Alleinerziehende
Es gibt zusätzliche Hilfsangebote, die Alleinerziehende unterstützen, denn Alleinerziehende stehen vor besonderen Anforderungen, Kindererziehung, Organisation des Alltags und Erwerbstätigkeit miteinander zu verbinden. Um sie darin zu unterstützen, sind z.B. staatliche Leistungen wie das Elterngeld, der Unterhaltsvorschuss oder steuerliche Regelungen entsprechend ausgestaltet.
Finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten für Alleinerziehende
Hier finden Sie Informationen zu finanziellen Hilfen, speziell für Alleinerziehende. Für allgemeine Informationen zur Finanzierung klicken Sie bitte hier.
Kindergeld und Kinderzuschlag für Alleinerziehende
Bei getrennt lebenden Eltern wird das Kindergeld in voller Höhe an den Elternteil gezahlt, in dessen Haushalt das Kind lebt. Das Kindergeld hat allerdings Auswirkungen auf die Höhe der Unterhaltszahlung des barunterhaltspflichtigen Elternteils. Für genauere Informationen schauen Sie bitte hier.
Für Alleinerziehende kann sich auch die Beantragung das Kinderzuschlags lohnen. Hier finden Sie weitere Informatinen dazu.
Elterngeld für Alleinerziehende
Für alleinerziehende Mütter und Väter gelten beim Elterngeld grundsätzlich dieselben Voraussetzungen wie für Elternpaare. Jedoch können Alleinerziehende auch die zusätzlichen zwei Partnermonate nutzen und somit allein für die vollen 14 Monate Elterngeld erhalten. Bedingung für den Anspruch auf die zwei zusätzlichen Monate ist jedoch, dass das Kind allein bei dem Elternteil in einem Haushalt lebt, dem die elterliche Sorge oder zumindest das Aufenthaltsbestimmungsrecht allein zusteht. Für weitere Informationen klicken Sie bitte hier.
Unterhaltsvorschuss
Kinder haben in der Regel einen Anspruch auf Unterhalt, wenn sich die Eltern trennen oder nicht zusammen leben. Erfolgt die Zahlung nicht, so kann ein Teil des ausfallenden Unterhalts bei jungen Kindern vorübergehend durch den staatlichen Unterhaltsvorschuss (max. 72 Monate bis zur Vollendung es 12. Lebensjahres) ausgeglichen werden.
Madame Courage - Ein Projekt zur Unterstützung für schwangere und alleinerziehende Studierende
Madame Courage will Alleinerziehenden ein selbstbestimmtes Leben mit Kind ermöglichen und sie für Führungspositionen qualifizieren.
Für alleinerziehende und schwangere Studierende hat der Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Hamburg Altona in Kooperation mit dem ZONTA-Club Hamburg Hafen e.V. das Projekt „Madame Courage“ ins Leben gerufen, das von der Stabsstelle Gleichstellung und dem Familienbüro der Universität Hamburg unterstützt wird.
Ziel von „Madame Courage“ ist es, alleinerziehende und schwangere Studierende in der Abschlussphase ihres Studiums ideell und finanziell zu unterstützen. Die Förderung ist nicht konfessionsgebunden!
Der erste Schritt: Der Studienabschluss
Kurz vor dem Studienabschluss befinden sich Alleinerziehende oder Schwangere häufig in einer Krisensituation. Die Doppelbelastung von Kind und Prüfungen droht sich negativ auf die Studiendauer und vor allem den Studienabschluss auszuwirken. Noch problematischer wird es, wenn
- BAföG nicht bzw. nicht länger in Anspruch genommen werden kann,
- Unterhaltsansprüche nicht durchgesetzt werden können und
- kein Anspruch auf anderweitige staatliche Förderung und Unterstützung besteht.
Studium, Familie und Job lassen sich in dieser Situation - insbesondere kurz vor dem Examen - kaum miteinander vereinbaren. Die Folge ist häufig ein Abbruch des Studiums mit der Gefahr eines niedrigen Einkommens und dauerhafter Abhängigkeit von staatlicher Unterstützung bis hin zur Altersarmut.
In Hamburg gab es bislang keine zentrale Anlaufstelle für alleinerziehende Studierende in einer solchen Situation. Der Zonta-Club Hamburg Hafen hat deshalb gemeinsam mit dem SkF Hamburg-Altona e.V. und unter Mitwirkung der Universität Hamburg das Förderprojekt Madame Courage initiiert.
Die Besonderheit von Madame Courage:
Die Förderung soll nicht mit dem Studienabschluss enden. Vielmehr wollen wir die Stipendiatinnen auch beim anschließenden Berufseinstieg durch Vermittlung von Praktika und durch Mentoring unterstützen.
Weitere Informationen sowie Antragsformularen finden Sie auf der Website von Madame Courage
Bezuschusster Wohnraum für alleinerziehende Studentinnen
Ab dem Wintersemester 2018 werden einzelne 2er-Apartments, die für Studentinnen mit Kind geeignet sind, durch das Studierendenwerk und die Stiftung zur Förderung von Studentinnen in Hamburg besonders bezuschusst. Studentinnen mit Kind(ern), die an einer durch das Studierendenwerk unterstützten Hamburger Hochschule immatrikuliert sind, können sich mittels folgender Unterlagen bewerben:
- Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Bewerbungsbogen
- Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Studierendenwerks