Bewerbungsverfahren und Förderbedingungen
Bewerbungsvoraussetzungen
Wer kann sich bewerben?
Alle Studierenden der Universität Hamburg mit Abschlussziel (keine Gast- und Austauschstudierenden). Die Immatrikulation muss bereits zum Zeitpunkt der Bewerbung bestehen.
Wer ist von der Förderung ausgeschlossen?
- Promovierende, außer Medizinstudierende, die während des Studiums promovieren. Weitere Informationen über Fördermöglichkeiten für Promovierende bietet der DAAD.
- Studierende ohne deutsche Staatsangehörigkeit, wenn der geplante Aufenthalt im eigenen Heimatland stattfindet. Als Heimatland gilt das Land, in dem man sich seit mindestens fünf Jahren überwiegend aufgehalten hat. Studierende, die für einen Aufenthalt im Erasmus-Raum eine Erasmus-/SEMP-Fördermöglichkeit nutzen können. Hamburglobal kommt hier nur in Ausnahmefällen infrage (s. förderfähige Auslandsaufenthalte).
- Teilnehmende des Zentralaustauschs, die eine Förderung der Partnerhochschule erhalten (z. B. Kansas University oder Smith College), können nur eingeschränkt gefördert werden. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an die Koordination des Zentralaustauschs.
Förderfähige Auslandsaufenthalte
Studienaufenthalte
Gefördert werden Studienaufenthalte von 1 bis 3 Monaten (bei zweisemestrigen Aufenthalten bis zu 6 Monate) außerhalb Europas, des Erasmus-Raums und der Schweiz. Die Förderung erfolgt als Zuschuss zu den Aufenthaltskosten.
Förderung innerhalb Europas:
Ein Studienaufenthalt im Erasmus-Raum (EU-Länder sowie Norwegen, Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, die Türkei und Serbien) oder in der Schweiz kann nur gefördert werden, wenn:
- mit der Gasthochschule kein Erasmus- oder SEMP-Abkommen besteht,
- das Erasmus-Kontingent des Fachbereichs ausgeschöpft ist
- ein weiterer Erasmus-Auslandsaufenthalt für Sie nicht möglich ist
Wenn kein Abkommen besteht oder das Kontingent ausgeschöpft ist, reichen Sie bitte einen Nachweis über die Bemühungen um eine Erasmus-/SEMP-Kooperation oder eine Erweiterung des Austauschkontingents ein. Wenden Sie sich hierzu bitte an die Erasmus-Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der Fakultäten.
Verlängerung der Förderung
Bei einem zweisemestrigen Studienaufenthalt an derselben Gasthochschule können Sie eine Förderung für bis zu 6 Monate erhalten. Wenn Sie eine Förderung für das erste Semester erhalten haben, reichen Sie für das zweite Semester in der nächsten Bewerbungsrunde erneut Ihre Dokumente ein und wählen im Bewerbungsformular „Verlängerung“ aus. Zusätzlich zu den bisherigen Unterlagen benötigen Sie ein aktuelles Learning Agreement. Ist Ihre Bewerbung vollständig, erfolgt die Förderung ohne Auswahlprozess.
Praktika (Medizin: Famulatur und Praktisches Jahr)
Gefördert werden Praktika von 1 bis 3 Monaten außerhalb Europas und des Erasmus-Raums (EU-Staaten sowie Island, Liechtenstein, Mazedonien, Norwegen, Serbien, Türkei). Die Förderung erfolgt als Zuschuss zu den Aufenthaltskosten.
Praktika im Erasmus-Raum können nur gefördert werden, wenn eine (weitere) Erasmusförderung ausgeschlossen ist. Reichen Sie bitte mit der Bewerbung eine Bescheinigung ein, wenn Sie die Förderhöchstdauer erreicht haben. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Erasmus-Programms.
Für bestimmte Praktika bietet der DAAD Förderprogramme an, beispielsweise das Programm „Lehramt.international“. Eine gleichzeitige Bewerbung um eine Förderung durch den DAAD und Hamburglobal ist möglich; Hamburglobal kann jedoch nur bewilligt werden, wenn nach Durchlaufen des DAAD-Auswahlverfahrens eine Ablehnung erfolgt und nachgewiesen wird.
