Wiedereinstiegsprogramm der Universität Hamburg
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Lebensverläufe sind vielfältig und unterschiedliche Lebensphasen können es erfordern, eine wissenschaftliche Tätigkeit vorübergehend zu unterbrechen. Insbesondere der Beginn einer Wissenschaftskarriere ist geprägt von aufeinanderfolgenden Qualifikationsstufen. Eine Unterbrechung soll dabei keinesfalls ein Grund dafür sein, das angestrebte Qualifikationsziel nicht zu erreichen. Mit Hilfe des Wiedereinstiegsprogramms soll Nachwuchswissenschaftlerinnen ein erneuter Zugang zum Wissenschaftssystem ermöglicht werden, die ihre wissenschaftliche Tätigkeit zur Wahrnehmung familiärer Aufgaben und/oder wegen Krankheit unterbrochen haben.
Zielgruppe
Antragsberechtigt sind Nachwuchswissenschaftlerinnen der UHH, die ihr wissenschaftliches Qualifikationsvorhaben aufgrund von Elternzeit und/oder der Pflege von Angehörigen und/oder durch sonstige Ereignisse, wie Krankheit, unterbrochen haben und dieses abschließen möchten. Die Gruppe der Nachwuchswissenschaftlerinnen umfasst Doktorandinnen mit dem Ziel der Promotion und Postdoktorandinnen mit dem Ziel der Habilitation oder der Erlangung der Berufungsfähigkeit durch einen habilitationsäquivalenten Karriereverlauf. Die Unterbrechung des Qualifikationsvorhabens muss begründet sein und darf mindestens 6 Monate und in der Regel maximal drei Jahre betragen.
Dauer und Umfang der Förderung
Dauer und Umfang der Förderung erfolgen gemäß der „Richtlinie für die Vergabe von Stipendien an der Universität Hamburg (ohne UKE) (PDF)“. Geförderte Doktorandinnen und Postdoktorandinnen erhalten ein Stipendium über 12 Monate.
Die Förderung beträgt zur Zeit:
- Doktorandinnen: 1.365,- € pro Monat + Sachmittelpauschale 103,- € pro Monat + Kinderbetreuungszuschlag 400,- € pro Monat + 100,- € für jedes weitere Kind
- Postdoktorandinnen (Promotion vor maximal 2 Jahren abgeschlossen): 1.750,- € pro Monat + Sachmittelpauschale 103,- € pro Monat + Kinderbetreuungszuschlag 400,- € pro Monat + 100,- € für jedes weitere Kind
- Postdoktorandinnen (Promotion vor 2-4 Jahren abgeschlossen): 1.751,- € bis maximal 2.870,- € pro Monat
Über die Vergabe der Wiedereinstiegsstipendien entscheidet der Akademische Senatsausschuss für Gleichstellung.
Der Antrag und alle erforderlichen Unterlagen können bis zum 11. Oktober 2024 elektronisch an die Stabsstelle Gleichstellung unter gleichstellung"AT"uni-hamburg.de eingereicht werden. Die zusätzlich zum Antrag einzureichenden Unterlagen sind dem Antragsformular und der Ausschreibung zu entnehmen:
Der Akademische Senatsausschuss für Gleichstellung entscheidet in seiner ersten Sitzung im Wintersemester 2024/25 über die Vergabe der Wiedereinstiegsstipendien.