Fremdsprachenkenntnisse
In einigen Studiengängen werden Fremdsprachenkenntnisse gefordert. Kann der Nachweis zur Einschreibung nicht erbracht werden, ist eine Immatrikulation nicht möglich, sofern nicht ein späterer Nachweis der Sprachkenntnisse erlaubt ist (siehe unten). Kümmern Sie sich daher rechtzeitig um die geforderten Nachweise.
Betriebswirtschaftslehre (Hauptfach)
Voraussetzung für das Studium des Bachelorstudiengangs Betriebswirtschaftslehre (B.Sc.) ist eine Bestätigung der Bewerberin bzw. des Bewerbers, dass sie bzw. er über ausreichende Kenntnisse der englischen Sprache verfügt, um betriebswirtschaftlichen Lehrveranstaltungen folgen, Fachliteratur lesen und die zugehörigen mündlichen und schriftlichen Prüfungen gegebenenfalls auch in englischer Sprache absolvieren zu können. Die Bestätigung wird im Rahmen der Online Bewerbung direkt abgefragt. Ein formaler Nachweis ist nicht erforderlich.
Bewegungswissenschaft (Haupt- und Nebenfach)
Voraussetzung für ein Studium der Bewegungswissenschaft im Haupt- oder im Nebenfach sind Kenntnisse der englischen Sprache auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens, die durch die Hochschulzugangsberechtigung (mindestens 6 Jahre Schulunterricht) oder durch internationale Sprachnachweise für die Stufe B2 (Cambridge First Certificate of English A oder B, IELTS 5.5 oder höher, TOEFL: paper-based mind. 550 Punkte, internet-based mind. 70 Punkte, UNIcert II.) nachzuweisen sind. Bewerberinnen und Bewerber, die keine Englischkenntnisse über 6 Jahre Schulunterricht oder Kenntnisse der englischen Sprache auf dem Niveau B2 zur Immatrikulation nachweisen können, werden unter Vorbehalt zugelassen und haben den Nachweis bis spätestens Ende des ersten Fachsemesters zu erbringen.
Englisch (Unterrichtsfach im Lehramt)
Englischkenntnisse sind eine Voraussetzung für das Studium des Unterrichtsfaches Englisch in den Lehramtsstudiengängen:
- Lehramt an Grundschulen (LAGS),
- Lehramt für Sekundarstufe I und II (Stadtteilschulen und Gymnasien) (LASek),
- Lehramt für Sonderpädagogik – Profilbildung Grundschule (LAS-G),
- Lehramt für Sonderpädagogik – Profilbildung Sekundarstufe (LAS-Sek) und
- Lehramt an berufsbildenden Schulen (LAB ).
Der Nachweis englischer Sprachkompetenz erfolgt durch:
- eine Abiturnote von
- 11 Punkten im Fach Englisch auf erhöhtem Niveau bzw.
- 11 Punkten im Leistungskurs Englisch oder
- 13 Punkten im Fach Englisch auf grundlegendem Niveau
Hinweis:
Der Mindestnotenwert von 11, bzw. 13 Punkten bezieht sich auf das gesamte Abiturzeugnis, diese Note kann also entweder in einer der 4 Halbjahresnoten oder in der Abiturprüfung erreicht worden sein.
Das Fach Englisch muss nicht Teil der Abiturprüfung gewesen sein.
- oder einen der nachfolgenden Tests auf dem jeweils angegebenen Niveau:
- CEFR B2+
- TOEFL iBT 90 Punkte
- IELTS 6.5 Academic Module
- CAE grade A
- CPE grade A, B oder C.
Bildungsabschlüsse aus englischsprachigen Ländern gelten ebenfalls als Nachweis der nötigen Sprachkenntnisse.
Evangelische Religion (Unterrichtsfach im Lehramt für Sekundarstufe I und II)
Voraussetzung für das Studium des Unterrichtsfachs Evangelische Religion im Lehramt für Sekundarstufe I und II (Stadtteilschulen und Gymnasien) sind Kenntnisse des Lateinischen im Umfang des Latinums (Kenntnisse im Umfang des Kleinen Latinums sind nicht ausreichend).
