FAQ zu Hamburglobal
Antworten auf Ihre Fragen:
Was ist Hamburglobal?
Hamburglobal ist ein Förderprogramm der Universität Hamburg zur finanziellen Unterstützung von Studierenden, die einen Auslandsaufenthalt planen. Die Förderung erfolgt aus Mitteln des DAAD-Programms PROMOS.
Die Bewerbung ist zweimal im Jahr – im März und im Oktober – über das Online-Portal möglich. Das Team Auslandsstudium prüft Ihre Bewerbung anhand der geltenden PROMOS-Förderbedingungen und entscheidet, ob Sie für eine Förderung infrage kommen.
Werden im Auswahlverfahren besondere Lebensumstände berücksichtigt?
Ja, zur Wahrung der Chancengerechtigkeit können besondere individuelle Lebensumstände im Auswahlverfahren berücksichtigt werden, die sich z.B. nachteilig auf den Studienverlauf oder auf die Möglichkeit, sich neben dem Studium ehrenamtlich zu engagieren, ausgewirkt haben. Dazu gehören:
- länger andauernde oder dauerhafte gesundheitliche Beeinträchtigungen,
- die Betreuung eigener Kinder,
- die Pflege von Angehörigen,
- soziale oder ethnische Herkunft.
Alle Angaben dazu sind freiwillig. Bitte schildern Sie Ihre Situation nachvollziehbar.
Kann ich mich in einer Bewerbungsrunde für zwei separate Aufenthalte bewerben?
Nein, pro Bewerbungsrunde kann nur eine Bewerbung eingereicht werden.
Wie wird die Förderdauer berechnet?
Die Förderdauer richtet sich nach den Angaben Ihrer Gasthochschule in der Confirmation of Host Institution. (Confirmation of Host Institution) . Liegt Ihnen zum Zeitpunkt der Bewerbung noch keine Zusage der Gasthochschule vor, geben Sie bitte im Online-Bewerbungsformular die voraussichtliche Dauer Ihres Aufenthalts an.
Bitte beachten Sie:
- Private Reisen vor oder nach dem Auslandsaufenthalt zählen nicht zur Förderdauer.
- Geben Sie bei Studienaufenthalten die tatsächliche Studiendauer an – einschließlich Orientierungswoche und Prüfungszeitraum, jedoch nicht die gesamte Semesterdauer.
- Wenn die genaue Dauer noch nicht feststeht, wählen Sie lieber einen etwas längeren Zeitraum. Nach Vorlage der Confirmation of Host Institution kann die Fördersumme nur noch gekürzt, aber nicht erhöht werden.
Nach Abschluss Ihres Förderzeitraums wird die endgültige Förderdauer anhand der Final Confirmation of Stay berechnet. Auch dann gilt: Eine Erhöhung der ursprünglich berechneten Fördersumme ist nicht möglich.
Was ist ein Motivationsschreiben?
Im Motivationsschreiben begründen Sie Ihr Vorhaben im Ausland. Das ist für Ihre Bewerbung wichtig, da der Auswahlausschuss hier genaueres über Ihre persönlichen und akademischen Beweggründe für den geplanten Auslandsaufenthalt erfahren kann. Ihr Auslandsaufenthalt sollte in Zusammenhang mit Ihrem Studienschwerpunkt stehen.
Folgende Aspekte können Sie im Motivationsschreiben aufgreifen:
- Ihre Person, Ihren bisherigen Studienverlauf sowie Ihre Interessen, Ziele oder Ihr Engagement.
- Ihr geplantes Vorhaben und dessen Bedeutung für Ihr Studium.
- die Gründe für die Wahl der Gasthochschule/Gastinstitution
- den Stand Ihrer Vorbereitung, beispielsweise Ihre Sprachkenntnisse.
Die fachlichen oder persönlichen Perspektiven, die sich durch den Auslandsaufenthalt ergeben. Der reine Spracherwerb stellt - außer bei Sprachkursprogrammen oder ggf. Studienaufenthalten von Philologinnen bzw. Philologen - keine hinreichende Begründung für einen Auslandsaufenthalt dar, da in der Regel von Ihnen gute bis sehr gute Sprachkenntnisse erwartet werden, die es ermöglichen, das fachliche Studium im Ausland ohne größere sprachliche Probleme anzugehen.
Wer darf das Fachgutachten erstellen?
Das Fachgutachten kann von Professorinnen und Professoren sowie anderen promovierten Hochschullehrenden erstellt werden, die an der Universität Hamburg hauptamtlich tätig sind und in Ihrem Studienfach mindestens eine Lehrveranstaltung eigenverantwortlich durchgeführt haben bzw. durchführen. Auch emeritierte oder pensionierte Professorinnen und Professoren können ein Fachgutachten ausstellen, sofern sie weiterhin aktiv in die Lehre der Universität Hamburg eingebunden sind. Sprachlektorinnen und -lektoren sowie nicht-promovierte Lehrende werden nur in begründeten Ausnahmefällen und nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Team Auslandsstudium als Fachgutachter/in akzeptiert. Bitte wenden Sie sich in solchen Fällen rechtzeitig an das Team Auslandsstudium(hamburglobal.pv"AT"uni-hamburg.de). Im Fachbereich Medizin dürfen Fachgutachten auch von Oberärztinnen und -ärzten ausgestellt werden.
Bitte verwenden Sie ausschließlich das für Hamburglobal vorbereitete Formular, da nur so alle erforderlichen Informationen für den Auswahlausschuss vorliegen. Das Fachgutachten muss unterschrieben sein und durch die Lehrenden direkt an das Team Auslandsstudium(hamburglobal.pv"AT"uni-hamburg.de) versendet werden.
