Plausibilitätsprüfungsverfahren für geflüchtete Studienbewerber/innen ohne nachweisbare HZB
An der Universität Hamburg müssen sich Studienbewerberinnen und -bewerber, die fluchtbedingt keine Hochschulzugangsberechtigung (HZB) nachweisen können, einer Prüfung zur Plausibilität ihrer Bildungsbiografie unterziehen. Dabei handelt es sich um ein gestuftes Verfahren.
Information und Beratung zu dem beschriebenen Verfahren gibt es ganzjährig. Für das Verfahren selbst gilt der folgende Ablaufplan:
- Anmeldung zum Verfahren mit Selbstauskunft, Aufenthaltstitel und Deutschnachweis B2
- Prüfung der Plausibilität
- Wenn Plausibilität vorliegt: Verifizierung durch Teilnahme am TestAS
Je nach TestAS-Ergebnis:
- Teilnahme an der Externenprüfung am Studienkolleg Hamburg
oder
- Zulassung und Einschreibung im Qualifikationsstudium; Studienbeginn im Oktober