FAQ zum Auslandsstudium mit Erasmus
Bewerbung
Wie finde ich heraus, für welche Hochschulen ich mich bewerben kann?
Wo erfahre ich, wer an meinem Institut für das Erasmus+ Programm verantwortlich ist?
Die für Sie zuständigen Erasmus-Koordinatoren/innen finden Sie auf der Website der Abteilung Internationales.
Wo bewerbe ich mich und wer entscheidet über die Vergabe der Erasmus-Plätze?
Die Vergabe der Erasmus-Plätze an der Universität erfolgt dezentral über Ihre Fakultät, nachdem Sie Ihre Online-Bewerbung und alle für die Bewerbung notwendigen Dokumente in der Datenbank Mobility Online hochgeladen haben. Bitte lassen Sie sich vorab von Ihren Erasmus-Koordinatoren/innen beraten.
Kann ich mich für mehrere Studienorte gleichzeitig bewerben?
Ja, in jeder Bewerbung können Sie max. bis zu fünf verschiedene Wunschhochschulen angeben, die auch in unterschiedlichen Ländern liegen dürfen.
Kann ich mich auch über mein Zweitfach bewerben?
Ja, Sie können sich entweder über Ihr Hauptfach oder über ihr Nebenfach bewerben.
Kann ich mich auch bei Hochschulen bewerben, mit denen kein Fachbereich der UHH eine Kooperation pflegt?
Innerhalb des Erasmus+ Programms können Sie sich nur auf Hochschulen bewerben, mit denen ein bilateraler Vertrag besteht. Es bleibt natürlich immer die Möglichkeit als freemover ins Ausland zu gehen, d.h. privat einen Auslandsaufenthalt zu organisieren und sich ohne Programm direkt bei der jeweiligen Hochschule im Ausland zu bewerben.
Mein Institut hat keine Kooperation mit meiner Wunschhochschule, dafür aber ein anderer Fachbereich. Kann ich mich auch über andere Fachbereiche bewerben?
Ja, fachfremde Bewerbungen sind im Ausnahmefall möglich. Dies muss jedoch mit dem eigenen und fachfremden Fachbereich im Vorfeld abgesprochen werden. Zusätzlich muss die Gasthochschule Ihre fachfremde Bewerbung annehmen. Facheigene Studierende haben immer Vorrang bei der Auswahl.
Welche Unterlagen brauche ich für meine Bewerbung?
In der Regel umfasst die Bewerbung für einen Erasmus-Platz zusätzlich zum Online-Bewerbungsformular:
- ein Motivationsschreiben
- einen Lebenslauf
- eine aktuelle Leistungsübersicht
- eine vorläufige Kurswahl zur Bewerbung
- einen Sprachnachweis
- eine Immatrikulationsbescheinigung
Manche Fachbereiche verlangen darüber hinaus ein Gutachten/Empfehlungsschreiben oder sonstige Dokumente. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig bei Ihrer/Ihrem Erasmus-Koordinator/in, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.
Wann sind die Fristen für die Bewerbung auf einen Erasmus-Platz?
Die zentrale Frist für eine Erasmus-Bewerbung ist der 31. Januar. Bis dahin müssen Ihre Bewerbungsunterlagen vollständig in der Datenbank Mobility Online hochgeladen werden (abweichende Fristen gibt es in der Mathematik).
Wie stehen meine Chancen, einen Platz zu bekommen?
Da sich jedes Jahr unterschiedlich viele Studierende für das Erasmus+ Programm bewerben, ist es schwierig, Voraussagen zu treffen. Die Chance auf einen Platz ist zudem abhängig von der Anzahl der im Kooperationsvertrag festgelegten Austauschplätze.
Ist eine Bewerbung auf Restplätze, die bei der ersten Auswahlrunde nicht vergeben wurden, möglich?
Je nach Institut/Fachbereich ist dies durchaus möglich. Restplätze sind bei den Erasmus-Koordinatoren/innen zu erfragen und können von diesen, in Absprache mit der Partnerhochschule, an interessierte Studierende vergeben werden.