Wenn Sie sich gleichzeitig für ein DAAD-Programm oder ein anderes Stipendienprogramm bewerben, geben Sie dies bitte im Hamburglobal-Bewerbungsformular an.
Ausnahmsweise kann auch ein Praktikum zwischen Bachelorabschluss und Masterstudium gefördert werden. Voraussetzung ist, dass Sie bereits eine Zulassung zum Masterstudium oder einen vergleichbaren Nachweis Ihrer weiteren Bindung an die Universität Hamburg vorlegen. (bitte der Bewerbung beifügen).
Sprachkurse
Gefördert werden Sprachkurse von 3 Wochen bis 3 Monaten an Hochschulen oder anerkannten Sprachinstituten weltweit. Der Kurs muss mindestens 25 Unterrichtsstunden pro Woche umfassen. Bewerbungen für Englisch-Sprachkurse werden nur in begründeten Ausnahmefällen und nach vorheriger Absprache angenommen.
Fachkurse/Summer Schools
Gefördert werden individuell organisierte Fachkurse und Summer Schools im Ausland mit einer Dauer von 1 bis 6 Wochen. Die Förderung erfolgt als Zuschuss zu den Aufenthaltskosten.
Vorbereitung von Abschlussarbeiten/Studienarbeiten
Gefördert werden individuell organisierte Auslandsaufenthalte zur Vorbereitung von Abschlussarbeiten/Studienarbeiten (Feldforschung, Archivrecherche etc., 1 - 3 Monate) an Hochschulen und in Unternehmen können weltweit durch monatliche Zuschüsse zu den Aufenthaltskosten gefördert werden, wenn eine Erasmusförderung ausgeschlossen ist.
Findet das Vorhaben nicht an einer Hochschule oder in einem Unternehmen statt, benötigen wir:
- einen detaillierten Zeitplan im Motivationsschreiben und
- ein Fachgutachten Ihrer betreuenden Hochschullehrerin oder Ihres betreuenden Hochschullehrers.
Bewerbungsverfahren
Jedes Jahr finden zwei Bewerbungsrunden im März und Oktober statt:
Bewerbungsfrist 31. März für Auslandsaufenthalte, die zwischen 1. Juli und 31. Dezember des laufenden Kalenderjahres beginnen werden. Des Weiteren für Auslandsaufenthalte, die zwischen 1. April und 30. Juni des laufenden Kalenderjahres beginnen werden.
Bewerbungsfrist 31. Oktober für Auslandsaufenthalte, die zwischen 1. Januar und 30. Juni des Folgejahres beginnen werden.
Das Online-Bewerbungsportal ist jeweils vom 1.–31. März bzw. 1.–31. Oktober freigeschaltet, außerhalb dieser Zeiten ist keine Bewerbung möglich. Bitte nutzen Sie den Leitfaden für die Online-Bewerbung.
Unvollständige und nicht fristgerecht eingereichte Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Eine Bewerbung wird auch dann nicht berücksichtigt, wenn erforderliche Kriterien - z.B.: Sprachnachweis darf nicht älter als zwei Jahre sein - nicht erfüllt sind. Bitte lesen Sie daher genau die Bewerbungsinformationen und die FAQ. Falls Sie dann noch Fragen haben, melden Sie sich bitte beim Team Auslandsstudium(hamburglobal.pv"AT"uni-hamburg.de).
Um eine Hamburglobal-Förderung bewerben Sie sich ausschließlich online. Bitte registrieren Sie sich mit Ihrer studentischen Mailadresse (i.d.R. im Format vorname.nachname@studium.uni-hamburg.de). Bitte laden Sie für jedes Dokument nur eine PDF-Datei hoch und achten Sie auf gute Lesbarkeit Ihrer Scan-Dateien.
Zu einer vollständigen Bewerbung gehören folgende Unterlagen:
- Motivationsschreiben (1-2 Seiten)
- Infos zum Motivationsschreiben finden Sie in den FAQ.
