Nachweis der Exmatrikulation für die Einschreibung an der Universität Hamburg
Nach Erhalt des Zulassungsbescheides ist mit dem Immatrikulationsantrag zur Annahme des Studienplatzes ein Nachweis über die Exmatrikulation an einer anderen Hochschule einzureichen. Dies gilt nur für Studienbewerber, die die Hochschule wechseln, also im vorherigen Semester noch an einer anderen Hochschule eingeschrieben waren.
Beim Wechsel von einer ausländischen Hochschule muss keine Exmatrikulationsbescheinigung eingereicht werden.
Studierende der Universität Hamburg benötigen keine Exmatrikulation, sondern werden nach Annahme des Studienplatzes auf das neue Studienfach umgeschrieben.