FAQs Bonuspunktesystem
Was ist das Bonuspunktesystem?
Das Bonuspunktesystem ist ein Punktesystem, das die Universität Hamburg bei der Auswahl von Bewerber:innen aus Nicht-EU-Staaten für Bachelor-, Staatsexamen-, Diplom-, Bakkalauréat- und Magisterstudiengänge verwendet. Eine Übersicht finden Sie unter Bonuspunktesystem.
Je mehr Punkte Sie haben, desto höher sind Ihre Chancen auf einen Studienplatz.
Sie können Bonuspunkte in den folgenden Bereichen erhalten:
- Durchschnittsnote HZB – bis zu 30 Punkte
- Sprachliche Studienvorbereitung – 15 Punkte
- Fachliche Studienvorbereitung – bis zu 12 Punkte
- Stipendium – 1 Punkt
- Soziale Kriterien – 1 Punkt
Insgesamt können maximal 59 Punkte nachgewiesen werden. Andere Nachweise als die im Bonuspunktesystem genannten können nicht im Auswahlverfahren für Nicht-EU Bewerber:innen berücksichtigt werden.
Gehöre ich zur Nicht-EU Quote?
Ja, wenn beides zutrifft:
Sie besitzen eine Staatsangehörigkeit eines Nicht-EU-Landes
und
Sie haben Ihre Hochschulzugangsberechtigung (HZB) in einem Nicht-EU-Land erworben.
Ausnahmen finden Sie unter Bewerbungsverfahren für Internationale.
Gilt das Bonuspunktesystem auch für Masterbewerbungen?
Nein.
Masterstudiengänge haben eigene Auswahlverfahren und nutzen kein Bonuspunktesystem.
Alle Informationen zu den Voraussetzungen und den Bewerbungsformalitäten für Masterstudiengänge finden Sie unter Zugangsvoraussetzungen und Bewerbung Masterstudiengänge.
Wie erhalte ich Bonuspunkte für meine HZB-Note?
Zunächst ist es notwendig, dass die Note Ihrer Hochschulzugangsberechtigung ins deutsche Notensystem umgerechnet wird. Information zur Anerkennung an der Universität Hamburg finden Sie unter Anerkennung ausländischer Bildung.
In der Bonuspunkteübersicht sehen Sie, wie viele Punkte Ihre Note ergibt:
www.uni-hamburg.de/bonuspunkte.
Sie tragen die Bonuspunkte in der Onlinebewerbung ein.
Alle Nachweise zu den eingetragenen Bonuspunkten müssen Sie zur Immatrikulation hochladen:
Wintersemester: ab Ende Juli, Sommersemester: ab Anfang Februar.
Ohne gültige Nachweise werden die Bonuspunkte nicht berücksichtigt - fehlende Nachweise können zu einem Verlust des Studienplatzes führen!
Grundsätzlich gilt: je mehr Punkte Sie haben, umso größer sind Ihre Chancen auf einen Studienplatz.
Wie viele Bonuspunkte benötige ich für den Studiengang, für den ich mich bewerben möchte?
In der Tabelle mit den Punktwerten können Sie sehen, wie viele Punkte in den letzten Jahren mindestens für eine Zulassung nötig waren.
Der Punktwert in der Tabelle gibt jeweils die Punktzahl an, die mindestens erreicht werden musste, um eine Zulassung zu erreichen.
Wenn ein Studiengang in der Tabelle nicht aufgeführt ist, bedeutet dies, dass es für diesen Studiengang in den letzten sechs Jahren keinen Grenzwert gab und immer alle Nicht-EU Bewerber:innen für diesen Studiengang zugelassen werden konnten.
Ein „-“ bedeutet, dass es in diesem Jahr keinen Grenzwert gab und alle Nicht-EU Bewerber:innen für diesen Studiengang zugelassen werden konnten.
Welches Deutschzertifikat benötige ich für Bonuspunkte?
Die sprachlichen Grundvoraussetzungen für ein Studium an der Universität Hamburg sind bereits erfüllt, wenn Sie bei der Immatrikulation eines der unter Deutschkenntnisse genannten Zertifikate nachweisen.
Um Bonuspunkte zu erhalten, müssen Sie noch bessere Kenntnisse der deutschen Sprache nachweisen - über eines der in der Bonuspunktetabelle genannten Zertifikate. Dabei können nur die hier genannten Nachweise berücksichtigt werden. Andere Bescheinigungen oder Umrechnungstabellen, die beispielsweise von einigen Studienkollegs ausgegeben werden und eine Äquivalenz zu DSH-3 bescheinigen, können nicht berücksichtigt werden. Nur die jeweiligen Original Zertifikate (DSH-Zertifikat, TestDaF-Zertifikat, Zeugnis der Feststellungsprüfung, etc.) mit dem in der Bonuspunktetabelle erreichten Ergebnis werden für die Vergabe von Bonuspunkten berücksichtigt.
