Ablehnung nach Beantragung der Immatrikulation
Wenn Sie nach der Beantragung der Immatrikulation einen Ablehnungsbescheid erhalten haben, finden Sie hier die Antworten auf häufig gestellte Fragen, die sich daraus ergeben.
Was bedeutet ein Ablehnungsbescheid nach der Immatrikulation?
Ein Ablehnungsbescheid kann nach der Beantragung der Immatrikulation ergehen, wenn die erforderlichen Zugangsvoraussetzungen oder die in der Onlinebewerbung gemachten Angaben mit dem Immatrikulationsantrag nicht nachgewiesen wurden oder die erbrachten Nachweise unvollständig sind. In einem solchen Fall wird die Zulassung unwirksam und die Immatrikulation wird versagt. Den Grund für die Ablehnung entnehmen Sie Ihrem Ablehnungsbescheid.
Kann ich den Grund für meine Ablehnung selbst überprüfen?
Sie können Ihre Angaben und Unterlagen in den eingereichten Online-Anträgen sowie in der Checkliste zur Immatrikulation auf Richtigkeit und Vollständigkeit selbst überprüfen:
- Online-Bewerbung: STiNE > LogIn > Bewerbung
- Immatrikulationsantrag: www.uni-hamburg.de/imma > Meine Daten.
- Checkliste zur Immatrikulation: Den Link zu Ihrer Checkliste entnehmen Sie bitte Ihrem Zulassungsbescheid in STiNE > LogIn > Bewerbung > Dokumente.
Kann ich die fehlenden Unterlagen noch nachreichen?
Nein, bei der Immatrikulationsfrist handelt es sich um eine Ausschlussfrist. Das Nachreichen fehlender Unterlagen ist daher nicht mehr möglich.
Ich habe weitere Fragen zum Ablehnungsbescheid. An wen kann ich mich wenden?
Bitte prüfen Sie zuerst Ihre Angaben und Unterlagen wie oben beschrieben.
Bei weiteren Fragen zum Bescheid oder zu Ihren Nachweisen wenden Sie sich bitte ausschließlich schriftlich an das Team Bewerbung, Zulassung und Studierendenangelegenheiten:
Für eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Team BZS antworten Sie am besten auf die E-Mail, mit der Sie über den Bescheid informiert wurden.
Falls diese nicht mehr vorliegt, verwenden Sie bitte das Kontaktformular unter www.uni-hamburg.de/kontakt-cc.
Kann ich mich für den angestrebten oder einen anderen Studiengang im laufenden Verfahren neu bewerben?
Ja, dafür gibt es zwei Möglichkeiten:
- Das lokale Restplatzverfahren
Die freien Studienplätze werden kurz vor Semesterbeginn (September) im lokalen Restplatzverfahren vergeben www.uni-hamburg.de/restplaetze - Koordiniertes Nachrücken für DOSV-Studiengänge
Für einige Studiengänge, die im Dialogorientierten Serviceverfahren von hochschulstart.de (DOSV) vergeben werden, können Sie eine neue Bewerbung im Koordinierten Nachrücken einreichen. Das gilt jedoch nur, wenn Sie im DOSV- Verfahren keine Zulassung erhalten haben.
Alle Informationen zu Studienangebot, Bewerbungsbedingungen und Zulassungsverfahren finden Sie hier.
Kann ich schon jetzt erfahren, in welchen Studiengängen es freie Restplätze geben wird?
Ob Studienplätze frei bleiben, hängt davon ab, wie viele Personen ihren Studienplatz annehmen. Hierzu kann vorab keine Vorhersage getroffen werden. Daher bitten wir Sie von Anfragen dieser Art abzusehen.
Kann ich den Studiengang später wechseln, wenn ich zuerst ein anderes Fach studiere?
Studierende der Universität Hamburg oder einer anderen Hochschule können das Studienfach oder den Studienort wechseln. Dies setzt immer eine Neubewerbung im kommenden Bewerbungsverfahren voraus, in dem Sie erneut mit allen Studienbewerber:innen um einen Studienplatz konkurrieren.
Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über die jeweiligen Fristen, Zugangsvoraussetzungen und die erforderlichen Nachweise auf unseren Seiten.
Bitte beachten Sie, dass Sie bei einem Fachwechsel nur in Ausnahmefällen einen Härtefallantrag aus gesundheitlichen Gründen stellen können.
Bitte wenden Sie sich bei Bedarf an das Büro für die Belange von Studierenden mit Beeinträchtigungen.
Ein angestrebter Fachwechsel und längere Studienzeiten können sich auf den Bezug von sozialen Leistungen, wie BAföG, Kindergeld, Krankenversicherung oder Ihren Aufenthaltstitel auswirken. Bitte wenden Sie sich bei Bedarf an die entsprechenden Beratungsstellen.
Sie können sich dazu auch beim Studierendenwerk beraten lassen.
Was kann ich tun, da ich nicht wie geplant an der Universität Hamburg studieren kann?
Sie können sich für den angestrebten Studiengang an der Universität Hamburg im nächsten Bewerbungsverfahren erneut bewerben. Die Zeit bis dahin könnten Sie mit einer der folgenden Optionen sinnvoll nutzen:
- Studium an einer anderen Hochschule: Ist das für Sie eine Alternative? Auch andere Hochschulen vergeben ihre Studienplätze im Restplatzverfahren oder zum späteren Zeitpunkt. Das Studienangebot anderer Hochschulen finden Sie hier.
- Fehlende Zugangsvoraussetzungen nachholen: Können Sie z.B. Sprachzertifikate, Berufspraktika oder andere Nachweise bis zur nächsten Bewerbung erwerben?
- Praktika, Berufstätigkeit oder Ehrenamt: Sammeln Sie Erfahrungen, die Ihnen beim späteren Studium oder bei der Studienfinanzierung helfen können.
- Orientierungsangebote an der Universität Hamburg: Nutzen Sie unsere Angebote, um die Studieninhalte, -voraussetzungen und Lehrmethoden verschiedener Fächer kennenzulernen.
Wir unterstützen Sie gerne dabei: www.uni-hamburg.de/beratung-cc.