Mit Erasmus+ in Europa studieren
An der Universität Hamburg verfügen die meisten Fachbereiche über eigene Erasmus-Partneruniversitäten. Nähere Informationen zu den Austauschplätzen erhalten Sie bei den Ansprechpersonen der Fakultäten. Die Online Bewerbungsfrist für Erasmus-Aufenthalte endet jedes Jahr am 31. Januar (der Fachbereich Mathematik hat abweichende Bewerbungsfristen).
Erasmus-Bewerbung für das akademische Jahr 2025/2026
Die Bewerbungsphase für das akademische Jahr 2025/2026 ist beendet. Wenn Sie sich auf einen Nachrückplatz bewerben wollen, wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Erasmus-Ansprechperson an Ihrer Fakultät.
Übersicht
Zielgruppen
Studierende der Universität Hamburg, die einen Abschluss an der Universität Hamburg anstreben (keine Gast- und Austauschstudierenden)
Förderraten
Monatliche Zuschüsse zu den Aufenthaltskosten in Höhe von 540 bis 600 Euro (länderabhängig, tagesgenaue Abrechnung). Sonderförderungen für Studierende mit geringeren Chancen (Studierende mit Kind, Studierende mit Behinderung/chronischen Erkrankungen, erwerbstätige Studierende und Erstakademiker:innen) sowie Reisezuschüsse für Standardreisen und grünes Reisen möglich.
Förderdauer
Die Mindestaufenthaltsdauer der physischen Mobilität beträgt 2 Monate. Die maximale Förderdauer ist pro Semester auf 3.5 Monate (105 Tage) begrenzt. Pro Studienzyklus (Bachelor, Master) kann eine Erasmus-Förderung für maximal 12 Monate gewährt werden (Mehrfachförderung von Erasmus-Studium und/oder Praktikum)
Fachrichtungen
In jeder Fachrichtung stehen verschiedene Erasmus Kooperationen mit europäischen Hochschulen zur Auswahl
Antragsfrist
Die Bewerbungsfrist ist jedes Jahr vom 01. Dezember bis zum 31. Januar für das nächste akademische Jahr
Erasmus in Großbritannien nach Brexit
Studierende, die einen Erasmus-Aufenthalt in Großbritannien planen, können sich weiterhin auf diese Plätze bewerben.
Seit dem 01. Januar 2021 gelten im Vereinigten Königreich neue Aufenthaltsbestimmungen. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig auf den Seiten der Britischen Regierung, ob Sie für Ihren Erasmus-Aufenthalt ein Visum benötigen, und beachten Sie hierzu auch die Hinweise für Erasmus-Studierende im Vereinigten Königreich post-Brexit (PDF).
Weitere Informationen
Erste Hinweise und Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Auslandsstudium mit Erasmus+ finden Sie in den FAQ.
Informationen zur Beantragung
Wie Sie sich erfolgreich online für einen Erasmus-Aufenthalt bewerben, erfahren Sie in dieser Anleitung: Online Bewerbung für einen Erasmus-Aufenthalt
Sobald Sie sich erfolgreich beworben haben, können Sie Ihren Status jederzeit online abrufen, indem Sie sich mit Ihrer STiNE-Kennung einloggen. Auch während Ihres Aufenthaltes können Sie so einsehen, welche Unterlagen Sie zu welchem Zeitpunkt noch hochladen müssen, um z.B. Ihre 1. bzw. 2. Förderrate zu erhalten.
Welche Unterlagen muss ich online hochladen?
Bitte füllen Sie in einem ersten Schritt das Online Bewerbungsformular aus und schicken es online ab. In einem weiteren Schritt müssen Sie dann zunächst Ihre Personenstammdaten in der Datenbank vervollständigen. Im Anschluss daran laden Sie bitte folgende Bewerbungsunterlagen (ausschließlich als PDF) in der Datenbank hoch:
- Motivationsschreiben
- Euro-Pass CV Template oder alternativ normaler Lebenslauf
- Vorläufige Kurswahl für die Erasmus-Bewerbung
- Nachweis über den Kenntnisstand in der Unterrichtssprache
(nicht älter als zwei Jahre, z.B. DAAD-Sprachzeugnis (PDF)) - Immatrikulationsbescheinigung
Es können weitere Bewerbungsunterlagen von Ihrer Fakultät verlangt werden. Bitte wenden Sie sich an die Ansprechperson an Ihrer Fakultät, bevor Sie sich in Mobility Online bewerben. Wir möchten Sie bitten, Ihre hochgeladenen Unterlagen für Ihre eigene Dokumentation aufzubewahren.