Der Nachweis erfolgt durch:
- Vorlage der Hochschulzugangsberechtigung (Abiturzeugnis: Latinum) oder
- einer Bescheinigung der Behörde für Schule und Berufsbildung oder einer vergleichbaren Schulbehörde eines anderen Bundeslandes.
Der Nachweis kann i. d. R. bis zur Rückmeldung zum dritten Fachsemester nachgereicht werden. In begründeten Ausnahmefällen kann der zuständige Prüfungsausschuss abweichend entscheiden.
Französisch (Haupt-, Neben- und Unterrichtsfach im Lehramt für Sekundarstufe I und II und Lehramt an berufsbildenden Schulen)
Grundlegende Sprachkenntnisse sind die Voraussetzung für das Studium des Hauptfachs, des Nebenfachs sowie des Unterrichtsfachs Französisch in den Lehramtsstudiengängen Lehramt für Sekundarstufe I und II (Stadtteilschulen und Gymnasien) (LASek) und Lehramt an berufsbildenden Schulen (LAB).
Der Nachweis erfolgt durch:
- eine Bescheinigung einer Allgemeinbildenden Schule über 300 Unterrichtsstunden,
- die Vorlage von Zeugnissen über eine 300 Unterrichtsstunden entsprechende Anzahl von Schuljahren (300 Unterrichtsstunden entsprechen 5 Schuljahren),
- ein Zertifikat DELF B1,
- ein Zertifikat DEUF (Diplôme universitaires d’études françaises) Niveau B1 oder
- ein Zertifikat TCF (Test de Connaissance du français) Niveau B1.
Wurde Französisch als Leistungskurs oder als Grundkurs-Prüfungsfach der Abiturprüfung belegt und geht dies aus dem Abiturzeugnis hervor, so reicht als Nachweis eine einfache Zeugniskopie.
Bildungsabschlüsse aus französischsprachigen Ländern gelten ebenfalls als Nachweis der nötigen Sprachkenntnisse.
Geschichte (Haupt-, Neben- und Unterrichtsfach im Lehramt für Sekundarstufe I und II)
Für Geschichte als Hauptfach bestehen folgende Zugangsvoraussetzungen:
- Nachweis von Kenntnissen des Lateinischen im Umfang des Kleinen Latinums und
- Nachweis von Kenntnissen zweier moderner Fremdsprachen, die durch 3 Jahre Schulunterricht/Niveau B1 in der ersten modernen Fremdsprache und 2 Jahre Schulunterricht/Niveau A2 in der zweiten modernen Fremdsprache nachgewiesen werden müssen.
Für Geschichte als Nebenfach bestehen folgende Zugangsvoraussetzungen:
- Nachweis von Kenntnissen zweier moderne Fremdsprachen, die durch 3 Jahre Schulunterricht/Niveau B1 in der ersten modernen Fremdsprache und 2 Jahre Schulunterricht/Niveau A2 in der zweiten modernen Fremdsprache nachgewiesen werden müssen.
Für Geschichte als Unterrichtsfach im Lehramt für Sekundarstufe I und II (Stadtteilschulen und Gymnasien) bestehen folgende Zugangsvoraussetzungen:
- Nachweis von Kenntnissen des Lateinischen im Umfang des Kleinen Latinums.
Der Nachweis kann bis zur Rückmeldung zum dritten Fachsemester nachgereicht werden. In begründeten Ausnahmefällen kann der zuständige Prüfungsausschuss abweichend entscheiden.
Der Nachweis des Kleinen Latinums erfolgt durch Vorlage der Hochschulzugangsberechtigung (Abiturzeugnis) oder einer Bescheinigung der Behörde für Schule und Berufsbildung oder einer vergleichbaren Schulbehörde eines anderen Bundeslandes. Die erforderlichen Kenntnisse bzw. Nachweise können in Kursen, die die Universität Hamburg in Verbindung mit der VHS anbietet und die derzeit kostenfrei sind, an der Universität Hamburg erworben werden.