Kann ich auch als Nicht-EU-Bürger am Erasmus+ Programm teilnehmen?
Ja, am Erasmus+ Programm können alle Studierenden teilnehmen, die ein (grundständiges) Studium an der UHH absolvieren, welches zu einem anerkannten Abschluss führt. Bitte beachten Sie, dass Sie möglicherweise, je nach Aufenthaltsstatus ein Visum für das Gastland beantragen müssen.
Auf was muss ich beim Motivationsschreiben achten?
Im Motivationsschreiben (ein bis maximal zwei Seiten in deutscher Sprache, sofern nicht anders angegeben vom Institut/Fachbereich) legen Sie dar, inwiefern Sie sich für den Auslandsaufenthalt an der gewünschten Hochschule qualifizieren (Sprachkenntnisse, Interesse an einem bestimmten Profil der Universität, etc.).
Gehen Sie auf folgende Punkte ein:
- Schildern Sie Ihre Beweggründe für den Auslandsaufenthalt und Ihre Auswahl für Land/Länder und Partnerhochschulen.
- Wie ist der Auslandsaufenthalt in Ihr Studium/Ihre Forschungsarbeit eingebunden? Welche Ziele verfolgen Sie damit?
- Erläutern Sie ausführlich Ihr Studienvorhaben. Legen Sie Ihr fachliches Interesse sowie die Notwendigkeit und Durchführbarkeit des Auslandsaufenthalts dar.
Das Motivationsschreiben bezieht sich auf Ihre Erstwahl
Welche Sprachkenntnisse muss ich mitbringen?
Die meisten Partnerhochschulen empfehlen, bereits über gute Kenntnisse der Sprache des Gastlandes zu verfügen (mind. Sprachniveau B1), für die Bewerbung sind entsprechende Sprachnachweise erforderlich. Häufig gibt es für Erasmus-Studierende auch die Möglichkeit an der Gasthochschule, Sprachkurse zu besuchen, entweder als Intensivkurs vor Semesterbeginn, oder während des Semesters. Einige Universitäten bieten darüber hinaus auch Studienprogramme in englischer Sprache an. Für Studierende der UHH bietet das Sprachenzentrum vorbereitende Sprachkurse an. Am Sprachenzentrum ist es zudem möglich, den Nachweis der Sprachkenntnisse testen zu lassen, für Studierende der UHH ist dieser Test kostenfrei.
Weitere Information finden Sie auf der Website des Sprachenzentrums.
Wie gut müssen meine Noten sein, um einen Platz zu bekommen?
Die Erasmus-Koordinatoren/innen entscheiden über die Platzvergabe auf der Basis der gesamten Bewerbungsunterlagen des Studenten. Gute Noten sind sicherlich von Vorteil im Bewerbungsverfahren, allerdings nicht das einzige ausschlaggebende Kriterium.
Spielt es eine Rolle, ob ich im Bachelor oder Master studiere oder promoviere?
Grundsätzlich können Sie sowohl im Bachelor, im Master als auch während der Promotion am Erasmus-Programm teilnehmen. Dennoch sind die Austauschplätze von Seiten der Partnerhochschule für ein bestimmtes Studienniveau ausgelegt und Sie können sich i.d.R. nur für Plätze Ihres Niveaus bewerben. Bachelor-Studierende können frühestens im 3. Fachsemester ins Ausland gehen.
Kann ich mehrmals über Erasmus+ im Ausland studieren, einmal im Bachelor, einmal im Master und während der Promotion?
Ja, Studierende können pro Studienzyklus (Bachelor, Master, Promotion) bis zu 12 Monate (24 Monate bei Staatsexamen) über Erasmus+ Studium/Praktikum gefördert werden. Wenn Sie im gleichen Studienzyklus bereits gefördert wurden, werden die bereits geförderten Monate von der maximalen Förderdauer abgezogen.