Für den Erhalt Ihrer ersten Stipendienrate müssen Sie obligatorische Schritte in der Datenbank Mobility Online erfüllen sowie verschiedene Dokumente ausfüllen und hochladen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, die von der Abteilung Internationales bereitgestellten Formulare zu verwenden.
Vor dem Aufenthalt
- Immatrikulationsbescheinigung: Die Immatrikulationsbescheinigung der Universität Hamburg (für den Zeitraum Ihres Auslandsaufenthaltes) muss in die Datenbank hochgeladen werden.
- Digitales Learning Agreement for Studies Part I (Before the mobility): Das DLA I muss vor dem Beginn Ihres Auslandsaufenthaltes vollständig und von allen drei Parteien unterschrieben in der Datenbank vorliegen. Nur in begründeten Ausnahmefällen (z.B. wenn die Gasthochschule noch nicht in der Lage ist, das DLA digital auszutauschen), kann das Learning Agreement analog in Ihrem Workflow hochgeladen werden. Für das Ausfüllen des Learning Agreement for Studies beachten Sie bitte den Leitfaden Learning Agreement for Studies (PDF, Englisch).
- Beantragung des Top-Ups für Studierende mit geringeren Chancen: Sofern eines der folgenden Top-Ups für Sie zutrifft, bestätigen Sie dies in Ihrem Workflow. Anschließend drucken Sie die Ehrenwörtliche Erklärung in Ihrem Workflow aus, unterschreiben diese und laden das Dokument unterschrieben wieder hoch. Sie erhalten dann zusätzlich zu Ihrer regulären monatliche Förderung 250 EUR pro Monat. Sofern mehrere Top-Ups auf Sie zutreffen, erhalten Sie dennoch nur einmal den finanziellen Zuschuss.
- Studierende mit Kind im Ausland
- Studierende mit einer Behinderung ab einem GdB 20
- Studierende mit chronischen Erkrankungen
- Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus
- Studierende, die erwerbstätig sind und die ihre Erwerbstätigkeit durch ihr Auslandssemester unterbrechen oder beenden müssen
- Studierende, deren Mehrkosten nicht durch die Pauschale gedeckt werden, sondern bei weitem übertreffen (wie z.B. aufgrund von körperlicher Einschränkung oder Kinderbetreuung im Ausland) können einen Realkostenantrag stellen. Dieser muss mindestens zwei Monate vor Beginn des Aufenthalts dem Team Erasmus vorliegen.
- Beantragung des Reisekostenzuschusses
- Studierende, die eine Standardreise mit dem Flugzeug durchführen erhalten einen Reisekostenzuschuss. Dieser wird automatisch anhand der geographischen Koordinaten ermittelt und mit der 1. Rate ausgezahlt.
- Studierende, die grün reisen, d.h. für mehr als 50% der Strecke ein nachhaltiges Verkehrsmittel nutzen (Bahn, Bus, Mitfahrgelegenheit im Auto, Rad, zu Fuß), können einen erhöhten Reisekostenzuschuss sowie bis zu 6 zusätzliche Reisetage beantragen. Eine Abfrage erfolgt in Ihrem Workflow. Sofern Green Travel für Sie zutrifft, drucken Sie die Ehrenwörtliche Erklärung in Ihrem Workflow aus, unterschreiben diese und laden das Dokument anschließend unterschrieben hoch.
Eine ausführliche Erläuterung zu den verschiedenen Top-Ups finden Sie auf der Webseite Zusatzförderungen im Erasmus+ Programm.