Hinsichtlich der modernen Fremdsprachen kann alternativ bei vorhandenen Sprachkenntnissen eine Klausur (Übersetzung aus der Fremdsprache) geschrieben werden. Daneben bietet das Historische Seminar in Verbindung mit der VHS zu dem erforderlichen Abschluss führende Kurse an. Weitere Informationen dazu erhalten Sie im Historischen Seminar der Universität Hamburg.
Gemeinsamer Studiengang Rechtswissenschaft (Hamburg/Istanbul)
Voraussetzung für das Studium des Gemeinsamen Studiengangs Rechtswissenschaft (Hamburg/Istanbul) sind Kenntnisse der türkischen Sprache auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens. Der Nachweis erfolgt durch ein entsprechendes Zertifikat. Insbesondere werden folgende Zertifikate akzeptiert:
- Yüksek Sertifika (Fortgeschrittenenzertifikat der Sprachschule TÖMER nach Abschluss des Kurses Yüksek/B2)
- Türkçe Yeterlilik Belgesi (Bescheinigung des Yunus Emre Instituts über ausreichende türkische Sprachkenntnisse)
- B2-Zertifikat des Sprachenzentrums der Universität Istanbul
Griechisch (Unterrichtsfach im Lehramt für Sekundarstufe I und II)
Voraussetzung für das Studium des Unterrichtsfaches Griechisch im Lehramt für Sekundarstufe I und II (Stadtteilschulen und Gymnasien) sind Kenntnissen des Lateinischen im Umfang des Latinums und Kenntnissen des Altgriechischen im Umfang des Graecums.
Nachweis von Kenntnissen des Lateinischen im Umfang des Latinums durch:
- Vorlage der Hochschulzugangsberechtigung (Abiturzeugnis: Latinum),
- Vorlage einer Bescheinigung der Behörde für Schule und Berufsbildung oder
- eine von dieser als gleichwertig anerkannten Bescheinigung (Latinum).
Nachweis von Kenntnissen des Altgriechischen im Umfang des Graecums durch:
- Vorlage der Hochschulzugangsberechtigung (Abiturzeugnis: Graecum) oder
- Vorlage einer Bescheinigung der Behörde für Schule und Berufsbildung oder eine von dieser als gleichwertig anerkannten Bescheinigung (Graecum).
Diese Nachweise können noch bis zur Anmeldung zum Abschlussmodul nachgereicht werden.
Klassische Archäologie (Hauptfach)
Im Hauptfach Klassische Archäologie sind Lateinkenntnisse im Umfang des Kleinen Latinums oder Kenntnisse des Altgriechischen spätestens vor der Anmeldung zur Bachelorarbeit nachzuweisen. Werden die Lateinkenntnisse oder die Altgriechischkenntnisse nicht im Schulzeugnis nachgewiesen, so treten als Äquivalent entsprechende Nachweise über die erfolgreiche Teilnahme an einem Grammatikkurs und einem Lektürekurs an ihre Stelle.
Klassische Philologie (Hauptfach und Nebenfächer Latinistik und Gräzistik)
Voraussetzung für das Studium der Klassischen Philologie als Hauptfach sind Kenntnisse des Lateinischen im Umfang des Latinums (Kenntnisse im Umfang des Kleinen Latinums sind nicht ausreichend). Der Nachweis erfolgt durch Vorlage der Hochschulzugangsberechtigung (Abiturzeugnis: Latinum) oder einer Bescheinigung der Behörde für Schule und Berufsbildung oder einer vergleichbaren Schulbehörde eines anderen Bundeslandes. Diese Erfordernisse müssen Sie zur Einschreibung nachweisen.
Voraussetzung für das Studium des Nebenfachs Klassische Philologie mit Schwerpunkt Latinistik sind Kenntnisse des Lateinischen im Umfang des Latinums (Kenntnisse im Umfang des Kleinen Latinums sind nicht ausreichend). Der Nachweis erfolgt durch Vorlage der Hochschulzugangsberechtigung (Abiturzeugnis: Latinum) oder einer Bescheinigung der Behörde für Schule und Berufsbildung oder einer vergleichbaren Schulbehörde eines anderen Bundeslandes. Diese Erfordernisse müssen Sie bis zur Aufnahme des Studiums (01.10.) nachweisen.
Voraussetzung für das Studium des Nebenfachs Klassische Philologie mit Schwerpunkt Gräzistik sind Kenntnisse im Umfang des Kleinen Latinums. Der Nachweis erfolgt durch Vorlage der Hochschulzugangsberechtigung oder einer Bescheinigung der Behörde für Schule und Berufsbildung oder einer Bescheinigung der Fakultät für Geisteswissenschaften bzw. einer von dieser als gleichwertig anerkannten Bescheinigung. Diese Erfordernisse müssen Sie bis zum Ende des ersten Studienjahres (spätestens bei der Rückmeldung in das 3. Fachsemester) nachweisen.
Latein (Unterrichtsfach im Lehramt für Sekundarstufe I und II)
Voraussetzung für das Studium des Unterrichtsfachs Latein im Lehramt für Sekundarstufe I und II (Stadtteilschulen und Gymnasien) sind Kenntnisse des Lateinischen im Umfang des Latinums (Kenntnisse im Umfang des Kleinen Latinums sind nicht ausreichend).
Der Nachweis erfolgt durch:
- Vorlage der Hochschulzugangsberechtigung (Abiturzeugnis: Latinum) oder
- Vorlage einer Bescheinigung der Behörde für Schule und Berufsbildung oder eine von dieser als gleichwertig anerkannten Bescheinigung (Latinum).
Der Nachweis muss zur Immatrikulation eingereicht werden.
Lateinamerika-Studien (Nebenfach mit Schwerpunkt Hispanoamerika)
Für das Studium des Nebenfaches Lateinamerika-Studien werden grundlegende Spanischkenntnisse vorausgesetzt, sofern der Studienschwerpunkt auf Themen zu Hispanoamerika liegen soll. Der Nachweis erfolgt entweder durch eine Bescheinigung einer Allgemeinbildenden Schule, dass 300 Unterrichtsstunden absolviert wurden, oder durch die Vorlage des Zertifikats DELE Nivel Inicial/B1 (Instituto Cervantes) für Spanisch. Wurde Spanisch als Leistungskurs oder als Grundkurs-Prüfungsfach der Abiturprüfung belegt und geht dies aus dem Abiturzeugnis hervor, so reicht als Nachweis die amtlich beglaubigte Zeugniskopie. Die Kenntnisse müssen mit Beginn des Studiums im Studiengang nachgewiesen werden.
Bildungsabschlüsse aus spanischsprachigen Ländern gelten ebenfalls als Nachweis der nötigen Sprachkenntnisse.
Mittelalter-Studien (Nebenfach)
Voraussetzung für das Studium des Nebenfachs Mittelalter-Studien sind Kenntnisse des Lateinischen im Umfang des Kleinen Latinums. Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage der Hochschulzugangsberechtigung oder eine Bescheinigung der Behörde für Schule und Berufsbildung/der zuständigen Behörde, oder eine Bescheinigung der Fakultät für Geisteswissenschaften oder eine von dieser als gleichwertig anerkannten Bescheinigung. Der Nachweis kann noch bis zur Rückmeldung zum vierten Fachsemester nachgereicht werden.
Psychologie (Haupt- und Nebenfach)
Voraussetzung für das Studium des Haupt- und Nebenfachs Psychologie sind Kenntnisse der englischen Sprache auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens. Der Nachweis erfolgt durch die Hochschulzugangsberechtigung (mindestens 6 Jahre Schulunterricht) oder durch internationale Sprachnachweise für die Stufe B2 (Cambridge First Certificate of English A oder B, IELTS 5.5 oder höher, TOEFL: paper-based mind. 550 Punkte, internet-based mind. 70 Punkte, UNIcert II.) Der Nachweis kann bis spätestens zum Ende des ersten Fachsemesters nachgereicht werden.
Spanisch (Haupt-, Neben- und Unterrichtsfach im Lehramt für Sekundarstufe I und II und Lehramt an berufsbildenden Schulen)
Grundlegende Sprachkenntnisse sind die Voraussetzung für das Studium des Hauptfachs, des Nebenfachs sowie des Unterrichtsfachs Spanisch in den Lehramtsstudiengängen Lehramt für Sekundarstufe I und II (Stadtteilschulen und Gymnasien) (LASek) und Lehramt an berufsbildenden Schulen (LAB).
Der Nachweis erfolgt durch:
- eine Bescheinigung einer Allgemeinbildenden Schule über 300 Unterrichtsstunden,
- die Vorlage von Zeugnissen über eine 300 Unterrichtsstunden entsprechende Anzahl von Schuljahren (300 Unterrichtsstunden entsprechen 5 Schuljahren),
- ein Zertifikat DELE Nivel Inicial / B1 (Instituto Cervantes) oder
- ein Zertifikat SIELE GLOBAL: Nivel B1.
Wurde Spanisch als Leistungskurs oder als Grundkurs-Prüfungsfach der Abiturprüfung belegt und geht dies aus dem Abiturzeugnis hervor, so reicht als Nachweis eine einfache Zeugniskopie.
Bildungsabschlüsse aus spanischsprachigen Ländern gelten ebenfalls als Nachweis der nötigen Sprachkenntnisse.
Wirtschaftsmathematik (Hauptfach)
Voraussetzung für das Studium des Bachelorstudiengangs Wirtschaftsmathematik sind Englischkenntnisse, die ein angemessenes Verständnis der Unterrichtssprache und der Fachliteratur gewährleisten (mindestens Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens).
Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung mit mindestens drei Jahren Englischunterricht oder durch folgende Nachweise:
- TOEFL mit min. 42 Punkten beim internet-basierten Test,
- IELTS Test mit mindestens 4.0,
- Hochschulreife für englischsprachige Hochschulen oder
- sonstige vergleichbare Zertifikate mindestens Niveau B1.
Lehramtsstudiengänge vor dem Wintersemester 2020/21
Durch die Umstellung der Bachelor-Lehramtsstudiengänge im Wintersemester 2020/21 ist eine Bewerbung für die vor dem Wintersemester 2020/21 angebotenen Bachelor-Lehramtsstudiengänge nur noch bei bestimmten Fachkombinationen und ins höhere Fachsemester möglich. Die Zugangsvoraussetzungen für die Unterrichtsfächer für die ab dem Wintersemester 2020/21 angebotenen Bachelor-Lehramtsstudiengänge finden Sie oberhalb dieses Abschnitts.
Alevitische Religion (Unterrichtsfach im Lehramt Primar- und Sekundarstufe I)
Voraussetzung für das Studium des Unterrichtsfachs Alevitische Religion sind Kenntnisse in der türkischen Sprache im Umfang von 110 Sprachunterrichtstunden. Diese Erfordernisse müssen Sie spätestens bei der Rückmeldung in das 4. Fachsemester nachweisen. Der Sprachnachweis kann bei Bewerber/innen entfallen, die Muttersprachler bzw. Muttersprachlerinnen sind oder die ihre Hochschulzugangsberechtigung in der Türkei erworben haben. Bei Nachfragen zu den Sprachnachweisen wenden Sie sich bitte an die Akademie für Weltreligionen: www.awr.uni-hamburg.de/studium/lehramtsausbildung.html
Englisch (Unterrichtsfach im Lehramt Primar- und Sekundarstufe I)
Voraussetzung für das Studium des Unterrichtsfaches Englisch im Lehramt Primar- und Sekundarstufe I sind Englischkenntnisse. Der Nachweis erfolgt durch:
- eine Abiturnote von
- 11 Punkten im Fach Englisch auf erhöhtem Niveau
- bzw. 11 Punkten im Leistungskurs Englisch
- oder 13 Punkten im Fach Englisch auf grundlegendem Niveau
Hinweis:
Der Mindestnotenwert von 11, bzw. 13 Punkten bezieht sich auf das gesamte Abiturzeugnis, diese Note kann also entweder in einer der 4 Halbjahresnoten oder in der Abiturprüfung erreicht worden sein.