Beispiel: 5 Monate Erasmus+ Studium im Bachelor absolviert
- bis zu 7 Monate können im Bachelor noch über Erasmus+ gefördert werden (Studium/Praktikum/Graduiertenpraktikum)
- mögliche Aufteilung: 5 Monate Erasmus+ Studium, 2 Monate Praktikum
Ist ein Erasmus-Aufenthalt auch mit Kind möglich?
Ja - ein Aufenthalt ist auch mit Kind möglich. Sie sollten sich bereits bei der Auswahl der Wunschhochschulen über Angebote der Partnerhochschulen für Studierende mit Kind und die Betreuungsmöglichkeiten/das Schulwesen im jeweiligen Gastland informieren. Hilfreiche Informationen zur Vorbereitung finden Sie auf den Seiten Auslandsstudium mit Kind.
Für Studierende mit Kind gibt es spezielle Fördermöglichkeiten. Weitere Informationen finden Sie unter "Finanzielles". Sofern Sie eine Sonderförderung für Studierende mit Kind im Ausland beantragen möchten, setzen Sie bitte im Bewerbungsformular einen Haken bei Sonderförderung mit Kind im Ausland. Zusätzlich laden Sie bitte mit der Bewerbung eine Kopie der Geburtsurkunde hoch.
Sonderförderung für Studierende mit Behinderung
Studierende mit einer Behinderung ab einem Grad 30 können eine Sonderförderung für ihren Auslandsaufenthalt beantragen. Sofern Sie eine Sonderförderung für Studierende mit Behinderung im Ausland beantragen möchten, kontaktieren Sie bitte direkt das Team-Erasmus der Abteilung Internationales.
Vor der Abreise
Welche Unterlagen müssen dem Erasmus-Team von mir vorliegen?
Vor Beginn des Auslandsstudiums müssen folgende Unterlagen vorliegen:
- das Grant Agreement
- die Immatrikulationsbescheinigung der UHH für das Auslandssemester
- das Learning Agreement Part I (Before the Mobility)
- der OLS Sprachtest
Das Grant Agreement drucken Sie sich über Mobility Online aus und schicken es im Original unterschrieben an den/die Erasmus-Koordinator/in Ihrer Fakultät. Diese leiten das Dokument an die Abteilung Internationales weiter. Nach Unterzeichnung durch die Erasmus-Hochschulkoordinatorin wird das Dokument von der Abteilung Internationales in Ihrem Datensatz hochgeladen.
Vor Ihrer Ausreise erhalten Sie einen Link für einen OLS Sprachtest, welcher verpflichtend vor Ihrer Ausreise absolviert werden muss.
Die weiteren genannten Dokumente laden Sie selbst in der Datenbank hoch.
Was muss in das Learning Agreement Part I (Before the Mobility) eingetragen werden? Wer muss es unterschreiben und wer schickt es an die Partnerhochschule?
Im Learning Agreement tragen Sie die Kurse ein, die Sie an der Gasthochschule belegen möchten (Tabelle A). In Tabelle B tragen Sie die Kurse ein, die Ihnen, äquivalent zu den Kursen an der Gasthochschule, in Hamburg anerkannt werden. Das Learning Agreement muss von folgenden Personen unterschrieben werden:
- der/dem Studierenden
- der/dem Erasmus-Koordinator/in, Professor/in oder Studiengangs-Koordinator/in des Instituts/Fachbereichs der UHH
- der/dem Koordinator/in der Partnerhochschule
Nur wenn all diese Unterschriften vorliegen und Tabelle A und Tabelle B ausgefüllt sind, ist das Learning Agreement vollständig. Grundsätzlich sind die Studierenden selbst für das Einholen der Unterschriften zuständig. Bitte setzen Sie sich frühzeitig mit Ihrer/Ihrem Erasmus-Koordinator/in und /oder Ihrer/Ihrem Studiengangs-Koordinator/in in Verbindung.
Wann erstelle ich das UHH Learning Agreement?
Das Dokument muss vor Antritt des Auslandsstudiums vollständig und von allen drei Parteien unterschrieben in der Datenbank Mobility Online hochgeladen werden. Wenn Sie für zwei Semester im Ausland studieren, geben Sie bitte die Veranstaltungen beider Semester bereits zu Beginn Ihres Aufenthaltes im Learning Agreement an. Für mögliche Änderungen oder Ergänzungen benutzen Sie bitte Part II des Learning Agreements.
