Mit Erasmus+ weltweit studieren
Im Rahmen der Erasmus-Programms weltweit haben Studierende die Möglichkeit, eine finanzielle Förderung für eine Mobilität innerhalb einer außereuropäischen Kooperation zu erhalten. Die Erasmus+ Förderung wird im Rahmen des Zentralaustauschprogramms der Universität Hamburg vergeben. Mit Ihrer Bewerbung für den Zentralaustausch haben Sie die Möglichkeit, auch die Erasmus Förderung zu beantragen. Die Förderung wird mit der Zusage im Zentralaustausch bewilligt, steht aber unter dem Vorbehalt, dass die Partnerhochschule Ihre Bewerbung annimmt. Für das Georgian Institute of Public Affair Foundation und die University of Nizwa gelten abweichende Verfahren.
Übersicht
| Zielgruppen: Studierende der Universität Hamburg, die einen Abschluss an der Universität Hamburg anstreben (keine Gast- und Austauschstudierenden).
| Förderraten: Monatliche Zuschüsse zu den Aufenthaltskosten in Höhe von 700 Euro (tagesgenaue Abrechnung). Fahrtkostenpauschalen bis zu 1.735 Euro. Außerdem zusätzliche Reisetage für grünes Reisen (bis max. 4000 km Entfernung zur Gasthochschule). Sonderförderungen für Studierende mit geringeren Chancen (Studierende mit Kind, Studierende mit Behinderung/chronischen Erkrankungen, erwerbstätige Studierende und Erstakademiker:innen) möglich.
| Förderdauer: Die Mindestaufenthaltsdauer der physischen Mobilität beträgt 2 Monate und die maximale Förderdauer ist auf ein Semester begrenzt. Pro Studienzyklus (Bachelor, Master) kann eine Erasmus-Förderung für maximal 12 Monate gewährt werden (Mehrfachförderung von Erasmus-Studium und/oder Praktikum).
| Austauschmöglichkeiten: fächerübergreifende und fakultative Abkommen mit begrenzten Plätzen an der jeweiligen Partnerhochschule.
| Antragsfrist: Zu beachten sind die Bewerbungsfristen im Zentralaustausch für die jeweiligen Partnerhochschulen, für Georgian Institute of Public Affairs und University of Nizwa gelten abweichende Bewerbungsfristen.
Informationen zur Beantragung
Die Partnerhochschulen im Erasmus+ Programm der Universität Hamburg
| Land | Partneruniversität | Zielgruppe | Bewerbung über |
| Australien | Macquarie University | Bachelor, Master | Zentralaustausch |
| Süd-Afrika | Stellenbosch University | Bachelor, Master | Zentralaustausch |
| China | Fudan Unversity | PhD | Nach Ausschreibung |
| Taiwan | National Taiwan University | Bachelor, Master | Zentralaustausch |
| Japan | Kyoto University | Bachelor, Master | Double Degree Programm der WISO Fakultät |
| Chile | Universidad de Chile | Bachelor, Master | Zentralaustausch |
| Chile | Pontifica Catolica de Chile | Bachelor, Master | Zentralaustausch |
| Brasilien | University of Campinas | PhD | Nach Ausschreibung |
| Georgien | Georgian Institute for Public Affairs | PhD | International Office WISO/BWL Fakultät |
| Oman | University of Nizwa | Bachelor, Master | Asien-Afrika Institut |
Das Bewerbungsverfahren findet über das Zentralaustauschprogramm statt.
Nachdem Sie eine Platz- und Stipendienbewilligung im Zentralaustausch erhalten haben und die Partnerhochschule Ihre Bewerbung angenommen hat, leitet die Koordination des Zentralaustauschs Ihre Bewerbung an das Team Erasmus weiter. Die weiteren Schritte bis zur Auszahlung des Erasmus+ Stipendiums erfolgen über das Team Erasmus.
Das Bewerbungsverfahren für eine Förderung für das Georgian Institute of Public Affair Foundation erfolgt durch das International Office der WiSo-Fakultät.