- Grant Agreement: Der Vertrag wird in Ihrem Workflow generiert und zum Download bzw. zur digitalen Signatur für Sie bereitgestellt. Das Grant Agreement muss vor Ihrem Aufenthalt unterschrieben in Ihrem Datensatz hochgeladen werden. Anschließend wird es durch die Erasmus-Hochschulkoordinatorin digital signiert und in Ihrem Datensatz hinterlegt.
- OLS-Sprachtest (optional): Sie können an einem Sprachtest in der Arbeitssprache Ihrer Gasthochschule teilnehmen. Für weitere Informationen besuchen Sie die Erasmus+ online Sprachunterstützung (OLS).
Während des Aufenthaltes
- Confirmation of Stay (Part I): Lassen Sie sich den ersten Tag Ihres Studienaufenthalts (erster Unterrichtstag) an der Gasthochschule auf dem Formular Confirmation of Stay (Part I) abzeichnen und laden Sie dieses Dokument in der Datenbank hoch. Falls Sie einen von der Gasthochschule vorgeschalteten Sprachkurs besuchen, zählt der erste Tag des Sprachkurses als erster Unterrichtstag und ist auf der Confirmation of Stay einzutragen. Absolvieren Sie im Ausland einen externen Sprachkurs unmittelbar vor Ihrem Aufenthalt, kann Ihnen diese Zeit ebenfalls angerechnet werden, dafür laden Sie eine Bestätigung der Kursteilnahme ebenfalls online hoch.
Nach Upload der Confirmation of Stay (Part I) erfolgt die Auszahlung der ersten Rate (70% der Gesamtförderung).
- Digitales Learning Agreement for Studies Part II (optional): Sollten Sie Änderungen/Ergänzungen an Ihrer Kurswahl vornehmen, so vermerken Sie diese bitte in dem digitalen Learning Agreement for Studies Part II: During the Mobility. Kursänderungen können bis zu 5 Wochen nach Beginn des Aufenthaltes eingetragen werden. Das Dokument wird ebenfalls digital in der Datenbank fertiggestellt.
- Verlängerungsantrag: Bei Verlängerung Ihres Erasmus-Aufenthaltes laden Sie bitte einen Verlängerungsantrag hoch und erstellen ein digitales Learning Agreement Part II in der Datenbank. Der Antrag muss mindestens einen Monat vor Ablauf Ihrer ursprünglichen Aufenthaltsdauer gestellt werden. Der Antrag wird dann durch die Abteilung Internationales geprüft.
- Confirmation of Stay (Part II): Lassen Sie sich den letzten Tag Ihres akademischen Aufenthaltes (letzter Unterrichtstag, letzter Prüfungstermin, Abgabe der Hausarbeit etc.) an der Gasthochschule auf dem Formular Confirmation of Stay (Part II) abzeichnen und laden Sie dieses Dokument in der Datenbank hoch.
Nach dem Aufenthalt
- Laden Sie die vollständig ausgefüllte Confirmation of Stay in der Datenbank hoch.
- Online EU-Survey: Füllen Sie die Umfrage an Ihrem Computer aus. Den Link dazu erhalten Sie unmittelbar nach Ihrer Rückkehr. Teilnehmer, die in der Online EU-Survey Umfrage angegeben haben, dass ihr Anerkennungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist, erhalten nach 45 Tagen eine weitere Online Umfrage zum Thema Anerkennung, welche ebenfalls ausgefüllt werden muss.
- Erfahrungsbericht: Erstellen Sie ebenfalls einen frei formulierten Erfahrungsbericht und laden Sie diesen anschließend in der Datenbank hoch (nicht verpflichtend für alle Fakultäten).
- Transcript of Records: Sobald Sie das Transcript of Records von Ihrer Gasthochschule erhalten haben, laden Sie dieses Dokument ebenfalls in der Datenbank hoch.
Haben Sie alle erforderlichen Dokumente eingereicht und den Online EU-Survey abgelegt, wird Ihre 2. Rate angewiesen.
