Nachweis der Krankenversicherung bei der Immatrikulation
Nach Erhalt des Zulassungsbescheides ist mit dem Immatrikulationsantrag zur Annahme des Studienplatzes ein Nachweis zur Krankenversicherung einzureichen. Bitte setzen Sie sich mit der zuständigen Krankenkasse in Verbindung, um eine Versicherungsbescheinigung zu erhalten. Der Nachweis durch die Versicherungskarte genügt nicht.
Die gesetzliche Krankenkasse stellt allen Studienbewerberinnen und -bewerbern eine Bescheinigung darüber aus, ob sie
- bei der Krankenkasse als selbständiges Mitglied versichert bzw. über die Eltern mitversichert sind (aus dieser Bescheinigung muss die Betriebsnummer Ihrer Krankenkasse sowie Ihre Versichertennummer hervorgehen), oder
- von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreit wurden, z.B. aufgrund einer Mitgliedschaft bei einer privaten Krankenversicherung. (Diese Bescheinigung kann jede gesetzliche Krankenkasse ausstellen.)
Bitte beachten Sie, dass Sie jede Form der Krankenversicherung, bei der es sich nicht um eine studentische gesetzliche Krankenversicherung handelt, von einer gesetzlichen Krankenkasse prüfen lassen müssen. Bietet Ihre Krankenversicherung einen ausreichenden Versicherungsschutz für ein Studium in Deutschland, kann Ihnen die gesetzliche Krankenkasse eine Bescheinigung über die Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht ausstellen.