Promotion
Die Fakultäten der Universität Hamburg sind für das Bewerbungs- bzw. Zulassungsverfahren zur Promotion zuständig. Alle formalen Fragen sind in den Promotionsordnungen der Fakultäten geregelt.
Hinweis zu verlängerten Bearbeitungszeiten
Zulassungsverfahren
Für einen Antrag auf Zulassung zur Promotion bzw. für eine Bewerbung sind in der Regel folgende Dokumente erforderlich:
- Ihr Studienabschlusszeugnis von einer wissenschaftlichen Hochschule
- ein tabellarischer Lebenslauf
- eine Beschreibung Ihres Promotionsvorhabens (Exposé)
- weitere Unterlagen je nach Fakultät
Detaillierte Informationen sind auf der Website der jeweiligen Fakultät abrufbar:
- Fakultät für Rechtswissenschaft
- Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften
- Medizinische Fakultät
- Fakultät für Erziehungswissenschaft
- Fakultät für Geisteswissenschaften
- Fakultät für Mathematik, Informatik und Naturwissenschaften
- Fakultät für Psychologie und Bewegungswissenschaft
- Fakultät für Betriebswirtschaft
Ist Ihr Antrag bzw. Ihre Bewerbung erfolgreich, so erhalten Sie die Zulassung zur Promotion, mit der Sie sich an der Universität Hamburg einschreiben können.
Einschreibung
Nach der Zulassung zur Promotion
- schicken Sie bitte die entsprechende Online-Bewerbung für das jeweilige Promotionsstudium in STiNE ab (Registrierung unter www.uni-hamburg.de/online-bewerbung),
- laden Sie zur Einschreibung über das STiNE-Formular bitte folgende Dokumente hoch:
- Ihr Zeugnis über die bestandene Abschlussprüfung an einer Hochschule,
- im Falle einer Promotion in Medizin oder Zahnmedizin an der Medizinischen Fakultät kann das Abschlusszeugnis später direkt im Fachbereich nachgereicht werden, wenn die Promotion bereits parallel zum Studium aufgenommen wird.
- Ihre aktuelle Betreuungszusage der betreuenden Professorin oder des betreuenden Professors der Universität Hamburg
- im Falle einer Promotion im Bereich der Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften wird eine von der Graduate School der Fakultät ausgestellte Bestätigung über Ihre Zulassung zur Promotion benötigt: www.wiso.uni-hamburg.de/einrichtungen/graduate-school.html
- im Falle einer Promotion im Bereich der Fakultät für Mathematik, Informatik und Naturwissenschaften wird eine vom jeweils zuständigen Studienbüro in der Fakultät ausgestellte Bestätigung über Ihre Zulassung zur Promotion benötigt: www.min.uni-hamburg.de/promotion/Verfahren.html
- im Falle einer Promotion im Bereich der Geisteswissenschaften wird eine vom Promotionsbüro der Fakultät (Dr. phil.) bzw. vom Prüfungsbüro des Fachbereich Ev. Theologie (Dr. theol.) ausgestellte Bestätigung über Ihre Zulassung zur Promotion benötigt. Vorläufig kann auch eine Betreuungszusage eingereicht und die Bestätigung der Zulassung nachgereicht werden: www.gwiss.uni-hamburg.de/Promotion.html
- im Falle einer Promotion im Bereich der Fakultät für Betriebswirtschaft wird eine Zulassungsbestätigung von der Fakultät ausgestellt: https://www.bwl.uni-hamburg.de/forschung/promotion
- Im Falle einer Promotion im Bereich Medizin oder Zahnmedizin an der Medizinischen Fakultät wird eine vom Promotionsbüro ausgestellte Bestätigung über Ihre Anmeldung zum Promotionsverfahren benötigt.
- Im Falle einer Promotion in den PhD-Programmen der Medizinischen Fakultät wird eine vom Promotionsbüro ausgestellte Bestätigung über Ihre Zulassung zum Promotionsverfahren benötigt.
- Alle Promotionsstudierenden müssen unabhängig vom Datum der Immatrikulation ab dem ersten Promotionssemester den vollen Semesterbeitrag zahlen. Auch wenn das Semester bei der Immatrikulation bereits fortgeschritten ist, ist eine Erstattung von Teilbeträgen ausgeschlossen.
- Bitte beachten Sie, dass auf Ihrer Promotionszulassung gegebenenfalls eine Frist vermerkt ist, bis zu welchem Zeitpunkt Sie die Einschreibung durchgeführt haben sollten. Achten Sie bitte auf die Einhaltung dieser Frist. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls bitte bei Ihrem Promotionsausschuss, ob Ihre Promotionsordnung auch eine Immatrikulation für das folgende Semester zulässt, wenn Sie sich lieber erst für das Folgesemester einschreiben möchten.
- Das Campus-Center behält sich jedoch vor, in angemessenen Zeitabständen eine aktuelle Bescheinigung der Professorin oder des Professors, die bzw. der die Promotion betreut, anzufordern.
Promovierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung
Für ein Promotionsvorhaben stehen Menschen mit Behinderung (insbesondere mit Assistenzbedarf) in der Regel weniger (finanzielle) Hilfen zur Verfügung, als für ein Studium. Wir empfehlen Ihnen, sich im Büro für die Belange von Studierenden mit Behinderung oder chronischer Erkrankung beraten zu lassen.
Visum
Falls Sie als internationale/r Promovierende/r ein Visum zur Einreise nach Deutschland benötigen, so beantragen Sie Ihr Visum unbedingt rechtzeitig bei der für Sie zuständigen deutschen Auslandsvertretung, da die Bearbeitungszeit 2 bis 3 Monate betragen kann.
Wichtiger Hinweis: Bitte beachten Sie unbedingt, dass ein 3-monatiges Schengen-Visum („Touristenvisum“) für einen Studien- oder Forschungsaufenthalt in Deutschland nicht verlängert werden kann.
Weitere Informationen rund ums Visum: