Mutterschutz bei Fehlgeburt: Neue Regelungen gelten ab 1. Juni 2025
5. Juni 2025, von Familienbüro

Foto: UHH/pixabay
Zum 1. Juni 2025 trat eine wichtige Gesetzesänderung in Kraft, die den Mutterschutz für Frauen bei einer Fehlgeburt entscheidend verbessert. Frauen, die ab der 13. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden, haben künftig Anspruch auf gestaffelte Schutzfristen. Die Regelungen sollen die psychische und physische Erholung der betroffenen Frauen unterstützen und ihre Rechte stärken. Nähere Informationen finden Sie auf der Webseite des Familienportals des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BFSFJ).