Weitere studiengangsspezifische Zugangsvoraussetzungen
Neben einer Hochschulzugangsberechtigung und möglichen Fremdsprachenkenntnissen, kann es auch weitere studiengangsspezifische Zugangsvoraussetzungen geben.
Bewegungs- und Sportwissenschaft und Unterrichtsfach "Sport"
Für den Studiengang B.A. Bewegungs- und Sportwissenschaft als Haupt- oder Nebenfach sowie für das Unterrichtsfach „Sport“ im Rahmen eines Lehramtsstudiums bestehen zusätzlich zu den allgemeinen Zugangsvoraussetzungen folgende besondere Zugangsvoraussetzungen:
- Nachweis über gesundheitliche und sportliche Eignung:
- eine ärztliche Bescheinigung über die Sporttauglichkeit,
- Nachweis der allgemeinen Rettungsfähigkeit (Ausbildung in Erster Hilfe),
- Nachweis der Schwimmfähigkeit (Deutsches Schwimmabzeichen in Gold) und
- Nachweis leichtathletischer Grundfähigkeiten (Deutsches Sportabzeichen in Silber).
Hinweis: Die Nachweise sind im Falle einer Zulassung innerhalb der 7-tägigen Immatrikulationsfrist im digitalen Immatrikulationsantrag hochzuladen. Da die Frist kurz ist, empfiehlt es sich, die erforderlichen Bescheinigungen und Nachweise bereits vorab vorzubereiten. Die ärztliche Bescheinigung darf nicht älter als 3 Monate sein. Als Stichtag gilt der Beginn der Bewerbungsfrist (01.06.).
Die Nachweise zu b)–d) werden nicht gefordert bei:
- Studienortwechsler:innen mit erfolgreichem Studienverlauf in einem sport- oder bewegungswissenschaftlichen Studiengang,
- Studiengangwechsler:innen innerhalb der Studiengänge Sport und Bewegungs- und Sportwissenschaft am Institut für Bewegungswissenschaft der Universität Hamburg,
- Bewerber:innen, die bereits ein einschlägiges Erststudium abgeschlossen haben,
- Studierenden in von der Universität anerkannten Austauschprogrammen.
Über die Vergleichbarkeit der Nachweise zu b)–d) entscheiden die Institutionen, die diese Bescheinigungen grundsätzlich ausstellen. In diesen Fällen sind entsprechende Äquivalenzbescheinigungen bei der Immatrikulation vorzulegen.
Englischkenntnisse auf dem Niveau B2 sind für den B.A. Bewegungs- und Sportwissenschaft als Haupt- oder Nebenfach sowie für das Unterrichtsfach „Sport“ ebenfalls zur Immatrikulation nachzuweisen. Der Nachweis entfällt bei englischer Muttersprache oder einem ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss in einem englischsprachigen Studiengang.
Self Assessment für Lehramtsstudiengänge
Bei der Bewerbung für einen Bachelor-Lehramtsstudiengang muss ein Nachweis über die Teilnahme an einem anonymen Selbsttest (oder auch OSA = Online-Self-Assessment) hochgeladen werden. Dabei hat das Ergebnis des Tests keinen Einfluss auf die Auswahlentscheidung bei der Vergabe der Lehramtsstudienplätze an der Universität Hamburg, es geht vielmehr um die Reflexion des Studienwunsches. Hierfür stehen Ihnen vier lehramtsspezifische OSA zu Verfügung, die unter https://lehramt.check.uni-hamburg.de zu erreichen sind.
Das Vorgehen zur Teilnahme an den OSA ist wie folgt:
- Öffnen Sie die Webseite https://lehramt.check.uni-hamburg.de.
- Wählen Sie den für Ihren Studienwunsch passenden OSA aus (Achtung: Der "Erwartungscheck Lehramt für Sonderpädagogik" gilt für das Profil Grundschule und für das Profil Sekundarstufe).
- Bearbeiten Sie alle Aufgaben des OSA.
- Wenn Sie alle Aufgaben bearbeitet haben, können Sie eine Teilnahmebescheinigung herunterladen. Diese laden Sie anschließend in der Online-Bewerbung hoch.
Weitere Zugangsvoraussetzung im Lehramt an beruflichen Schulen
Neben der Hochschulzugangsberechtigung muss im Lehramt an beruflichen Schulen zur Immatrikulation eine abgeschlossene Berufsausbildung in der gewünschten Fachrichtung oder die Teilnahme an einem mindestens zwölfmonatigen, in der Regel vor dem Studium abzuleistenden betrieblichen Praktikum, nachgewiesen werden. Ein schon absolviertes Studium ersetzt nicht automatisch die Berufsausbildung bzw. das Praktikum.
Ausnahme: In der Fachrichtung Gewerblich-technische Wissenschaften ist es möglich, sich ohne abgeschlossene Ausbildung zu bewerben. In diesem Fall muss innerhalb des Studiums ein betriebliches Praktikums absolviert und eingebracht werden.
Weitere Informationen zur Praxis-Anerkennung finden Sie hier.