Frauenförderfonds
Aus dem Frauenförderfonds stehen jährlich Mittel in Höhe von 10.000,- € zur Verfügung. Gefördert werden daraus Projekte zum Abbau geschlechterbedingter Benachteiligungen in Studium, Lehre und Forschung sowie der Verwaltung. Gefördert werden Vorhaben, die sich auf strukturelle bzw. konzeptionelle Innovationen sowie auf die Umsetzung der Zielvereinbarung zur Frauenförderung/Geschlechtergerechtigkeit der Universität Hamburg beziehen.
Nächste Ausschreibung: Herbst 2026
Die Antragsfrist für den Frauenförderfonds 2026 ist beendet.
Die Ausschreibung für den Frauenförderfonds 2027 erfolgt voraussichtlich im Herbst 2026. Bei Fragen, wenden Sie sich gern an chancengerechtigkeit@uni-hamburg.de.
Was wird gefördert?
Förderfähig sind:
- Lehr- und Forschungsvorhaben zur Frauen- und Geschlechterforschung (auch Vereinbarkeit)
- Veranstaltungen zur Frauen- und Geschlechterforschung
- Projekte zur Implementierung von Gender Mainstreaming in Studium und Lehre, Forschung und Verwaltung
- Weiterbildungsformate für Frauen
- Projekte zur Vereinbarkeit von Studien-, Berufs- und Familienverantwortung
Generell werden interdisziplinäre Vorhaben bevorzugt. Individuelle Unterstützungsmaßnahmen werden nicht aus dem Frauenförderfonds gefördert.
Die Bewilligungshöchstgrenze pro Projekt soll nicht mehr als 2.000,- € betragen. Bei Antragstellung ist darzulegen, inwieweit ein Antrag bereits anderweitig zur Förderung eingereicht wurde bzw. ist zu versichern, dass dieser noch nicht anderweitig eingereicht wurde.
Die Mittel aus dem Frauenförderfonds der Universität Hamburg dienen insbesondere der Förderung von
- Vorhaben, die nicht von anderer Seite finanziert werden können,
- Vorhaben, die der einmaligen Ergänzung vorhandener Mittel dienen,
- Vorhaben, die der Vorbereitung einer Einwerbung von Drittmitteln oder anderen Mitteln dienen (Anschubfinanzierung).
Aus haushaltstechnischen Gründen müssen bewilligte Mittel aus dem Frauenförderfonds spätestens am 31.12. des entsprechenden Jahres abgeflossen und abgerechnet sein. Eine Übertragung von Mitteln in das Folgejahr ist leider nicht möglich.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind:
- Gleichstellungsbeauftragte aller Einrichtungen der Universität Hamburg
- alle an frauen-, gender- und vereinbarkeitsbezogenen Projekten beteiligten Mitglieder der Universität Hamburg (ohne UKE)
Bewerbung
Die Antragstellung erfolgt an die Gleichstellungsbeauftragte der Universität als Vorsitzende des Ausschusses für Gleichstellung: chancengerechtigkeit"AT"uni-hamburg.de.
Der Antrag muss folgende Angaben enthalten:
- Verantwortlich durchführende Person(en) sowie Mitwirkende am Projekt
- Zielsetzung des Vorhabens mit Bezug zu den Förderkriterien dieser Richtlinie
- Zeitraum des Projektes
- Detaillierter Kostenplan, ggf. mit Darlegung zu Bemühungen um anderweitige Mitteleinwerbung
- Zeit- und Arbeitsplan
Weitere Informationen zur Antragsstellung werden mit der Vergaberichtlinie im Ausschreibungszeitraum veröffentlicht.