Das Bewerbungsverfahren für eine Förderung für die University of Nizwa erfolgt durch das Asien-Afrika-Institut der Fakultät für Geisteswissenschaften.
Nach Erhalt der Platz- und Stipendienbewilligung im Zentralaustausch erhalten Sie einen Link zur Registrierung in Mobility Online, über den die Bewerbung für das Erasmus-Stipendium erfolgt.
Nach der Registrierung einzureichende Formulare für die Erasmus-Stipendienbewerbung.
Für den Erhalt Ihrer ersten Stipendienrate müssen Sie obligatorische Schritte in der Datenbank Mobility Online erfüllen sowie verschiedene Dokumente ausfüllen und hochladen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, die von der Abteilung Internationales bereitgestellten Formulare zu verwenden.
Vor dem Aufenthalt
- Nach der Annahme durch die Partnerhochschule, erfolgt die Einschreibung an der Gasthochschule, ggf. Beantragung eines Wohnheimzimmers.
- Die Immatrikulationsbescheinigung der Universität Hamburg für den Zeitraum Ihres Auslandsaufenthaltes wird in der Datenbank hochgeladen.
- Das Learning Agreement for Studies Part I: Before the mobility muss vor dem Beginn Ihres Auslandsaufenthaltes vollständig und von allen drei Parteien unterschrieben in der Datenbank vorliegen. Für das Ausfüllen des Learning Agreement for Studies beachten Sie bitte den Leitfaden Learning Agreement for Studies (PDF).
Beantragung des Top-Ups für Studierende mit geringeren Chancen:
Sofern eines der folgenden Top-Ups für Sie zutrifft, bestätigen Sie dies in Ihrem Workflow. Anschließend drucken Sie die Ehrenwörtliche Erklärung in Ihrem Workflow aus, unterschreiben diese und laden das Dokument unterschrieben wieder hoch. Sie erhalten dann zusätzlich zu Ihrer regulären monatliche Förderung 250 EUR pro Monat. Sofern mehrere Top-Ups auf Sie zutreffen, erhalten Sie dennoch nur einmal den finanziellen Zuschuss.
- Studierende mit Kind im Ausland.
- Studierende mit einer Behinderung ab einem GdB 20.
- Studierende mit chronischen Erkrankungen.
- Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus.
- Studierende, die erwerbstätig sind und die ihre Erwerbstätigkeit durch ihr Auslandssemester unterbrechen oder beenden müssen.
- Studierende, deren Mehrkosten nicht durch die Pauschale gedeckt werden, sondern bei weitem übertreffen (wie z.B. aufgrund von körperlicher Einschränkung oder Kinderbetreuung im Ausland) können einen Realkostenantrag stellen. Dieser muss mindestens zwei Monate vor Beginn des Aufenthalts dem Team Erasmus vorliegen.
Beantragung des Reisekostenzuschusses:
- Studierende, die eine Standardreise mit dem Flugzeug durchführen erhalten einen Reisekostenzuschuss. Dieser wird automatisch anhand der geographischen Koordinaten ermittelt und mit der 1. Rate ausgezahlt.
- Studierende, die grün reisen (bis max. 4000 km Entfernung zur Gasthochschule), d.h. für mehr als 50% der Strecke ein nachhaltiges Verkehrsmittel nutzen (Bahn, Bus, Mitfahrgelegenheit im Auto, Rad, zu Fuß), können einen erhöhten Reisekostenzuschuss sowie bis zu 6 zusätzliche Reisetage beantragen. Eine Abfrage erfolgt in Ihrem Workflow. Sofern Green Travel für Sie zutrifft, drucken Sie die Ehrenwörtliche Erklärung in Ihrem Workflow aus, unterschreiben diese und laden das Dokument anschließend unterschrieben hoch.
