Verfügungsfonds „Close the Gap“ zur Unterstützung und Förderung von Wissenschaftler:innen
Studien zeigen, dass Wissenschaftlerinnen* im Zuge der Corona-Pandemie weniger publizieren als ihre männlichen* Kollegen und ebenso weniger Forschungsprojekte beantragen. Wissenschaftliche Veröffentlichungen führen an, dass dies vor allem in der pandemiebedingten gestiegenen Doppelbelastung von Wissenschaftlerinnen* hinsichtlich der Vereinbarkeit von Beruf und Familie begründet läge. Demnach verstärkten sich durch fehlende bzw. beschränkte Betreuungs- und Versorgungsmöglichkeiten die schon zuvor vorhandenen Ungleichheiten im Wissenschaftssystem zum Nachteil von Wissenschaftlerinnen* mit Familienverantwortung. Insbesondere die Zahl der Veröffentlichungen sei ein Indikator für die verstärkte Ungleichheit.
Zudem ist kaum eine oder nur eine eingeschränkte Nutzung von Labors möglich, Forschungsexkursionen und Befragungen oder Behandlungen werden verschoben. Darüber hinaus haben die gestiegenen Anforderungen an die Bereitstellung und Durchführung der digitalen Lehre im besonderen Maße Einfluss auf zeitliche Ressourcen des wissenschaftlichen Nachwuchses und somit auf die Zahl der Veröffentlichungen.
Die Universität Hamburg schreibt, gefördert durch Mittel der BWFGB im Rahmen der Ausschreibung „Ausgleich des Geschlechtereffekts während der Corona-Krise“, den Verfügungsfonds „Close the Gap“ zur Unterstützung und Förderung von Wissenschaftler:innen aus.
Antragsberechtigt sind
- wissenschaftlich arbeitende Frauen* sowie
- Wissenschaftler:innen mit Familien- und Pflegeaufgaben,
die mindestens seit dem im Wintersemester 2020/21 an der Universität Hamburg beschäftigt sind.
Förderfähig sind beispielsweise: Unterstützung bei Erstellung von Publikationen (z.B. durch SHKs), Einzelcoachings oder Angebote für flexible Kinderbetreuung sowie Anträge auf Einzelfallförderung zum Ausgleich von pandemiebedingten Einschränkungen und Herausforderungen.
Der formlose Antrag auf Unterstützung aus dem Verfügungsfonds „Close the Gap“ zur Unterstützung und Förderung von Wissenschaftler:innen muss folgende Angaben enthalten:
- Art, Umfang und Zeitraum der beantragten Unterstützung
- Angaben zur Fakultät, Fachbereich und ggf. dem Arbeitsbereich
- Angaben zum Umfang der Lehrverpflichtung
- Ggf. Name(n) und Geburtsurkunde des Kindes/der Kinder bzw. Name der pflegebedürftigen Person
- Ggf. Angaben zum Umfang und zur Aufteilung der Familien- und Pflegeaufgaben
- Kurze Beschreibung der Situation sowie der geplanten Unterstützung.
Der Antrag ist an die Gleichstellungsbeauftragte der Universität Hamburg zu richten und kann zwischen dem 01.03.2021 und dem 30.06.2022 gestellt werden.
Vollständige Anträge werden in der Reihenfolge der Antragstellung bearbeitet. Die Gleichstellungsbeauftragte entscheidet über die Vergabe vorbehaltlich der Mittel.
Bitte richten Sie den Antrag mit den erforderlichen Unterlagen als PDF-Dokument an gleichstellung"AT"uni-hamburg.de
Bitte beachten Sie, dass wir nur vollständige Anträge bearbeiten können.