In manchen Fällen ist es schwierig, die Unterschrift der Gasthochschule vor Beginn des Auslandssemester zu erhalten. In diesem Fall teilen Sie dies bitte der/dem Erasmus-Koordinator/in Ihrer Fakultät mit (schriftlich). Die Unterschrift von Ihnen sowie der/dem Verantwortlichen der UHH muss in jedem Fall vorher erfolgen.
Die Gasthochschule möchte bereits bei der Anmeldung ein Learning Agreement - was ist zu tun?
Einige Partnerhochschulen verlangen bereits bei der Anmeldung ein Learning Agreement. Da die Kurse oftmals so früh noch nicht feststehen, sollten Sie hier Kurse früherer Semester eintragen, die Sie interessieren. Es geht darum, dass sich die Gastuniversität ein Bild von Ihrem Vorhaben machen möchte. Dieses vorläufige Learning ersetzt nicht das spätere UHH Learning Agreement.
Muss ich ein Urlaubssemester beantragen?
Erasmus-Studierende sind nicht verpflichtet, ein Urlaubssemester zu beantragen. Es empfiehlt sich jedoch dies zu tun, da das Urlaubssemester zwar als Hochschul-, nicht aber als Fachsemester gezählt wird und somit keine Studienzeit „verloren“ geht. Zu beachten ist allerdings, dass Sie in einem Urlaubssemester keine Klausuren an der Heimathochschule durchführen dürfen.
Mehr Informationen zum Urlaubssemester finden Sie auf den Seiten des Campus Center.
Was passiert, wenn sich die Semesterzeiten meiner Gasthochschule und die der UHH überschneiden?
In vielen Ländern weichen die Semesterzeiten von den deutschen ab. Das Wintersemester endet beispielsweise bereits im Dezember oder Januar und das Sommersemester beginnt dann gleich im Anschluss im Januar/Februar. An einigen Universitäten ist das akademische Jahr auch nicht in Semester, sondern in Trimester unterteilt. Bitte erkundigen Sie sich darüber frühzeitig auf den Internetseiten der Partnerhochschulen. Informieren Sie sich bei Ihrer/Ihrem Erasmus-Koordinator/in am Fachbereich, wann und in welchem Semester ein Auslandsstudium empfehlenswert ist.
Ich benötige einen Nachweis über mein Auslandsstudium für die Partnerhochschule/ für das BAföG-Amt/ für die Studierendenverwaltung/ für die Beantragung eines Visums. Wo erhalte ich diesen Nachweis?
Nachweise über die Dauer Ihres Auslandsaufenthaltes, die Höhe des Erasmus-Zuschusses etc. erhalten Sie bei Ihrer/Ihrem Erasmus-Koordinator/in oder im Team-Erasmus der Abteilung Internationales.
Muss ich eine bestimmte Anzahl an ECTS an der Partnerhochschule erbringen, um den Erasmusplatz zu erhalten?
30 ECTS-Punkte pro Semester (20 ECTS-Punkte pro Trimester) gelten als Richtwert der EU. Sollten Sie weniger ECTS-Punkte absolvieren, behält sich das Erasmus-Team der Abteilung Internationales vor, eine schriftliche Stellungnahme Ihrerseits einzufordern.
Welche Möglichkeiten gibt es, Sprachkurse vor meiner Abreise zu belegen?
Um sich auch im Alltag in Ihrem Gastland verständigen zu können, empfehlen wir sich vor Studienantritt wenigstens Grundkenntnisse anzueignen – am besten fangen Sie schon in Hamburg damit an. Hierfür gibt es u.a. folgende Möglichkeiten:
Viele Partnerhochschulen bieten auch Sprachkurse vor Semesterbeginn und/oder Semester begleitende Kurse an. Nähere Informationen hierzu erteilen die Erasmus-Koordinatoren/innen oder die Internetseiten der Partnerhochschulen.
