Free Mover - Gaststudium
Internationale Gaststudierende, die nicht auf Basis eines Austausch- oder Stipendienprogramms, sondern selbständig organisiert für eine begrenzte Zahl von Gastsemestern an der Universität Hamburg studieren möchten, können sich für ein Free Mover - Gaststudium bewerben.
Als Free Mover können Sie während Ihres Studienaufenthaltes nach Absprache mit dem Fachbereich Kurse besuchen und Leistungspunkte sammeln. Voraussetzung für eine Bewerbung als Free Mover ist, dass Sie für einen Studiengang an Ihrer Heimathochschule immatrikuliert sind und eine Lehrende bzw. ein Lehrender aus einem vergleichbaren Studiengang an der Universität Hamburg Sie für die Dauer Ihres Gaststudiums betreut.
Der Erwerb eines Hochschulabschlusses an der Universität Hamburg ist im Rahmen eines Free Mover-Aufenthalts nicht möglich.
Deutschkenntnisse
Als Free Mover müssen Sie in der Regel nachweisen, dass Sie mindestens über Sprachkenntnisse auf dem Niveau B2 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen in der Unterrichtssprache des gewählten Studiengangs verfügen. In den Bachelorstudiengängen der Uni Hamburg ist die Unterrichtssprache in der Regel Deutsch. Falls Sie ausschließlich Kurse in englischer Sprache besuchen möchten, erkundigen Sie sich bitte vorher bei Ihrer Betreuerin bzw. Ihrem Betreuer, ob dies möglich ist. Sie weisen die Sprachkenntnisse im Rahmen der Erstellung der Betreuungszusage nach.
Bewerbungsschritte
1. Studienangebot
Zuerst recherchieren Sie in der Studiengangsdatenbank und auf den Seiten der Fakultäten der Universität Hamburg, ob Ihr Studiengang bzw. Ihr gewünschter Studienschwerpunkt an der Universität Hamburg angeboten wird.
2. Betreuungszusage / Einladungsschreiben
Anschließend kontaktieren Sie dazu bitte das für den Studiengang zuständige Internationale Büro bzw. Studienbüro (s. unten), deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Sie dabei unterstützen, eine Lehrende bzw. einen Lehrenden aus dem entsprechenden Studiengang für die wissenschaftliche Begleitung Ihres Free Mover-Studiums zu finden. Diese oder dieser wird Ihnen – wenn die Voraussetzungen gegeben sind - eine schriftliche Betreuungszusage ausstellen. In der Betreuungszusage ist auch die Dauer Ihres Aufenthalts an der Universität Hamburg fest gelegt.
Wenn Sie diese schriftliche Betreuungszusage (z. B. ein Einladungsschreiben) der/des Lehrenden erhalten haben, können Sie einen Antrag auf Einschreibung als Free Mover stellen.
Die Betreuungszusage dient auch als Vorlage bei der Beantragung eines Visums für Ihren Studienaufenthalt in Deutschland.
Hier finden Sie die jeweiligen Ansprechpartner und Ansprechpartnerinnen der Fakultäten für Free Mover Studierende:
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Fakultät 1 – Rechtswissenschaft
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Fakultät 2 – Wirtschafts- und Sozialwissenschaften
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Fakultät 3 – Medizinische Fakultät
An der Medizinischen Fakultät ist ein Free Mover Studium nicht möglich.
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Fakultät 4 - Erziehungswissenschaft
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Fakultät 5 - Geisteswissenschaften
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Fakultät 6 - Mathematik, Informatik und Naturwissenschaften
Biologie und Holzwirtschaft: rene.koenig"AT"uni-hamburg.de
Chemie: studienbuero"AT"chemie.uni-hamburg.de
Geowissenschaften: studienbuero.geowiss"AT"mailman.rrz.uni-hamburg.de
Informatik: studienbuero"AT"informatik.uni-hamburg.de
Mathematik: erasmus"AT"math.uni-hamburg.de
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Fakultät 7 - Psychologie und Bewegungswissenschaft
Institut für Psychologie: erasmus-psychologie"AT"uni-hamburg.de
Institut für Bewegungswissenschaft: studienbuero.bewegwiss"AT"uni-hamburg.de
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Fakultät 8 - Betriebswirtschaft
An der Fakultät für Betriebswirtschaft ist ein Free Mover Studium nicht möglich.
