UHH Newsletter

Mai 2013, Nr. 50

AUS DER VERWALTUNG

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Der neue Kanzler Dr. Martin Hecht stellte sich den über 500 Mitgliedern der Universität im Rahmen einer Informationsvorstellung zum Zukunftskonzept vor. Foto: UHH/Sukhina


Kontakt:

Dr. Nicola Ebers
Leiterin Referat 12: Qualitätsmanagement
t. 040.42838-4002
e. nicola.ebers-at-verw.uni-hamburg.de

Lars Gellermann
Projekt- und Prozessmanager
t. 040.42838-5316
e. lars.gellermann-at-verw.uni-hamburg.de

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Gut besuchte Infoveranstaltung: Vorstellung des neuen Kanzlers und des aktuellen Stands zum Zukunftskonzept

Auf großes Interesse stieß am 24. April die Informationsveranstaltung zum Zukunftskonzept Universitätsverwaltung, die gleich zwei weitreichenden Themen gewidmet war: der Vorstellung des neuen Kanzlers und der Information über den Stand des Zukunftskonzepts und damit der aktuell viel diskutierten Frage nach der Gliederung der Fakultäten.

Zunächst stellte sich der neue Kanzler Dr. Martin Hecht den über 500 Mitgliedern der Universität im voll besetzten Audimax 2 vor und machte deutlich, dass er die Strukturreformen, die die Hochschulen in den vergangenen Jahren erlebt haben – Einführung eines Globalhaushalts, der W-Besoldung, des Bachelor-/Master-Systems – aus eigener Erfahrung kennt und bereits in seinen rund zehn Jahren als Kanzler der Universität Halle-Wittenberg mit begleitet hat.

Dr. Hecht erläuterte anschließend das weitere Vorgehen im Rahmen des Zukunftskonzepts Universitätsverwaltung, eines der zentralen Reformvorhaben der Universität, das 2011 angestoßen wurde und Anfang 2013 in Empfehlungen einer Expertenkommission mündete. Er stellte die zum Teil bereits laufenden Teilprojekte vor (Archivierung, Beschaffung, Formularwesen, Finanzberichtswesen etc.) und setzte eigene Akzente, indem er die Geschäftsprozesse zur Personaleinstellung und Personalkostenkontrolle als besonders wichtig heraushob und seine eigene Beteiligung an den entsprechenden Arbeitsgruppen ankündigte.

Reformvorhaben keine Einbahnstraße

„Wir müssen die Maßstäblichkeit unseres Handelns überprüfen und durch Befragung die Zufriedenheit unserer unterschiedlichen Zielgruppen ermitteln“, resümierte der Kanzler zum Punkt Qualitätsmanagement der Verwaltungsarbeit. Wenn Geschäftsprozesse optimiert werden, handele es sich nicht um einseitige Verlagerungen von Kompetenzen zwischen Dezentrale und Zentrale, betonte er. Das Ziel sei die Klärung von Schnittstellen, die Klärung der Frage, wo Verantwortung sachgerecht wahrgenommen werden kann, und das Vermeiden von Doppelarbeit.

Frage der Gliederung und Zahl der Fakultäten

Eine der Empfehlungen der Expertenkommission im Rahmen des Zukunftskonzepts wurde in den letzten Wochen bereits viel diskutiert: die Frage nach der Gliederung und Zahl der Fakultäten in der Universität. Die Empfehlung der Expertengruppe lautete, die Zahl der Fakultäten von 6 auf 12 zu erhöhen.

Das Für und Wider erwägen

Präsident Prof. Dieter Lenzen, der den zweiten Teil der Veranstaltung moderierte, verwies auf die „Meinungsäußerungen zur Fakultätsstruktur“, ein Tableau der Argumente für und wider die Erweiterung der heutigen Fakultätsstruktur, welches als Ausdruck zum Mitnehmen für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Veranstaltung bereitlag, aber auch zum Download im Intranet bereitsteht (Meinungsäußerungen, PDF, nur für Mitglieder der Universität zugänglich).

In verschiedenen Gremien ist die Fakultätsstruktur bereits diskutiert worden: im Präsidium, der Kammer, in den Lenkungsausschüssen des Zukunftskonzepts Universitätsverwaltung, im Ausschuss für Planung und Haushalt, im Akademischen Senat (AS), im Hochschulrat und in verschiedenen Fakultätsräten. Alle bis dato in den zentralen Gremien ausgetauschten Argumente sind in das Papier eingeflossen.

Breite Beteiligung

Bevor es in dieser Frage zu einer Entscheidung kommen könne, sollten alle die Möglichkeit haben, sich darüber auszutauschen. Es sei wichtig, so der Präsident, dass sich in einer solch grundsätzlichen Frage möglichst alle Universitätsmitglieder einbringen und ihre Meinungen äußern könnten. Dies sei auch die Idee der Informationsveranstaltung gewesen: ein Forum für alle zu schaffen, um auch über die Arbeit der Gremien hinaus den Diskurs mitzugestalten.

Nachgedacht werde auch über eine Online-Umfrage, so der Präsident. „Wichtig ist, dass möglichst viele in dieser Entscheidung mitgenommen werden, dass die Entscheidung transparent wird und der Akademische Senat, der am Ende entscheidet, ein möglichst umfassendes Bild von der Auffassung der Universitätsmitglieder hat“, sagte Lenzen.

Über die Fakultätenfrage entscheiden wird schließlich der AS, da dieser nach dem Hamburgischen Hochschulgesetz für eine Änderung der Grundordnung zuständig ist. Noch in diesem Sommer wird der AS mit dem Thema befasst. Das bis dahin ermittelte Meinungsbild, das ergänzte Tableau an Meinungsäußerungen und die Empfehlung des Hochschulrats werden Grundlage dieser Entscheidung sein.

G. Werner
 
 
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