Wie finde ich ein Zimmer/ eine Wohnung für die Zeit meines Auslandsstudiums?
Die Vergabe von Wohnheimplätzen an den ausländischen Universitäten ist sehr unterschiedlich. Teilweise erhalten Sie einen Platz in einem Studierendenwohnheim, teilweise sind Sie komplett auf sich selbst gestellt. Fragen Sie am besten zunächst das International Office Ihrer Gasthochschule, ob man Ihnen dort ein Zimmer oder eine Wohnung vermitteln kann.
Bin ich im Ausland über die UHH versichert und gilt meine Krankenversicherung auch im Gastland?
Mit dem Erasmus-Mobilitätszuschuss ist keinerlei Versicherungsschutz verbunden. Weder die Universität Hamburg noch die Europäische Kommission oder der DAAD haften für Schäden, die aus Krankheit, Tod, Unfall, Verletzung von Personen, Verlust oder Beschädigung von Sachen im Zusammenhang mit Erasmus-Aufenthalten entstehen.
Die Studierenden verpflichten sich mit Annahme des Zuschusses, dass sie selbst für die Dauer ihres Auslandsaufenthaltes für ausreichenden Versicherungsschutz (Auslandskranken- und Haftpflichtversicherung) Sorge tragen.
- Krankenversicherung
Wie in Deutschland, so müssen Sie auch im Ausland zur Immatrikulation an Ihrer Gasthochschule nachweisen, dass Sie eine Krankenversicherung haben, die im Gastland anerkannt ist. Mit diesem Nachweis können Sie sich oft, aber nicht immer von der obligatorischen Krankenversicherung vor Ort befreien lassen. Gegebenenfalls sollten Sie in Deutschland eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung mit Rücktransport abschließen, die z. B. die medizinischen Behandlungskosten in Nicht-EWR-Staaten übernimmt, mit denen Deutschland kein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat, und notfalls auch Ihren Rücktransport nach Deutschland finanziert. Ein Sozialversicherungsabkommen besteht z. B. mit Kroatien und der Türkei. - Unfallversicherung und Haftpflichtversicherung
Für Studienaufenthalte in Staaten, mit denen Deutschland kein Sozialversicherungsabkommen hat, kann auch der Abschluss einer zusätzlichen Unfallversicherung und einer Haftpflichtversicherung sinnvoll sein, vor allem dann, wenn Ihre Gasthochschule Sie nicht gegen Unfälle versichert.
Über den DAAD ist es möglich eine „Gruppenversicherung“ abschließen, die sowohl eine Auslandskranken- als auch eine Unfall- und Privathaftpflichtversicherung umfasst. Ausführliche Informationen dazu finden Sie auf den Seiten des DAAD.
Bevor Sie eine neue Versicherung abschließen, erkundigen Sie sich bei Ihren bisherigen Versicherern nach dem Umfang Ihres Versicherungsschutzes während des geplanten Auslandsaufenthaltes und lassen Sie sich ggf. unabhängig beraten.
Während des Auslandsaufenthalts
Ich bin im Gastland angekommen, worauf muss ich nun achten?
Sobald Ihr Studium an der Gasthochschule begonnen hat, wenden Sie sich bitte an die dortigen Ansprechpartner und lassen sich die Confirmation of Stay Part I ausfüllen. Dieses Dokument scannen Sie ein uns laden es direkt in der Datenbank Mobility Online hoch. Bewahren Sie dieses Dokument sorgfältig auf, da auch Ihre Abreise entsprechend eingetragen und ebenfalls in der Datenbank hochgeladen werden muss.
Meine Kurse habe sich nach Ankunft geändert. Wie kann ich Änderungen der ursprünglichen Kurswahl eintragen?
Bis spätestens einen Monat nach Studienbeginn im Ausland, müssen die Änderungen im Learning Agreement Part II (During the Mobility) eingetragen und vollständig unterschrieben sein. Dieses Dokument wird ebenfalls in der Datenbank Mobility Online hochgeladen.