Das Fach Englisch muss nicht Teil der Abiturprüfung gewesen sein.
- oder einen der nachfolgenden Tests auf dem jeweils angegebenen Niveau:
- CEFR B2+
- TOEFL iBT 90 Punkte
- IELTS 6.5 Academic Module
- CAE grade A
- CPE grade A, B oder C
Hinweis: Für das Unterrichtsfach Englisch im Rahmen anderer Lehramtsstudiengänge ist kein formaler Nachweis erforderlich, es wird aber eine genauso hohe Sprachkompetenz wie für das Lehramt der Primar- und Sekundarstufe I erwartet.
Evangelische Religion (Unterrichtsfach im Lehramt an Gymnasien)
Voraussetzung für das Studium des Unterrichtsfachs Evangelische Religion im Lehramt an Gymnasien sind Kenntnisse des Lateinischen im Umfang des Latinums (Kenntnisse im Umfang des Kleinen Latinums sind nicht ausreichend). Der Nachweis erfolgt durch Vorlage der Hochschulzugangsberechtigung oder einer Bescheinigung der Behörde für Schule und Berufsbildung oder einer vergleichbaren Schulbehörde eines anderen Bundeslandes.
Diese Erfordernisse müssen Sie i.d.R. bis zum Ende des ersten Studienjahres (spätestens bei der Rückmeldung in das 3. Fachsemester) nachweisen. In begründeten Ausnahmefällen kann der zuständige Prüfungsausschuss abweichend entscheiden.
Französisch (Unterrichtsfach im Lehramt)
Voraussetzung für das Studium des Unterrichtsfachs Französisch sind grundlegende Sprachkenntnisse. Der Nachweis erfolgt entweder durch Bescheinigung einer Allgemeinbildenden Schule, dass 300 Unterrichtsstunden absolviert wurden, oder durch die Vorlage des Zertifikats DELF B1.
Wurde Französisch als Leistungskurs oder als Grundkurs-Prüfungsfach der Abiturprüfung belegt und geht dies aus dem Abiturzeugnis hervor, so ist nach der Zulassung eine Zeugniskopie einzureichen. Geht aus den Schulzeugnissen hervor, dass 5 Jahre lang Französisch belegt wurde, gilt dies als Nachweis von 300 Unterrichtsstunden und die Zeugniskopien reichen als Nachweis aus.
Geschichte (Unterrichtsfach im Lehramt an Gymnasien)
Für Geschichte als Unterrichtsfach im Lehramt an Gymnasien bestehen folgende Zugangsvoraussetzungen:
- Nachweis von Kenntnissen des Lateinischen im Umfang des Kleinen Latinums und
- Nachweis von Kenntnissen einer modernen Fremdsprache, die durch 5 Jahre Schulunterricht/Niveau B2 nachgewiesen werden müssen.
Der Nachweis erfolgt durch:
- Vorlage der Hochschulzugangsberechtigung (Abiturzeugnis),
- eine Bescheinigung der Behörde für Schule und Berufsbildung oder einer vergleichbaren Schulbehörde eines anderen Bundeslandes,
- eine Bescheinigung der Fakultät für Geisteswissenschaften oder einer von dieser als gleichwertig anerkannten Bescheinigung.
