Anerkennung im Ausland erworbener Bildungsabschlüsse
Für Ihre Bewerbung an der Universität Hamburg benötigen Sie in der Regel eine Anerkennung Ihrer ausländischen Bildungsnachweise. Innerhalb der Antragsfristen können Sie diesen Anerkennungsvermerk kostenfrei im Bewerbungsportal der Universität Hamburg beantragen.
Wenn Sie sich für einen Masterstudiengang bewerben, erfolgt die Anerkennung Ihres ausländischen Studienabschlusses im Rahmen des Bewerbungsverfahrens an der entsprechenden Fakultät. Sie müssen also keinen Antrag auf Anerkennung Ihres ausländischen Studienabschlusses stellen. Bitte beachten Sie aber die Hinweise für Bewerber:innen für einen Masterstudiengang.
Bitte beachten Sie, dass der Anerkennungsvermerk nur für die Bewerbung an der Universität Hamburg gültig ist und nicht zur Bewerbung am Studienkolleg Hamburg oder anderen Hochschulen genutzt werden kann.
Antragsfristen
Hinweis: Aus technischen Gründen ist die Antragsfrist zum Wintersemester 2023/24 bis zum 09.06.2023 verlängert. Wenn Sie vor Ablauf der Frist einen Antrag auf Anerkennung angelegt haben und diesen bis zum 09.06. aufgrund technischer Probleme nicht abschicken konnten, melden Sie sich bitte über unser Kontaktformular und senden Sie uns einen Screenshot des technischen Problems.
Bitte reichen Sie Ihre Unterlagen frühzeitig ein.
Bewerbung zu einem Wintersemester:
- 01.10. des Vorjahres – 15.03. Anerkennung des Bachelorabschlusses für die Bewerbung für den Masterstudiengang „Innovation, Business and Sustainability“
- 16.12.- 31.05. Anerkennung Hochschulzugangsberechtigung für die Bewerbung zum Wintersemester für alle anderen Studiengänge (Ausnahme: Bewerber:innen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung nach Beginn des laufenden Jahres erworben haben bzw. erwerben, dürfen den Antrag noch bis zum 15.07. stellen)
Bewerbung zu einem Sommersemester:
- 01.10. - 15.12. Anerkennung Hochschulzugangsberechtigung für die Bewerbung für alle Studiengänge zum Sommersemester
Eine Antragstellung außerhalb der genannten Fristen ist technisch möglich. Bitte beachten Sie aber, dass Anträge, die außerhalb der Fristen gestellt werden, nicht mehr rechtzeitig für eine Bewerbung zu dem entsprechenden Semester bearbeitet werden.