- Zusatz „teures Reisen“: Für Personen die ein Green Travel Top-Up erhalten besteht zudem die Möglichkeit einen Realkostenzuschuss für „teures Reisen“ zu beantragen. Dieser kann beantragt werden, sofern der Reisekostenzuschuss gemäß der Entfernungskategorie nicht min. 70 % der realen Reisekosten für nachhaltiges Reisen deckt. In diesem Fall können Teilnehmende 80 % der Realkosten für nachhaltiges Reisen erstattet bekommen. Der Antrag für „teueres Reisen" muss vom Antragsteller begründet und von der nationalen Agentur genehmigt werden. Dies erfordert einen zeitlichen Vorlauf. Daher bitten wir Sie die erforderlichen Dokumente, welche die erhöhten Reisekosten belegen, min. einen Monat vor Ausreise an erasmus.coordination"AT"uni-hamburg.de zu schicken.
Eine ausführliche Erläuterung zu den verschiedenen Top-Ups finden Sie auf der Webseite Zusatzförderungen im Erasmus+ Programm.
Grant Agreements for Studies
Der Vertrag wird in Ihrem Workflow generiert und zum Download bzw. zur digitalen Signatur für Sie bereitgestellt. Das Grant Agreement muss vor Ihrem Aufenthalt unterschrieben in Ihrem Datensatz hinterlegt sein.Anschließend wird es durch die Erasmus-Hochschulkoordinatorin digital signiert und in Ihrem Datensatz bereitgestellt.
OLS-Sprachtest (optional):
Sie können an einem Sprachtest in der Arbeitssprache Ihrer Gasthochschule teilnehmen. Für weitere Informationen besuchen Sie die Erasmus+ online Sprachunterstützung (OLS).
Während des Aufenthaltes
- Lassen Sie sich den ersten Tag Ihres Studienaufenthalts (erster Unterrichtstag) an der Gasthochschule auf dem Formular Confirmation of Stay (Part I) abzeichnen und laden Sie dieses Dokument in der Datenbank hoch. Falls Sie einen von der Gasthochschule vorgeschalteten Sprachkurs besuchen, zählt der erste Tag des Sprachkurses als erster Unterrichtstag und ist auf der Confirmation of Stay einzutragen. Absolvieren Sie im Ausland einen externen Sprachkurs unmittelbar vor Ihrem Aufenthalt, kann Ihnen diese Zeit ebenfalls angerechnet werden, dafür laden Sie eine Bestätigung der Kursteilnahme hoch.
- Nach Upload der Confirmation of Stay (Part I) erfolgt die Auszahlung der ersten Rate (70% der Gesamtförderung).Sollten Sie Änderungen/Ergänzungen an Ihrer Kurswahl vornehmen, so vermerken Sie diese bitte in dem Learning Agreement for Studies Part II: During the Mobility. Kursänderungen können bis zu 5 Wochen nach Beginn des Aufenthaltes eingetragen werden.
- Lassen Sie sich den letzten Tag Ihres akademischen Aufenthaltes (letzter Unterrichtstag, letzter Prüfungstermin, Abgabe der Hausarbeit etc.) an der Gasthochschule auf dem Formular Confirmation of Stay (Part II) abzeichnen und laden Sie dieses Dokument in der Datenbank hoch.
Nach dem Aufenthalt
- Laden Sie die vollständig ausgefüllte Confirmation of Stay in der Datenbank hoch.
- Füllen Sie die Online EU-Survey an Ihrem Computer aus. Den Link dazu erhalten Sie unmittelbar nach Ihrer Rückkehr. Teilnehmende, die in der Online EU-Survey angegeben haben, dass ihr Anerkennungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist, erhalten nach 45 Tagen eine weitere Online Umfrage zum Thema Anerkennung, welche ebenfalls ausgefüllt werden muss.
- Füllen Sie ebenfalls den frei formulierten Erfahrungsbericht aus und laden Sie diesen anschließend in der Datenbank hoch (nicht verpflichtend für alle Fakultäten).
- Sobald Sie das Transcript of Records von Ihrer Gasthochschule erhalten haben, laden Sie dieses Dokument ebenfalls in der Datenbank hoch.
Haben Sie alle erforderlichen Dokumente eingereicht und den Online EU-Survey durchgeführt, wird Ihre 2. Rate angewiesen.