- Tabellarischer Lebenslauf (1-2 Seiten)
- Aktuelles Transcript of Records
- Das Transcript of Records wird durch Ihr Studienbüro/Prüfungsamt ausgestellt.
- Masterstudierende im 1. Semester reichen die aktuelle STiNE-Veranstaltungsliste ein.
- Bachelorzeugnis mit Note (gilt nur für Masterstudierende)
- Sprachnachweis für die Arbeits- bzw. Unterrichtssprache (nur notwendig für Studien- und Praktikumsaufenthalte sowie Abschlussarbeiten/Studienarbeiten)
- Der Einstufungstest am Sprachenzentrum der UHH reicht aus. Bitte achten Sie darauf, nicht die Einstufung für die Kurse am Sprachenzentrum zu wählen.
- Sprachtests dürfen nicht älter als zwei Jahre sein.
- Abiturzeugnisse reichen nicht aus.
- Wenn Sie im Haupt- oder Nebenfach eine Sprache studieren, können Sie sich einen Sprachnachweis auch durch Ihre Sprachlektorinnen und -lektoren ausstellen lassen.
- Portugiesisch-Tests können Sie über das Sprachenzentrum ablegen. Weitere Informationen und die Prüfungstermine finden Sie hier.
- Sprachtests können auch bei der VHS absolviert werden (Kosten: 70 Euro).
- Ein Fachgutachten (bitte ausschließlich dieses Formular verwenden)
Das Fachgutachten darf bis spätestens 10. April (Märzrunde) bzw. 10. November (Oktoberrunde) nachgereicht werden.
- Ausstellung durch hauptamtliche Professorinnen bzw. Professoren oder andere promovierte Hochschullehrende der Universität Hamburg.
- Sprachlektorinnen und -lektoren dürfen nur mit Ausnahmegenehmigung Fachgutachten ausstellen.
- Das unterschriebene Fachgutachten wird durch die Lehrenden direkt an unsere E-Mail-Adresse(hamburglobal.pv"AT"uni-hamburg.de) versendet.
- Weitere Infos finden Sie in den FAQ.
- Learning Agreement(nur notwendig für Studienaufenthalte)
- Zusage der Gastinstitution (bitte ausschließlich dieses Formular verwenden, wenn die Zusage der Gastinstitution vorliegt)
- Liegt die Zusage zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht vor bzw. steht die Aufenthaltsdauer noch nicht endgültig fest, dokumentieren Sie bitte den Stand der Vorbereitung, z.B. durch eine E-Mail der Gastinstitution.
- Im Fall von Forschungsaufenthalten (Vorbereitung von Abschlussarbeiten) ohne feste Gastinstitution wird das Formular durch den Betreuer/die Betreuerin der Abschlussarbeit ausgestellt.
- Weitere Infos finden Sie in den FAQ.
- Ggf. bis zu zwei Nachweise über Engagement in akademischer Selbstverwaltung bzw. außeruniversitäres Engagement (politisch, sozial, kulturell etc.) und/oder Praktikumsnachweise.
- Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
- Ggfs. Darstellung besonderer individueller Lebensumstände zur Wahrung der Chancengerechtigkeit (freiwillige Angabe; max. 1 Seite; bei Schwerbehinderung gilt der Schwerbehindertenausweis nicht als alleiniger Nachweis). Weitere Infos finden Sie in den FAQ.
Bitte schauen Sie bzgl. weiterer wichtiger Informationen zur Bewerbung in unsere FAQ.
Auswahlverfahren
Die Vergabe der Hamburglobal-Förderung wird von einem Ausschuss vorgenommen, dem Lehrende und Studierende der Universität Hamburg angehören. Die Auswahl erfolgt nach folgenden Kriterien:
- Akademische Leistung
- Schlüssigkeit und Vorbereitung des Vorhabens
- Kenntnisse der Unterrichts- und Arbeitssprache
- Außerfachliche Qualifikation und Engagement (z.B. ehrenamtliche Tätigkeiten, Engagement im politischen, sozialen, kulturellen oder sportlichen Bereich)
- Falls zutreffend: Berücksichtigung der Chancengerechtigkeit
Der Auswahlausschuss tagt vier bis sechs Wochen nach Bewerbungsschluss. Die Entscheidungen werden den Bewerberinnen und Bewerbern in der Regel innerhalb von zwei Wochen nach der Sitzung bekannt gegeben.