3. Antrag auf Einschreibung
Ihren Antrag auf Einschreibung können Sie bis zum jeweiligen Semesterbeginn einreichen (zu einem Wintersemester bis spätestens 01.10., zu einem Sommersemester bis spätestens 01.04. eines Jahres).
Bitte geben Sie in Ihrem Antrag an, für welches Semester Sie sich einschreiben möchten und in welchem Studiengang Sie Kurse besuchen möchten. Außerdem nennen Sie bitte Ihre Postanschrift in Deutschland und Ihre E-Mail-Adresse. Sollten Sie noch keine Postanschrift in Deutschland besitzen, können Sie gegebenfalls die Anschrift Ihrer betreuenden Lehrenden bzw. Ihres betreuenden Lehrenden an der Fakultät angeben.
Folgende Nachweise laden Sie bitte im Abschnitt "Upload- Nachweise" hoch:
- Nachweis der aktuellen Einschreibung für einen entsprechenden Studiengang an Ihrer Heimathochschule durch eine aktuelle Studienzeitbescheinigung oder ein Transcript of Records sowie eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
- Schriftliche Bestätigung der Betreuung des Freemover-Gastaufenthalts durch eine*n Lehrende*n aus dem angestrebten Gaststudiengang an der Universität Hamburg. Diese Bestätigung muss den Studiengang, das Semester und die Dauer des Aufenthalts an der Universität Hamburg beinhalten. Die Bestätigung kann mittels dieses Vordrucks (wird in Kürze bereit gestellt) ausgestellt werden.
- soweit schon vorhanden - Nachweis ausreichender Krankenversicherung (Sie können diesen Nachweis nach Ihrer Ankunft in Deutschland nachreichen
Einschreibung
Nachdem Sie Ihren vollständigen Antrag auf Einschreibung eingereicht haben, werden Sie zum Wintersemester frühestens ab Ende August bzw. zum Sommersemester ab Ende Februar vorläufig eingeschrieben. Sie erhalten dann per Post vorläufige Semesterunterlagen mit Ihrer Matrikelnummer an der Universität Hamburg, den Zugangsdaten zum Studien-Infonetz - STiNE - sowie den weiteren Informationen zur Zahlung des Semesterbeitrages und einem ab Semesterbeginn vorläufigen Semestertickets. Alle Unterlagen werden an die von Ihnen im Antrag genannte Anschrift in Deutschland verschickt.
Ihre vorläufigen Semesterunterlagen sind bis vier Wochen nach Semesterbeginn gültig. Nach Ablauf dieser Zeit erfolgt die endgültige Immatrikulation mit Versand endgültiger Semesterunterlagen, wenn evtl. nachzureichende Unterlagen (z.B. Krankenversicherungsnachweis) vollständig vorliegen und der Semesterbeitrag von Ihnen gezahlt wurde.
Mit der lehrenden Person, die Ihr Freemover-Gaststudium an der Universität Hamburg betreut, stimmen Sie ab, durch welche Veranstaltungen Ihr Studium an Ihrer Heimatuniversität sinnvoll ergänzt werden kann. Anschließend können Sie sich für die vereinbarten Lehrveranstaltungen mit Unterstützung der Lehrveranstaltungsmanager in der jeweiligen Fakultät anmelden.
Verlängerung des Freemover-Aufenthaltes
Wenn Sie Ihren Aufenthalt über die in Ihrer Betreungszusage genannte Zeit hinaus verlängern möchten, müssen Sie spätestens zu Beginn des Semesters, mit dem die Verlängerung beginnnt, eine neue Betreuungszusage einreichen, die einen neuen Zeitraum des Aufenthalts spezifiziert. Weitere Dokumente sind nicht einzureichen.