Hamburglobal Förderprogramm
Hamburglobal: Finanzielle Unterstützung für Auslandsaufenthalte im Studium
Das Hamburglobal Förderprogramm unterstützt studienbegleitende Auslandsaufenthalte von Studierenden der Universität Hamburg durch monatliche Zuschüsse zu den Aufenthaltskosten in Höhe von 350 bis 550 Euro (länderabhängig, max. 3 Monate; 6 Monate bei zweisemestrigen Aufenthalten; Fördersätze 2025, Fördersätze 2026). Neben Studienaufenthalten und Praktika werden beispielsweise auch Sprach- und Fachkurse sowie die Vorbereitung von Abschlussarbeiten im Ausland gefördert.
Studienaufenthalte und Praktika können i.d.R. nicht in Europa bzw. innerhalb des Erasmus-Raums (EU-Staaten sowie Island, Liechtenstein, Mazedonien, Norwegen, Serbien, Türkei) gefördert werden. Informationen zu Studium und Praktikum in Europa mit Erasmus-Förderung finden Sie auf den Seiten des Erasmus-Programms.
Die Hamburglobal-Fördergelder werden hauptsächlich durch den Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) aus PROMOS-Mitteln (Programm zur Steigerung der Mobilität von deutschen Studierenden) zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus können Stiftungsgelder des Steffens Memorial Fund vergeben werden.
Förderzeiträume
Aktuelle Bewerbungsfristen:
- 1.–31. März 2025 für Auslandsaufenthalte, die zwischen 1. Juli und 31. Dezember 2025 beginnen werden.
- 1.–31. Oktober 2025 für Auslandsaufenthalte, die zwischen 1. Januar und 30. Juni 2026 beginnen werden.
Ihre Bewerbung reichen Sie bitte bis zur angegebenen Frist ausschließlich online ein. Das Online-Bewerbungsportal ist jeweils vom 1.–31. März bzw. 1.–31. Oktober freigeschaltet. Außerhalb dieser Zeiten ist keine Bewerbung möglich. Bitte nutzen Sie den Leitfaden für die Online-Bewerbung.
Wir empfehlen Ihnen die oben genannten Bewerbungsfristen wahrzunehmen, um frühzeitig Planungssicherheit zu haben. Bei sehr kurzfristig geplanten Auslandsaufenthalten haben Sie zusätzlich folgende Bewerbungsmöglichkeit:
- 1.–31. März 2025:
- für Auslandsaufenthalte, die zwischen 1. April und 30. Juni desselben Jahres beginnen.
Diese Möglichkeit gilt nicht für in der vorigen Bewerbungsrunde abgelehnte Bewerbungen.