Bewerbungsvoraussetzungen
- Immatrikulation an der Universität Hamburg in einem Studiengang mit Abschluss (keine Austauschstudierenden)
- Ausreichende Sprachkenntnisse in der Unterrichtssprache
Wer wählt die Bewerberinnen und Bewerber nach welchen Kriterien aus?
Die Auswahl findet durch die Programmbetreuer bzw. die Erasmus Koordinatorinnen und Koordinatoren in den Fakultäten nach folgenden Kriterien statt (Gewichtung der Kriterien erfolgt durch die Auswahlkommission):
- Studienleistungen
- Studienstand
- Kenntnisse der Unterrichts- und Landessprache
- Motivation
Bei den Auswahlverfahren der Fakultäten 1 (Rechtswissenschaft) und 3 (Medizin) gelten folgende Besonderheiten:
Rechtswissenschaft: Da zum Zeitpunkt der Bewerbung bei vielen Studierenden noch keine Noten vorliegen, wird als Hauptauswahlkriterium die Motivation der Studierenden für das Studium an der jeweiligen Wunschhochschule verwendet.
Medizin: Als zusätzliches Kriterium werden politisches und/oder soziales Engagement sowie studienbegleitende Tätigkeiten, die im Lebenslauf nachgewiesen werden, berücksichtigt.
Die Bewilligung der Erasmus-Mittel durch den DAAD erfolgt Ende Mai/ Anfang Juni. Zu diesem Zeitpunkt wird der Zuschuss für Studierende des nächsten akademischen Jahres festgelegt. Die Höhe der monatlichen Förderung richtet sich nach Ihrer Aufenthaltsdauer und dem Gastland; dabei werden die Länder je nach Lebenshaltungskosten in drei Kategorien unterteilt. Zusätzlich zu den Aufenthaltskosten erhalten Studierende eine Fahrtkostenpausche, die je nach Distanz automatisch berechnet wird. Vorbehaltlich der Bewilligung der Mittel durch die Nationale Agentur DAAD wird die Fördersumme tagesaktuell berechnet, und mit der entsprechenden Länderkategorie multipliziert. Sofern nicht ausreichend Mittel zur Verfügung stehen, werden Nachrücker und Studierende, die sich keine Leistung mehr anerkennen lassen müssen, nachrangig behandelt. Für die Berechnung gelten außerdem folgende Besonderheiten:
- Monate, die 31 Tage haben, werden pauschal mit 30 Tagen berechnet
- Ein Mobilitätszuschuss kann nur gezahlt werden, wenn Sie Ihren Erasmus-Auslandsstudienaufenthalt für mindestens 2 Monate (ab dem Sommersemester 2022, außer bei Trimestern) planen. Bei Abbruch und Unterschreiten der Mindestdauer müssen Sie bereits gezahlte Mobilitätszuschüsse zurückzahlen. Ein Zuschuss ist in diesem Fall nur mit Attest möglich und wird vom DAAD geprüft
- Eine mehrfache Teilnahme am Erasmus+ Programm mit einer Maximaldauer von 12 Monaten ist möglich. Falls Sie also in der Vergangenheit bereits am Erasmus-Programm teilgenommen haben, können Sie weitere Male über Erasmus+ gefördert werden
Die Schweiz ist z.Z. kein Erasmus-Programmland, fördert jedoch deutsche Austauschstudierende aus eigenen Mitteln (ca. 430 CHF). Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Erasmus-Fachkoordinator oder bei der jeweiligen schweizerischen Universität.
Erasmus-Mobilitätszuschuss 2025/2026
Ländergruppe 1: 600 € pro Monat (20 € pro Tag)
Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden, Vereinigtes Königreich.
Ländergruppe 2: 540 € pro Monat (18 € pro Tag)
Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern
Ländergruppe 3: 540 € pro Monat (18 € pro Tag)
Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn
Förderzeitraum für das akademische Jahr 2025/2026
Der Förderzeitraum beträgt für das akademische Jahr 2025/2026 in allen Ländergruppen:
max. 3,5 Monate bei Aufenthalten von 1 Semester
max. 7 Monate bei einem Aufenthalt von 2 Semestern
max. 3 Monate bei Aufenthalten von 1 Trimester
max. 6 Monate bei Aufenthalten von 2 Trimestern
max. 9 Monate bei Aufenthalten von 3 Trimestern
Somit können Aufenthalts- und Förderdauer voneinander abweichen. Für die Verteilung der zur Verfügung stehenden Mittel auf die Erasmus-Studierenden ist die Abteilung Internationales, Team Erasmus zuständig. Die Auszahlung des Mobilitätszuschusses erfolgt in zwei Raten (1. Rate: 70%, 2. Rate: 30%).