Der Nachweis kann bis zur Rückmeldung zum dritten Fachsemester nachgereicht werden. In begründeten Ausnahmefällen kann der zuständige Prüfungsausschuss abweichend entscheiden.
Die erforderlichen Kenntnisse des Lateinischen bzw. die Nachweise können in Kursen, die die Universität Hamburg in Verbindung mit der VHS anbietet und die derzeit kostenfrei sind, an der Universität Hamburg erworben werden.
Hinsichtlich der modernen Fremdsprachen kann alternativ bei vorhandenen Sprachkenntnissen eine Klausur (Übersetzung aus der Fremdsprache) geschrieben werden. Daneben bietet das Historische Seminar in Verbindung mit der VHS zu dem erforderlichen Abschluss führende Kurse an. Weitere Informationen dazu erhalten Sie im Historischen Seminar der Universität Hamburg.
Griechisch (Unterrichtsfach im Lehramt an Gymnasien)
Voraussetzung für das Studium des Unterrichtsfaches Griechisch im Lehramt an Gymnasien sind Kenntnisse des Alt-Griechischen im Umfang der Universitätsgriechischkurse I+II (Grammatik und Lexik des Alt-Griechischen bis zur Lektürefähigkeit). Der Nachweis erfolgt durch Vorlage der Hochschulzugangsberechtigung (Abiturzeugnis: Graecum) oder einer Bescheinigung der Behörde für Schule und Berufsbildung (Graecum) oder einer Bescheinigung der Fakultät für Geisteswissenschaften bzw. einer von dieser als gleichwertig anerkannten Bescheinigung. Diese Erfordernisse müssen Sie bis zum Ende des ersten Studienjahres (spätestens bei der Rückmeldung in das 3. Fachsemester) nachweisen.
Islamische Religion (Unterrichtsfach im Lehramt Primar- und Sekundarstufe I)
Voraussetzung für das Studium des Unterrichtsfachs Islamische Religion sind Kenntnisse in Koranarabisch im Umfang von mindestens 110 Sprachunterrichtstunden. Diese Erfordernisse müssen Sie spätestens bei der Rückmeldung in das 4. Fachsemester nachweisen. Bei Nachfragen zu den Sprachnachweisen wenden Sie sich bitte an die Akademie für Weltreligionen: www.awr.uni-hamburg.de/studium/lehramtsausbildung.html
Latein (Unterrichtsfach im Lehramt an Gymnasien)
Voraussetzung für das Studium des Unterrichtsfachs Latein im Lehramt an Gymnasien sind Kenntnisse des Lateinischen im Umfang des Latinums (Kenntnisse im Umfang des Kleinen Latinums sind nicht ausreichend). Der Nachweis erfolgt durch Vorlage der Hochschulzugangsberechtigung oder einer Bescheinigung der Behörde für Schule und Berufsbildung oder einer Bescheinigung der Fakultät für Geisteswissenschaften bzw. einer von dieser als gleichwertig anerkannten Bescheinigung. Diese Erfordernisse müssen Sie zur Einschreibung nachweisen.
Spanisch (Unterrichtsfach im Lehramt)
Voraussetzung für das Studium des Unterrichtsfachs Spanisch sind grundlegende Sprachkenntnisse.
Der Nachweis erfolgt durch:
- eine Bescheinigung einer Allgemeinbildenden Schule über 300 Unterrichtsstunden,
- die Vorlage von Zeugnissen über eine 300 Unterrichtsstunden entsprechende Anzahl von Schuljahren (300 Unterrichtsstunden entsprechen 5 Schuljahren) oder
- ein Zertifikat DELE Nivel Inicial (Instituto Cervantes).
Wurde Spanisch als Leistungskurs oder als Grundkurs-Prüfungsfach der Abiturprüfung belegt und geht dies aus dem Abiturzeugnis hervor, so reicht als Nachweis die amtlich beglaubigte Zeugniskopie.