Sprachnachweise stellen wir bei Bedarf aus für: Auslandsaufenthalte (z.B. ERASMUS, DAAD und weitere Austauschprogramme), Masterbewerbungen, Bewerbungen und ähnliches sowie für Jurastudierende, die Fremdsprachenkurse von der Juristischen Fakultät besuchen möchten.
[Anmerkung: Für Kurse des Sprachenzentrums brauchen Sie keinen solchen Sprachnachweis. Machen Sie hierfür bitte folgenden Test: Einstufungstest Englisch]
Pro Semester und Sprache dürfen Sie den Einstufungstest einmal ablegen.
Für Sprachnachweise Englisch
senden Sie bitte die Online-Semesterbescheinigung aus STiNE oder alternativ ein Foto/Scan Ihres Studentenausweises an testing.sz"AT"uni-hamburg.de. Sie erhalten dann einen Log-In Code für den Test und weitere Informationen zum Ablauf. Nach Abschluss des Tests erhalten Sie einen elektronischen Nachweis vom Sprachenzentrum per E-Mail zugesendet.
Hinweis: Dies ist ein ausführlicherer Test als der für die Kurseinstufung. Auch wenn Sie also schon den oben verlinkten Test für die Kurse gemacht haben, müssen Sie trotzdem noch einen weiteren Test mit Log-In-Code ablegen, um einen Sprachnachweis zu erhalten.
Für ERASMUS und Masterbewerbungen sowie für die Einstufung für die Fremdsprachen-Kurse der juristischen Fakultät reicht der Nachweis vom Sprachenzentrum erfahrungsgemäß in der Regel aus. Erfragen Sie dies im Zweifelsfall aber bitte direkt bei Ihrer Austauscheinrichtung bzw. der Stelle, bei der Sie sich bewerben.
Sollten Sie ZUSÄTZLICH noch einen DAAD-/bvmd-Nachweis oder ein anderes spezielles Formular Ihrer Austauscheinrichtung benötigen, wenden Sie sich bitte danach noch an meinen Kollegen Herrn Feddersen (benjamin.feddersen"AT"uni-hamburg.de) für einen Telefontermin für eine mündliche Prüfung. Falls Sie diesen Test mit Log-In in der Vergangenheit bei uns bereits abgelegt und einen Nachweis vom Sprachenzentrum erhalten haben sollten, können Sie sich natürlich auch direkt an Herrn Feddersen wenden. Eine Wiederholung des Tests ist nicht nötig.