Kann ich den Studienaufenthalt eventuell verlängern?
Eine Verlängerung des Auslandsstudiums an derselben Partnerhochschule ist nur vom Winter- auf das direkt anschließende Sommersemester möglich. Studierende müssen die Verlängerung spätestens einen Monat vor dem ursprünglich geplanten Studienende beantragen, indem ein Verlängerungsantrag zusammen mit einem Learning Agreement in der Datenbank Mobility Online hochgeladen wird. Die maximale Förderdauer beträgt 10 Monate innerhalb eines akademischen Jahres.
Nach der Rückkehr
Wie kann ich mir meine Studienleistungen aus dem Ausland anrechnen lassen?
Über die Anerkennung und Anrechnung von im Ausland erbrachten Studienleistungen entscheidet der jeweils zuständige Prüfungsausschuss des Fachbereichs, an dem Sie studieren. In jedem Fachbereich, Fach oder Studiengang gibt es Ansprechpartner/innen für Fragen rund um die Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen.
Gibt es eine einheitliche Regelung, wie Noten aus dem Ausland umgerechnet werden?
Zur Notenübertragung von im Ausland erworbenen Studienleitungen gelten seit 2009 die neuen Richtlinien der Europäischen Kommission, die im ECTS-Leitfaden veröffentlicht wurden. Weitere Informationen zu ECTS finden Sie auf den Seiten der Europäischen Kommission.
Die meisten Partnerhochschulen geben Informationen zu ihrem Notensystem und zur Umrechnung mit dem abschließenden Transcript of Records, an denen man sich orientieren kann. Besprechen Sie am besten schon im Vorhinein mit Ihrer/Ihrem Erasmus-Koordinator/in, wie viele ECTS die von Ihnen besuchten Kurse aus dem Ausland wert sind.
Die Universität Hamburg nimmt an dem webbasierten Tool EGRACONS teil, mit Hilfe dessen die Noten transparent umgerechnet werden können, sofern die Gasthochschule Ihre Daten ebenfalls eingetragen hat.
Welche Dokumente muss ich beim Erasmus-Team nach Beendigung meines Aufenthaltes einreichen?
Mit Beendigung Ihres Auslandsstudiums benötigen wir folgende Abschlussunterlagen von Ihnen:
- Confirmation of Stay Part I und II als Scan in Mobility Online
- Transcript of Records in Kopie oder alternativ das Learning Agreement Part III (After the Mobility)
- ggf. fehlende Immatrikulationsbescheinigungen
- Online-EU-Survey über das Mobility Tool Plus der EU
- OLS-Sprachtest II (entfällt ab WiSe 2020/2021)
Die Aufforderung, den OLS-Sprachtest II und die Online EU-Survey durchzuführen, erhalten Sie per E-Mail. Alle anderen genannten Dokumente müssen Sie selbständig in der Datenbank Mobility Online hochladen.
Was ist ein Transcript of Records und woher bekomme ich es?
Ein Transcript of Records ist eine Zusammenstellung all Ihrer besuchten Veranstaltungen und der dabei erzielten Noten. Lassen Sie sich am Ende Ihres Auslandsstudiums von Ihrer Gasthochschule ein Transcript of Records ausstellen, in dem alle an der Gasthochschule besuchten Veranstaltungen inkl. Noten und erbrachter ECTS-Credits aufgelistet werden. Das Transcript of Records ist die Grundlage für die spätere Anerkennung Ihrer erbrachten Leistungen an der UHH.
Wann und wo muss ich das Transcript of Records einreichen?
Sie müssen nach Ihrer Rückkehr, wenn Sie das Dokument von der Gasthochschule erhalten haben, einen Scan des Tanscript of Records in der Datenbank Mobility Online hochladen. Das Transcript muss von jedem Erasmus-Studenten vorgelegt werden und wird zum Nachweis für die EU-Kommission benötigt.
Finanzielles
Muss ich die Semestergebühren an der UHH zahlen, auch wenn ich ins Ausland gehe?