Berechnung der Fördersumme
Bei der Berechnung der Aufenthaltsdauer entspricht der Zeitraum vom ersten bis zum letzten Tag des Monats bzw. vom ersten Tag der Förderung bis zum vorherigen Tag des Folgemonats einem vollen Monat, z.B. 1.-31. Januar oder 15. Februar-14. März. Für jeden vollen Monat wird eine ganze Monatsrate ausgezahlt, für jeden angefangenen Monat eine halbe Monatsrate (1-14 Tage Aufenthalt) oder eine volle Monatsrate (ab Tag 15).
Auszahlung der Förderung
Wenn Sie durch den Ausschuss für eine Förderung ausgewählt wurden, erhalten Sie ein Bewilligungsschreiben mit Angabe des Förderprogramms sowie der voraussichtlichen Förderdauer und Fördersumme. Für die Auszahlung der Förderung sind Ihre unterschriebene Annahmeerklärung sowie die Zusage der Gastinstitution in Form des ausgefüllten, unterschriebenen und gestempelten Formulars Confirmation of Host Institution Voraussetzung. Anhand der Angaben Ihrer Gastinstitution zur Dauer Ihres Aufenthalts in der Confirmation of Host Institution wird die Höhe der Zuschüsse erneut berechnet. Erst dann zahlen wir Ihnen Ihre Förderung aus, frühestens jedoch sechs bis acht Wochen vor Reiseantritt.
Nach Ende Ihres Förderzeitraums (nicht des gesamten Aufenthalts, falls dieser den Förderzeitraum übersteigt!) sind Sie verpflichtet, umgehend die Final Confirmation of Stay und die zum Ende Ihres Förderzeitraums gültige Immatrikulationsbescheinigung sowie innerhalb eines Monats einen Erfahrungsbericht einzureichen.
Wichtig: Die „Final Confirmation of Stay“ muss zum oder nach dem Ende des förderfähigen Aufenthalts (siehe Berechnung der Fördersumme) von der Gastinstitution unterschrieben und datiert werden. Nur so kann bestätigt werden, dass der Aufenthalt tatsächlich im angegebenen Zeitraum stattgefunden hat. Eine vorherige Datierung ist nicht zulässig.
Auf Grundlage der „Final Confirmation of Stay“ erfolgt anschließend eine abschließende Prüfung der Förderhöhe. Gegebenenfalls kann es dabei zu Rückforderungen bereits ausgezahlter Fördermittel kommen.
Bitte beachten Sie, dass Sie verpflichtet sind uns umgehend zu informieren, falls Sie Ihren Aufenthalt nicht antreten, Ihre Aufenthaltsdauer sich verkürzt oder der Zeitpunkt Ihres Aufenthalts sich ändert! Bitte beachten Sie auch, dass Sie während des gesamten Förderzeitraums an der Universität Hamburg immatrikuliert sein müssen!
Formulare zum Download
- Fachgutachten (PDF, barrierefrei)
- Learning Agreement (PDF, barrierefrei)
- DAAD-Sprachzeugnis
- Zusage der Gastinstitution (Confirmation of Host Institution) (PDF, barrierefrei)
- Final Confirmation of Stay (PDF, barrierefrei)
- Informationen und Vorlagen für Ihren Erfahrungsbericht
- Datenschutzerklärung (PDF, barrierefrei)
Kombinationsregelungen für Zuschüsse
Hamburglobal-Zuschüsse sind unbegrenzt kombinierbar mit Mitteln privater Stipendiengeber. Sie sind nicht kombinierbar mit:
- ERASMUS- bzw. SEMP-Förderung
- DAAD-Individualstipendien
- anderen öffentlichen Mitteln für denselben Zweck (Ausnahme: BAföG). Beispiel: Sie erhalten durch Hamburglobal monatliche Aufenthaltspauschalen, daher können andere Stipendiengeber zusätzlich Reisekostenzuschüsse zahlen, nicht aber Zuschüsse zu den Aufenthaltskosten.