Was ist beim Learning Agreement zu beachten?
Im Learning Agreement für Hamburglobal halten Sie Ihre Kursplanung für das Auslandsstudium fest und zeigen damit, dass Sie sich mit dem Kursangebot der Gasthochschule auseinandergesetzt und den Aufenthalt fachlich geplant haben. Das Learning Agreement wird durch die zuständigen Fach-Koordinatorinnen bzw. -Koordinatoren, Studienbüros oder Prüfungsämter und durch die Bewerberin/den Bewerber unterzeichnet. Eine Unterzeichnung durch die Gastuniversität ist dagegen für die Bewerbung bei Hamburglobal nicht notwendig. Da zumeist zum Zeitpunkt der Bewerbung das Vorlesungsverzeichnis der Gasthochschule für Ihr Auslandssemester noch nicht vorliegt, wählen Sie bitte passende Kurse aus den aktuellen Vorlesungsverzeichnissen des Winter- bzw. Sommersemesters aus, je nach Zeitpunkt Ihres geplanten Austauschsemesters. Diese Kursplanung ist für die Förderung nicht verbindlich.
Was mache ich, wenn mir die Zusage der Gasteinrichtung zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht vorliegt?
Liegt die Zusage der Gastinstitution zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht vor bzw. steht die Aufenthaltsdauer noch nicht endgültig fest, dokumentieren Sie bitte den Stand der Vorbereitung, z.B. durch eine E-Mail der Gastinstitution. Zentralaustausch-Nominierte reichen zunächst die Zentralaustausch-Annahmeerklärung ein, falls die Zusage noch nicht vorliegt. Im Fall von Forschungsaufenthalten (Vorbereitung von Abschlussarbeiten) ohne feste Gastinstitution wird das Formular durch den Betreuer/die Betreuerin der Abschlussarbeit ausgestellt (ebenso später die Final Confirmation of Stay).
Darf ich generative Künstliche Intelligenz wie ChatGPT bei der Erstellung meiner Bewerbung nutzen?
Für selbst erstellte Bewerbungsdokumente, z.B. das Motivationsschreiben, ist die Unterstützung durch KI gestattet. Wenn Sie KI nutzen, empfehlen wir Ihnen zum Schutz Ihrer Daten UHHGPT.
Wann erfahre ich, ob ich für eine Hamburglobal-Förderung ausgewählt wurde?
Der Ausschuss, der alle vollständig und fristgerecht eingegangenen Bewerbungen begutachtet, tagt ca. 4-6 Wochen nach Bewerbungsschluss. Ob Sie einen Hamburglobal-Zuschuss erhalten, erfahren Sie ca. 6-8 Wochen nach Bewerbungsschluss. Sie werden auch dann informiert, wenn Sie keine Förderung erhalten bzw. als Reservekandidat:in gelistet sind.
Wie und wann erhalte ich die Förderung?
Nach Zusendung des Bewilligungsschreibens fordern wir Sie auf, uns Ihre Annahmeerklärung zuzusenden. Diese ist die Voraussetzung für die Vergabe der Förderung. Die Höhe der Zuschüsse wird anhand der Angaben Ihrer Gastinstitution zur Dauer Ihres Aufenthalts in der Zusage (Confirmation of Host Institution) berechnet. Sobald außerdem die vollständig ausgefüllte und unterschriebene Confirmation of Host Institution vorliegt, kann die Förderung ausgezahlt werden. Die Auszahlung erfolgt frühestens sechs bis acht Wochen vor Beginn Ihres Auslandsaufenthalts. Bitte informieren Sie das Team Auslandsstudium umgehend, wenn
- Sie Ihren Auslandsaufenthalt nicht antreten,
- sich Ihr Aufenthaltszeitraum verkürzt oder
- sich der Zeitraum Ihres Aufenthalts verschiebt.
Kann ich mich während meines Auslandsaufenthalts exmatrikulieren?
Nein, denn wir dürfen Sie nur durch Hamburglobal-Zuschüsse fördern, wenn Sie während des gesamten Förderzeitraums an der Universität Hamburg immatrikuliert sind! Wenn Sie sich exmatrikulieren, müssen wir die Förderung zurückfordern. Bitte informieren Sie sich über die Möglichkeit einer Beurlaubung.
Wann und warum muss ich die Final Confirmation of Stay einreichen?
Unmittelbar nach Ende Ihres Förderzeitraums (Achtung: nicht des gesamten Aufenthalts!) sind Sie verpflichtet, die Final Confirmation of Stay einzureichen. Anhand dieses Dokuments wird geprüft, ob die tatsächliche Aufenthaltsdauer mit den Angaben der Confirmation of Host übereinstimmt. War Ihr Aufenthalt kürzer als geplant, kann eine teilweise Rückzahlung der Förderung erforderlich sein. Bitte informieren Sie das Team Auslandsstudium sofort, wenn sich Ihr Aufenthaltszeitraum ändert.
Bei Forschungsaufenthalten (Vorbereitung von Abschlussarbeiten) ohne feste Gastinstitution wird das Formular durch den Betreuer/die Betreuerin der Abschlussarbeit ausgestellt.
Was gehört nach meinem Auslandsaufenthalt in den Erfahrungs-/Abschlussbericht?
Eine kurze Anleitung und Vorlagen zur Erstellung eines Erfahrungsberichts finden Sie hier.