Sprachnachweise stellen wir bei Bedarf aus für:
- Auslandsaufenthalte (z.B. ERASMUS, DAAD und weitere Austauschprogramme)
- Masterbewerbungen, Bewerbungen und ähnliches
- Für Jurastudierende, die Fremdsprachenkurse von der Juristischen Fakultät besuchen möchten
Hierfür müssen Sie zunächst eine schriftliche und danach eine mündliche Prüfung ablegen:
Schriftlicher Teil:
Die schriftlichen Prüfungen im Sommersemester 2026 finden in KW 29 am 15.07.2026 sowie in KW 41; KW 46; KW 50; KW 51 statt. Die genauen Termine werden in Kürze bekanntgegeben.
Die Tests dürfen jeweils 1x pro Semester abgelegt werden.
Bitte beachten: Für den Test müssen Sie sich mit Ihrer UHH-Kennung in OpenOLAT einloggen. Sollten Sie noch keine Kennung haben, kontaktieren Sie uns bitte unter testing.sz@uni-hamburg.de.
Mündlicher Teil:
Nach der schriftlichen Prüfung erhalten Sie weitere Details, um einen Termin für die mündliche Prüfung (Zoom oder Präsenz) zu vereinbaren, die ca. 15 Minuten umfasst.
Alternativen zu den Prüfungen:
(wenn Sie bereits unsere Kurse besucht haben)
Für Erasmus-Zertifikate:
- 1 abgeschlossener Kurs B2 oder C1 (Note: 1,7, 1,3 oder 1,0) oder
- 1 abgeschlossener Kurs B2 oder C1 + schriftliche Bestätigung des Dozenten über das Niveau
Für DAAD-Nachweise:
- 2 abgeschlossene Kurse B2 oder C1 (Note: 1,7, 1,3 oder 1,0) oder
- 2 abgeschlossene Kurse B2 oder C1 + schriftliche Bestätigung des Dozenten über das Niveau
Bitte senden Sie diese Informationen (Transkript mit Kursnoten oder Dozenten-Bestätigung) an das Testing-Postfach (testing.sz@uni-hamburg.de), falls Sie diese Alternativen nutzen möchten.
Der Kursbesuch darf nicht länger als 2 Jahre zurückliegen.