Bitte beachten Sie, dass es nach der Deutschprüfung noch zwei bis sechs Wochen dauern kann, bis Sie Ihr Zertifikat erhalten. Planen Sie Ihre Deutschprüfung deshalb so, dass Ihnen Ihr Zertifikat rechtzeitig zur Immatrikulation (Wintersemester: ab Ende Juli, Sommersemester: ab Anfang Februar) vorliegt.
Die Sprachzertifikate dürfen nicht älter als drei Jahre sein, gerechnet vom ersten Tag der Bewerbungsphase für das jeweilige Semester (01.06. WiSe, 01.12. SoSe).
Nachweise von Deutschprüfungen, für die Sie Bonuspunkte erhalten:
- DSH-Zertifikat: Bonuspunkte erhalten Sie ausschließlich für ein Zertifikat über eine bestandene DSH Prüfung, die das Niveau DSH-3 ausweist.
- TestDaF: Der TestDaF wird sowohl in der papierbasierten als auch in der digitalen Version akzeptiert. Die vier Prüfungsteile beinhalten die Fertigkeiten Lesen, Hören, Schreiben und Sprechen. Die Ergebnisse in jedem Prüfungsteil werden als TestDaF-Niveaus TDN 3, TDN 4 und TDN 5 angegeben. Insgesamt werden für den Erwerb von Bonuspunkten mindestens 18 Punkte benötigt.
- Feststellungsprüfung: Für Bonuspunkte muss das Prüfungsfach Deutsch in der Feststellungsprüfung an einem staatlich anerkannten Studienkolleg mit der Note sehr gut bestanden worden sein. Eine Liste der staatlich anerkannten Studienkollegs findet sich unter https://studienkollegs.de/Kontaktdaten.html. Ein Ergebnis mit der Note gut, das vom Studienkolleg über eine Umrechnungstabelle als DSH-3 Niveau eingestuft wird, wird nicht akzeptiert - für DSH-3 ist ein DSH-3 Zertifikat über eine bestandene DSH-Prüfung als Nachweis notwendig.
- Für Telc Deutschzertifikate C1, Goethe Zertifikate C1 oder ÖSD Oberstufe C1 erhalten Sie ausschließlich mit der Note sehr gut Bonuspunkte. Für Telc Deutschzertifikate C2, Goethe Zertifikate C2 oder ÖSD Oberstufe C2 erhalten Sie unabhängig von der Note Bonuspunkte.
- Die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang DSD II kann nicht bei der Vergabe von Bonuspunkte berücksichtigt werden, weil bei diesem Zertifikat keine Note vergeben wird und damit keine sehr guten Ergebnisse nachgewiesen werden können.
Weitere Informationen zu Deutschprüfungen erhalten Sie auch auf der Webseite des Sprachenzentrums der Universität Hamburg.
Wie viele Bonuspunkte erhalte ich für Kurse am Studienkolleg?
Bonuspunkte werden für die Gesamtnote in der Feststellungsprüfung vergeben; die Notenskala lautet „sehr gut“ = 1,0 - 1,5; „gut“ = 1,6 - 2,5; „befriedigend“ = 2,6 - 3,5.
Berücksichtigt werden Feststellungsprüfungen an staatlich anerkannten Studienkollegs.
Informationen zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren am Studienkolleg Hamburg finden Sie unter Bewerbung Studienkolleg Hamburg.
Das Propädeutikum wird nicht mehr vom Studienkolleg angeboten.
Bereits abgeschlossene Propädeutika werden für Bonuspunkte weiterhin anerkannt. Auch hier zählt die Gesamtnote nach der Notenskala „sehr gut“ = 1,0 - 1,5; „gut“ = 1,6 - 2,5; „befriedigend“ = 2,6 - 3,5.
Wie viele Bonuspunkte erhalte ich für Studienleistungen an deutschen Hochschulen?
Wenn Sie mindestens 30 Leistungspunkte nachweisen, die Sie an einer staatlich anerkannten deutschen Hochschule erworben haben, können je nach der Gesamtdurchschnittsnote Bonuspunkte vergeben werden.
Auch hier gilt die Notenskala „sehr gut“ = 1,0 - 1,5; „gut“ = 1,6 - 2,5; „befriedigend“ = 2,6 - 3,5.
Studiengänge, bei denen keine Leistungspunkte oder keine Notenwerte nachgewiesen werden können, können hier entsprechend nicht berücksichtigt werden.
Der Nachweis über die Leistungspunkte über den Notenspiegel/Transcript of Records muss zur Immatrikulation an der Universität Hamburg vorliegen (Wintersemester: ab Ende Juli, Sommersemester: ab Anfang Februar).
Wie viele Bonuspunkte erhalte ich für den TestAS?
Der TestAS ist ein Studierfähigkeitstest und besteht aus zwei Teilen, dem Kerntest und dem fachspezifischen Modul. Es gibt verschiedene fachspezifische Module. Welches Modul Sie für welchen Studiengang auswählen müssen, erfahren Sie unter TestAS Uni Hamburg.
