Koordiniertes Nachrücken (25.02. - 31.03.)
Hinweis Teilnahme Koordiniertes Nachrücken
Im Koordinierten Nachrückverfahren werden einige wenige Studienplätze nachbesetzt, wenn z.B. Zugelassene die Immatrikulationsfrist versäumen oder auf den Studienplatz verzichten.
Wieviel Studienplätze im Koordinierten Nachrückverfahren nachbesetzt werden hängt u.a. stark vom Verhalten der Zugelassenen ab. Daher lassen sich keine belastbaren Aussagen zur Anzahl der zu vergebenen Studienplätze geben. Das gilt auch für die Frage nach der Zulassungschance, wenn z.B. noch x Bewerbende vor Ihnen auf der Rangliste stehen.
Am Nachrückverfahren und am Losverfahren nehmen im Verfahren zum Sommersemester 2022 folgende Studiengänge teil:
- Sozialökonomie (B.A.)
- Rechtwissenschaften (St.Ex.)
- Physik (B.Sc.)
Achten Sie bitte auf die Teilnahmebedingungen und die (zeitlich engen) Fristen der Teilnahmeerklärung.
Hinweis Teilnahme Koordiniertes Nachrücken
Mit welchen Studiengängen die Universität Hamburg am Koordinierten Nachrücken teilnimmt, steht erst kurz vor dem Ende der Koordinierungsphase fest. Über die teilnehmenden Studiengänge werden wir Sie dann an dieser Stelle informieren.
Hinweis Losverfahren
An der Universität Hamburg wird es für die am DoSV-teilnehmenden Studiengänge im aktuellen Verfahren zum Sommersemester kein Losverfahren im Koordinierten Nachrücken geben, da alle Plätze durch das Nachrückverfahren vergeben werden können.
DoSV-teilnehmenden Studiengänge zum Sommersemester:
- Physik (B.Sc.)
- Rechtswissenschaft (St.Ex.)
- Sozialökonomie (B.A.)
- Evangelische Theologie (Mag./Dipl./1TP)
Hinweis Losverfahren
Da im Sommersemester 2022 nur der Studiengang Physik (B.Sc.) am Koordinierten Nachrückverfahren teilnimmt, kommt auch nur für diesen Studiengang ein Losverfahren in Frage. Ob ein Losverfahren für einen bestimmten DoSV-Studiengang angeboten wird, hängt stark davon ab, ob alle freien Studienplätze in der Koordinierungsphase oder im Nachrückverfahren vergeben werden können
Wir aktualisieren diese Informationen in der Phase des Koordinierten Nachrückens regelmäßig und informieren über Studiengänge, die freie Plätze für das Losverfahren haben. Bitte sehen Sie von Fragen ab, wieviel Studienplätze über das Losverfahren vergeben werden, da es sich beim DoSV um ein dynamisches Verfahren handelt und die Anzahl von Tag zu Tag variieren kann.
Hinweis Teilnahme lokales Restplatzverfahren
Die Universität Hamburg führt für die DoSV-Studiengänge, bei denen auch über das Losverfahren nicht alle Studienplätze besetzt werden konnten, nach dem Ende des Koordinierten Nachrücken ein lokales Restplatzverfahren durch.
Die wichtigen Informationen, Bewerbungsfristen, Teilnahmebedingungen zum Restplatzverfahren finden Sie auf dieser Webseite weiter unten.
Noch ist nicht bekannt, ob ein lokales Restplatzverfahren und wenn ja mit welchen welche Studiengängen stattfindet.
Das Koordinierte Nachrücken setzt sich aus einem Nachrückverfahren und einem Losverfahren zusammen. Das Nachrückverfahren ist dem Losverfahren vorgelagert. Das bedeutet, dass zunächst für den teilnehmenden Studiengang geprüft wird, ob noch Bewerbende aus der Koordinierungsphase vorhanden sind, die keinen Platz erhalten konnten (nicht im zulassungsfähigen Bereich) und am Koordinierten Nachrücken teilnehmen. Erst wenn im Nachrückverfahren keine Zulassungen mehr möglich sind, da keine Bewerbenden mit den Kriterien vorhanden sind, wird für den Studiengang ein Losverfahren durchgeführt, sofern noch Plätze frei sind.
Hinweis: Im Koordinierten Nachrückverfahren erhalten Sie keine Ablehnungsbescheide.