Exmatrikulation an der vorherigen Hochschule im Rahmen der Einschreibung an der Universität Hamburg
Studierende werden im Regelfall nur für einen Studiengang einer deutschen staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule immatrikuliert. Eine parallele Immatrikulation für zwei Studiengänge ist nur dann möglich, wenn Sie mit der Bewerbung einen Antrag auf ein Doppelstudium gestellt haben und dieser genehmigt worden ist.
Sofern Sie im Semester vor Ihrer Immatrikulation an der Universität Hamburg an einer anderen staatlichen oder staatlich anerkannten deutschen Hochschule immatrikuliert sind, müssen Sie sich dort spätestens bis zum Beginn Ihres ersten Semesters an der Universität Hamburg exmatrikulieren. Im Online-Immatrikulationsantrag bestätigen Sie, dass Sie sich bereits exmatrikuliert haben oder sich fristgerecht exmatrikulieren werden. Eine Exmatrikulationsbescheinigung Ihrer bisherigen Hochschule müssen Sie nicht einreichen.