Es gibt den TestAS in zwei Versionen: papierbasiert und digital. Sie können sich aussuchen, an welcher Version Sie teilnehmen möchten. Da die Punktesysteme beim papierbasierten und digitalen TestAS unterschiedlich sind, werden im Bonuspunktesystem beide Punktesysteme dargestellt.
Im papierbasierten TestAS gibt es, für beide Testteile jeweils, für 106-111 Punkte = 1 Bonuspunkt, für 112-117 Punkte = 2 Bonuspunkte und für 118-130 Punkte = 3 Bonuspunkte.
Im digitalen TestAS gibt es, für beide Testteile jeweils, für 130-159 Punkte = 1 Bonuspunkt, für 160-189 Punkte = 2 Bonuspunkte und für 190-200 Punkte = 3 Bonuspunkte.
Sie können bei Bedarf mehrfach am TestAS teilnehmen.
Wenn Sie den TestAS mehrfach ablegen, können Sie für die Vergabe von Bonuspunkten nur ein einzelnes TestAS Ergebnis angeben. Das heißt, Sie können zum Beispiel nicht den Kerntest aus TestAS 1 und das fachspezifische Modul aus TestAS 2 kombinieren.
Die aktuellen Termine des TestAS finden Sie unter Termine TestAS. Die TestAS Termine am Sprachenzentrum der Uni Hamburg finden Sie unter TestAS Sprachenzentrum.
Wie erhalte ich Bonuspunkte in den Bereichen Stipendium und soziale Kriterien?
Stipendium
Sie erhalten 1 Bonuspunkt, wenn Sie ein Stipendium von einer Institution erhalten, die in der Positivliste aufgeführt ist.
Nachweis: aktuelle Stipendienbescheinigung für das laufende oder kommende Semester (bei Immatrikulation hochladen).
Soziale Kriterien
Wenn Sie eines oder mehrere der im Folgenden genannten Merkmale erfüllen und dies nachweisen, erhalten Sie 1 Bonuspunkt.
- Programm #UHHhilft´: Nach erfolgreicher Teilnahme am Programm der Uni Hamburg für Geflüchtete #UHHhilft (Nachweis: Teilnahmezertifikat).
- Herkunftsland: Wenn Ihr Heimatland keine Ausbildungsstätten für den betreffenden Studiengang anbietet oder aufgrund des allgemeinen Entwicklungsstandes keine oder nur sehr eingeschränkte Ausbildungsmöglichkeiten im tertiären Bildungsbereich hat. Nachweis: Angabe des Landes Ihrer Schulbildung in der Onlinebewerbung.
-
Deutschsprachige Minderheit im Ausland: Nachzuweisen durch eine kurze formlose Erklärung sowie die Angabe der Staatsangehörigkeit in der Onlinebewerbung.
- Asyl-, Schutz- oder Geflüchtetenstatus: Als Asylberechtigte/r oder subsidiär Schutzberechtige/r oder bei Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft. Nachweis über den Aufenthaltstitel, der bei der Immatrikulation hochzuladen ist. Folgende Aufenthaltstitel können in dieser Kategorie berücksichtigt werden:
- §22 AufenthG
Aufnahme aus dem Ausland aus völkerrechtlichen oder dringenden humanitären Gründen - §23 Absatz 1, 2 und 4 AufenthG
Aufnahme bei besonders gelagerten politischen Interessen; Neuansiedlung von Schutzsuchenden - §24 AufenthG
Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz - §25 Abs. 1 AufenthG
Asylberechtigte gem. Art. 16a GG/ GFK - §25 Abs. 2 AufenthG
Anerkannte Flüchtlinge gem. §3 AsylG und subsidiär Schutzberechtigte gem. §4 AsylG - §25 Abs. 5 AufenthG
Aufenthalt aus humanitären Gründen; Ausreise aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht möglich. - Nachgezogene Familienangehörige (Eltern, Kinder, Ehegatten) von anerkannten Asylberechtigten, Flüchtlingen nach der Genfer Konvention und subsidiär Schutzberechtigten müssen zusätzlich den Aufenthaltstitel des Stammberechtigten (des zuerst eingereisten Familienmitglieds) nachweisen, s. §29 Abs. 2, §30, §31, §32, §34 Abs. 1 und 2 sowie §36 AufenthG.
- Fiktionsbescheinigung gem. §81 Abs. 3 und 4 AufenthG. aus denen der Status als anerkannter Asylberechtigte/r, subsidiär Schutzberechtigte/r oder Flüchtling nach der Genfer Konvention hervorgeht.
- Folgende Nachweise sind für die Bonuspunkte nicht ausreichend:
- Personen mit BÜMA/Ankunftsnachweis (Meldung des Asylgesuchs vor Antragstellung gem. §63a AsylG)
- Asylbewerber/innen (Laufendes Verfahren – Aufenthaltsgestattung gem. §55 AsylG)
- Geduldete (Vorübergehende Aussetzung der Abschiebung - Duldung gem. §60a AufenthG)
- Personen mit Abschiebeschutz gem. § 60 Abs. 5 und 7 AufenthG (Aufenthalt gem. §25 Abs.3 AufenthG)
- §22 AufenthG