Hochschulzugangsberechtigungen an der Universität Hamburg
Zentrale Voraussetzung zur Aufnahme eines Studiums an der Universität Hamburg ist der Nachweis einer Hochschulzugangsberechtigung. Der Begriff der „Hochschulzugangsberechtigung“ wird häufig als „HZB“ abgekürzt. Als Hochschulzugangsberechtigung wird ein Zeugnis bezeichnet, welches Sie zum Zugang zu einem Studium an einer Hochschule berechtigt.
Neben der klassischen Allgemeinen Hochschulreife, dem Abitur, welches Sie im Rahmen einer schulischen Laufbahn erwerben, gibt es auch noch weitere Formen der Hochschulzugangsberechtigung, die Sie zum Studium an der Universität Hamburg berechtigen. Weitere Informationen – auch zum Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung im Rahmen des Bewerbungsverfahrens – finden Sie bei Bewerbungsinfo (PDF) sowie im Rahmen der Online-Bewerbung.
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Weitere Hochschulzugangsberechtigungen
Im Ausland erworbene Hochschulzugangsberechtigungen
Wenn Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht in Deutschland erworben haben, finden Sie weitere Informationen bei Anerkennung im Ausland erworbener Bildungsabschlüsse.
Eine Besonderheit stellt der Erwerb einer Hochschulzugangsberechtigung an einer deutschen Schule im Ausland dar. In dem Fall erwerben Sie in der Regel eine reguläre deutsche Hochschulzugangsberechtigung.