Auslands-BAföG: Die Kombination der Hamburglobal-Zuschüsse mit Auslands-BAföG ist möglich, allerdings dürfen Reisekostenzuschüsse nicht doppelt bezogen werden. Die Förderung durch Hamburglobal muss bei der zuständigen Stelle für Auslands-BAföG angegeben werden, da die Verrechnung von Förderleistungen immer dort erfolgt.
Deutschlandstipendium: Das Deutschlandstipendium und die PROMOS-Förderungen können uneingeschränkt gleichzeitig bezogen werden.
Mehrfachförderung
Hamburglobal erlaubt innerhalb eines Bildungsabschnitts (z.B. Bachelor) eine maximale Förderdauer von 3 Monaten bezogen auf Studien- und Praktikumsaufenthalte (inkl. Feldforschung/Vorbereitung von Abschlussarbeiten) sowie Sprachkurse. Die Förderung von Sprachkursen, Fachkursen/Summer Schools und wird/werden dabei nicht hinzugerechnet.
Beispiel: Die Förderung eines dreimonatigen Studienaufenthalts + Fachkurs/Summer School ist möglich; nicht möglich ist die Förderung eines dreimonatigen Studienaufenthalts + zweimonatigen Praktikumsaufenthalts. Für zweisemestrige Studienaufenthalte sind bis zu 6 Monate Förderdauer möglich, s. Abschnitt Studienaufenthalte.
Innerhalb eines neuen Bildungsabschnitts (z.B. Master) steht wieder ein Förderzeitraum von maximal 3 (bzw. 6 für zweisemestrige Aufenthalte) Monaten bezogen auf Studien- und Praktikumsaufenthalte (inkl. Feldforschung/Vorbereitung von Abschlussarbeiten) sowie Sprachkurse zur Verfügung.
Für Studierende der Medizin: Für jeden der drei Studienabschnitte steht ein Förderzeitraum von maximal 3 Monaten zur Verfügung.
Studierende mit Behinderung und chronischen Erkrankungen
Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung können für ihren Auslandsaufenthalt Sondermittel von bis zu 10.000 Euro beantragen. Hierbei muss es sich um auslandsbedingte Mehrausgaben handeln, für die Sie keine finanzielle Unterstützung durch andere zuständige Stellen (z.B. Sozialversicherungsträger) erhalten.
Bitte sprechen Sie uns bereits vor Ihrer Bewerbung für Hamburglobal auf einen eventuellen Antrag an. Sollten Ihnen PROMOS-Gelder bewilligt werden, reichen Sie für den Antrag auf Sondermittel folgende weitere Unterlagen per E-Mail(hamburglobal.pv"AT"uni-hamburg.de) ein:
- Kopie des Behindertenausweises (Grad der Behinderung mindestens 50 Prozent)
- tabellarische Aufstellung der voraussichtlichen Ausgaben
- Nachweis, dass eine andere zuständige Stelle keine finanzielle Unterstützung leistet
Über das Ergebnis des Antrags werden wir Sie rechtzeitig informieren.
Auslandsversicherung
Eine Förderung durch Hamburglobal umfasst keinerlei Versicherungen. Sie können für die Dauer Ihres Auslandsaufenthalts eine Auslandsversicherung über den DAAD abschließen.
Sicherheit im Ausland
Um Ihre Sicherheit während des Auslandsaufenthalts zu gewährleisten, sollten Sie sich vor der Ausreise umfassend über Ihr Gastland informieren und während des Aufenthalts bestimmte Regeln einhalten. Eine Zusammenfassung bieten unsere Hinweise zur Sicherheit im Ausland.
Stipendienurkunde
Nach Ende Ihres Auslandsaufenthalts stellen wir Ihnen auf Wunsch eine Stipendienurkunde aus, in der der Erhalt des Hamburglobal-Zuschusses bestätigt wird. Bei Interesse schreiben Sie uns bitte eine E-Mail(hamburglobal.pv"AT"uni-hamburg.de).