Top-Ups für Studierende mit geringeren Chancen
Studierende mit geringeren Chancen können ein Top-Up über 250 EUR pro Monat beantragen:
- Studierende mit Kind im Ausland
- Studierende mit einer Behinderung ab einem GdB 20
- Studierende mit chronischen Erkrankungen
- Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus
- Studierende, die erwerbstätig sind und die ihre Erwerbstätigkeit durch ihr Auslandssemester unterbrechen oder beenden müssen
Distanzrechner für Standardreisen und Green Travel
Zusätzlich zur regulären Erasmus-Förderung erhalten Studierende eine Reisekostenpauschale für Standard- oder Grünes Reisen. Studierende, die grün reisen, können bis zu 6 zusätzliche Reisetage beantragen. Erstattet werden außerdem, je Aufenthalt (Hin- und Rückfahrt) und in Abhängigkeit von der Distanz zur Gasthochschule, die automatisch mittels Koordinaten ermittelt wird, in folgender Tabelle aufgeführte Festbeträge:
Entfernung zur Gasthochschule | Standardreise | Green Travel |
10 bis 99 KM | 28 EUR | 56 EUR |
100 bis 499 KM | 211 EUR | 285 EUR |
500 bis 1.999 KM | 309 EUR | 417 EUR |
2.000 bis 2.999 KM | 395 EUR | 535 EUR |
3.000 bis 3.999 KM | 580 EUR | 785 EUR |
4.000 bis 7.999 KM | 1.188 EUR | 1.188 EUR |
8.000 KM oder mehr | 1.735 EUR | 1.735 EUR |
Eine ausführliche Erläuterung zu den verschiedenen Top-Ups finden Sie auf der Webseite Zusatzförderungen im Erasmus+ Programm.
Nachdem Sie sich erfolgreich auf einen Erasmus+ Zuschuss beworben haben, müssen Sie vor und nach Ihrem Auslandsaufenthalt verschiedene Formulare einreichen bzw. in Ihrem Datensatz hochladen.
Hinweis: Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, die von der Abteilung Internationales bereitgestellten Formulare zu verwenden. Bitte nutzen Sie das Programm Adobe Reader um die Formulare auszufüllen. Das Programm Vorschau von MacOs zeigt die ausgefüllten Felder fehlerhaft an und kann nicht verarbeitet werden.
Erasmus akademisches Jahr 2025/26
Die relevanten Dokumente für das akademische Jahr 2025/2026 werden demnächst veröffentlicht.
Erasmus akademisches Jahr 2024/25
- Confirmation of Stay (PDF)
- Digitales Learning Agreement for Studies Part I - Before the mobility - wird in Mobility Online generiert
- Leitfaden Digitales Learning Agreement (PDF, Englisch)
- Digitales Learning Agreement for Studies Part II - During the mobility - wird in Mobility Online generiert
- Analoges Learning Agreement for Studies Part I (PDF) - nur nach Absprache in Ausnahmefällen als Zusatzdokument
- Analoges Learning Agreement for Studies Part II (PDF) - nur nach Absprache in Ausnahmefällen als Zusatzdokument
- Grant Agreement - wird über Mobility Online generiert
- Infoblatt Zusatzförderung (PDF)
- Ehrenwörtliche Erklärung Grünes Reisen und Top-Ups für Studierende mit geringeren Chancen - wird über Mobility Online generiert
- Verlängerungsantrag (PDF)
- Erasmus-Studierendencharta, Anhang II (PDF)
- UHH-Erasmus+ Förderbedingungen für das akademische Jahr 2024/2025 (PDF)