Die Bewilligung der Erasmus-Mittel durch den DAAD erfolgt Ende Juni / Anfang Juli. Zu diesem Zeitpunkt wird der Zuschuss für Studierende des nächsten akademischen Jahres festgelegt. Vorbehaltlich der Bewilligung der Mittel durch die Nationale Agentur DAAD wird die Fördersumme tagesaktuell berechnet.
- Monate, die 31 Tage haben, werden pauschal mit 30 Tagen berechnet.
- Ein Mobilitätszuschuss kann nur gezahlt werden, wenn Sie Ihren Erasmus-Auslandsstudienaufenthalt für mindestens 2 Monate planen. Bei Abbruch und Unterschreiten der Mindestdauer müssen Sie bereits gezahlte Mobilitätszuschüsse zurückzahlen. Ein Zuschuss ist in diesem Fall nur mit Attest möglich und wird vom DAAD geprüft.
- Eine mehrfache Teilnahme am Erasmus+ Programm mit einer Maximaldauer von 12 Monaten ist möglich. Falls Sie also in der Vergangenheit bereits am Erasmus-Programm teilgenommen haben, können Sie weitere Male über Erasmus+ gefördert werden.
Erasmus-Mobilitätszuschuss
Studierende erhalten nach Annahme ihrer Bewerbung ein Stipendium, in welchem die Aufenthaltskosten und die Fahrtkosten bezuschusst werden können. Pro Monat erhalten Outgoing-Studierende unabhängig vom Zielland eine Förderung von 700 EUR.
Fahrtkosten
Zusätzlich zur regulären Erasmus-Förderung erhalten Studierende eine Reisekostenpauschale für Standard- oder Grünes Reisen. Studierende, die grün reisen, können bis zu 6 zusätzliche Reisetage beantragen. Erstattet werden außerdem, je Aufenthalt (Hin- und Rückfahrt) und in Abhängigkeit von der Distanz zur Gasthochschule, die automatisch mittels Koordinaten ermittelt wird, in folgender Tabelle aufgeführte Festbeträge:
| Entfernung zur Gasthochschule |
Standardreise |
Green Travel |
| 10 bis 99 KM | 28 EUR | 56 EUR |
| 100 bis 499 KM | 211 EUR | 285 EUR |
| 500 bis 1.999 KM | 309 EUR | 417 EUR |
| 2.000 bis 2.999 KM | 395 EUR | 535 EUR |
| 3.000 bis 3.999 KM | 580 EUR | 785 EUR |
| 4.000 bis 7.999 KM | 1.188 EUR | - |
| 8.000 KM oder mehr | 1.735 EUR | - |
Für die Verteilung der zur Verfügung stehenden Mittel auf die Erasmus-Studierenden ist die Abteilung Internationales, Team Erasmus zuständig. Die Auszahlung des Mobilitätszuschusses erfolgt in zwei Raten (1. Rate: 70% nach Beginn des Aufenthalts, 2. Rate: 30% nach Ende des Aufenthalts).
Nachdem Sie sich erfolgreich auf einen Erasmus+ Zuschuss beworben haben, müssen Sie vor und nach Ihrem Auslandsaufenthalt verschiedene Formulare einreichen bzw. in Ihrem Datensatz hochladen.
Hinweis: Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, die von der Abteilung Internationales bereitgestellten Formulare zu verwenden. Bitte nutzen Sie das Programm Adobe Reader um die Formulare auszufüllen. Das Programm Vorschau von MacOs zeigt die ausgefüllten Felder fehlerhaft an und kann nicht verarbeitet werden
Erasmus akademisches Jahr 2025/26
- Confirmation of Stay (PDF)
- Leitfaden Learning Agreement (PDF)
- Learning Agreement for Studies Part I (PDF)
- Learning Agreement for Studies Part II (PDF)
- Grant Agreement - wird über die Datenbank generiert
- Ehrenwörtliche Erklärung Top-Ups für Studierende mit geringeren Chancen - wird über die Datenbank generiert
- Allgemeine Bedingungen, Anhang II (PDF)
- Erasmus-Studierendencharta, Anhang III (PDF, Englisch)