Frauenförderfonds der Universität Hamburg
Ausschreibung
Die Bewerbungsfrist für den Frauenförderfonds 2024 ist abgelaufen, neue Bewerbungen sind erst 2025 wieder möglich. Die Ausschreibung erscheint voraussichtlich Ende des Jahres 2024.
Über den Frauenförderfonds
Die Universität Hamburg fördert mit dem Frauenförderfonds seit 2003 Vorhaben, die auf strukturelle Innovationen sowie auf die Umsetzung des Gleichstellungsauftrages bezogen sind. Dazu stehen in der Regel jährlich 10.000 Euro zur Verfügung.
Aus dem Frauenförderfonds werden Projekte zum Abbau geschlechterbedingter Benachteiligungen in Studium, Lehre und Forschung sowie der Verwaltung gefördert. Dazu zählen:
- Lehr- und Forschungsvorhaben zur Frauen- und Geschlechterforschung
- Veranstaltungen zur Frauen- und Geschlechterforschung
- Projekte zur Implementierung von Gender Mainstreaming in Studium und Lehre, Forschung und Verwaltung
- Projekte zur Vereinbarkeit von Studien-, Berufs- und Familienverantwortung
Interdisziplinäre Vorhaben werden bei der Vergabe der Mittel bevorzugt.
Auswertung 2007–2024
Die folgenden Auswertungen geben einen Überblick, wie die Mittel aus dem Frauenförderfonds nachgefragt und vergeben werden. Seit 2007 werden dazu systematisch Daten erhoben, die die Grundlage der Auswertung bilden. Die Auswertungen unterstützen den Ausschuss für Gleichstellung darin, die Zielorientierung des Fonds besser einzuschätzen und die Rahmenbedingungen weiterzuentwickeln, wenn dies erforderlich scheint. Die Auswertung beschränkt sich auf die quantitative Analyse der Anträge und Bewilligungen. Einblick in die Inhalte einiger geförderter Projekte bietet der Podcast „Gleichheitszeichen“, in dem Projekte vorgestellt werden, die durch den Frauenförderfonds und den Gleichstellungsfonds gefördert wurden.
Abbildung 1: Anzahl der eingereichten Anträge nach Jahren
Quelle: Auswertung der Stabsstelle Gleichstellung 2024
Jährlich gehen im Mittel zwölf Anträge ein. Die Antragszahlen sind über die Jahre hinweg relativ stabil, mit einem Ausreißer nach oben im Jahr 2013. Die im Vergleich zum Gleichstellungsfonds geringere Anzahl an Anträgen hängt sicherlich auch mit der Höhe der ausgeschriebenen Mittel zusammen. Die Antragssumme übersteigt die verfügbaren Mittel stets.
Tabelle 1: Antrags- und Bewilligungszahlen nach Jahren
Quelle: Auswertung der Stabsstelle Gleichstellung 2024
In den meisten Fällen können die gestellten Anträge bewilligt werden. Allerdings werden die Mittel in vielen Fällen nicht in der beantragten Höhe vergeben. Der Ausschuss für Gleichstellung bemüht sich in diesen Fällen, mit Unterstützung der Stabsstelle Gleichstellung auf weitere Möglichkeiten der Antragsstellung hinzuweisen, etwa auch Gleichstellungsmittel der Fakultäten.
Abbildung 2: Anzahl der Anträge nach antragstellenden Einrichtungen
Quelle: Auswertung der Stabsstelle Gleichstellung 2024
Die Aufschlüsselung der Anträge nach Fakultäten zeigt, dass die Antragszahlen stark mit der Größe der Fakultäten zusammenhängen. Die Anträge werden überwiegend durch wissenschaftliches Personal und Studierende gestellt, nur ein geringer Anteil der Anträge kommt aus dem Bereich der Verwaltung.
Bei der Auswertung ist zu beachten, dass die Fakultät für Betriebswirtschaftslehre (BWL) und die Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften (WiSo) bis 2013 eine gemeinsame Fakultät bildeten. Die Daten aus den entsprechenden Jahren finden sich unter der Fakultät WiSo wieder. Ebenso ist es bei den heutigen Fakultäten für Erziehungswissenschaft (EW) und der für Psychologie und Bewegungswissenschaft (PB). Anträge, die 2012 und 2013 auf die damalige Fakultät für Erziehungswissenschaft, Psychologie und Bewegungswissenschaft (EPB) entfielen, werden hier unter der Fakultät EW subsumiert, da diese den Großteil der ehemaligen EPB umfasst.
Abbildung 3: Antragszahlen nach Kategorien
Quelle: Auswertung der Stabsstelle Gleichstellung 2024
Bezogen auf die verschiedenen Bereiche, in denen Anträge für den Frauenförderfonds gestellt werden können, zeigt sich überwiegend eine ausgeglichene Verteilung mit Ausnahme der Projekte zu Vereinbarkeit. In diesem Bereich werden seltener Anträge gestellt.