der ersten Nutzung bitte die Referentin des Familienbüros, Svenja Saure ansprechen (svenja.saure"AT"uni-hamburg.de)!
Vorherige Anmeldung erforderlich unter: familienbuero"AT"uni-hamburg.de
Buchungsanfragen an: wd.mittelweg"AT"uni-hamburg.de
Eltern-Kind-Zimmer der MIN-Fakultät
Campus Bahrenfeld
Geb. 67, Raum 111
Luruper Chaussee 149
22761 Hamburg
Informatikum, Haus C, Rm 120
Campus Grindel
Grindelberg 7, Raum 1007
Zur Anmeldung, Buchung und für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an den Gleichstellungsreferenten des Clusters:
Sebastian Zubrzycki (sebastian.zubrzycki"AT"uni-hamburg.de)
Eltern-Kind-Raum am Institut für Psychologie
Raum K02
Mollerstraße 10
20148 Hamburg
Eltern-Kind-Räume der Fakultät für Geisteswissenschaften
Eltern-Kind-Zimmer am Überseering 35
1. OG, Raum 01042
Überseering 35
22297 Hamburg
Eltern-Kind-Zimmer am Asien-Afrika-Institut
ESA Ost, Raum 107
Edmund-Siemers-Allee 1, Flügel Ost
20146 Hamburg