Sie müssen sich an der UHH zu jedem Semester zurückmelden, welches Sie im Ausland verbringen werden, damit Sie weiterhin immatrikuliert bleiben. Für das Auslandssemester können Sie sich bei der Studierendenverwaltung beurlauben lassen. Dann wird Ihnen der Sozialbeitrag für das Studentenwerk erstattet. Auch die Erstattung der Semesterticketgebühren ist möglich, siehe dazu nächste Frage. Weitere Informationen zur Beurlaubung erhalten Sie auf den Seiten des Campus Centers.
Gibt es eine Möglichkeit, sich die Gebühren für das Semesterticket zurückerstatten zu lassen, wenn ich nicht in Hamburg bin?
Ja. Sie können sich die Kosten für das Semesterticket auf Antrag rückerstatten lassen. Bedenken Sie jedoch, dass Sie bei einem kurzen Auslandssemester von z.B. 3 Monaten dann nach Ihrer Rückkehr nach Hamburg kein gültiges Ticket besitzen.
Welche finanzielle Unterstützung erhalte ich über Erasmus+?
Das Erasmus+ Programm bietet einen Mobilitätszuschuss, der die durch den Auslandsaufenthalt entstehenden Mehrkosten abdecken soll. Die Höhe des Zuschusses orientiert sich an den durchschnittlichen Lebenshaltungskosten im jeweiligen Gastland und liegt zwischen 300 €/Monat und 420 €/Monat.
Ländergruppe 1: 420 € pro Monat (14€ pro Tag)
Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Vereinigtes Königreich
Ländergruppe 2: 360 € pro Monat (12€ pro Tag)
Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern
Ländergruppe 3: 300 € pro Monat (10 € pro Tag)
Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Mazedonien, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn
Der Erasmus+ Förderzeitraum entspricht der Aufenthaltsdauer an der Partnerhochschule. Die Höhe der monatlichen Raten und die Dauer der finanziellen Förderung werden für jedes akademische Jahr neu festgelegt, nachdem eine Bewilligung der Mittel durch den DAAD erfolgt.
Wann bekomme ich den Erasmus+ Mobilitätszuschuss der UHH überwiesen?
Der Erasmus+ Mobilitätszuschuss wird in zwei Raten gezahlt. Die erste Rate beträgt 70% des Gesamtzuschusses und wird zu Beginn des Auslandsstudiums ausgezahlt, nachdem alle erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen. Die zweite Rate wird nach Beendigung des Auslandsaufenthaltes und nach Eingang der vollständigen Abschlussunterlagen ausgezahlt.
Muss ich, nachdem ich die Zusage für einen Platz erhalten habe, den Erasmus+ Mobilitätszuschuss der UHH noch einmal separat beantragen?
Nein. Mit der Bewerbung um einen Austauschplatz bewerben Sie sich gleichzeitig für die finanzielle Förderung. Wenn Sie also eine Zusage für einen Erasmus-Platz erhalten haben und alle erforderlichen Unterlagen in der Datenbank hochgeladen haben, ist dies gleichzeitig die Beantragung des Erasmus+ Zuschusses der UHH.
Was passiert mit dem Zuschuss, wenn ich den Aufenthalt verkürze?
Verkürzen Sie Ihren Aufenthalt, muss das Stipendium anteilig zurückgezahlt werden. Für Studienaufenthalte, die kürzer als drei Monate (Mindestaufenthaltsdauer) sind, ist der Zuschuss in vollem Umfang umgehend zurückzuzahlen (außer es handelt sich um Trimester).
Gibt es für einen Erasmus-Aufenthalt mit Kindern spezielle Fördermöglichkeiten?
Ja. Studierende, die Ihr Kind mit ins Ausland nehmen, erhalten von der UHH den regulären Erasmus-Zuschuss der jeweiligen Ländergruppe und können unabhängig von der Anzahl der Kinder zusätzlich pauschal 200 €/Monat erhalten. Hierfür setzen Sie bitte im Bewerbungsformular einen Haken bei Sonderförderung mit Kind im Ausland. Zusätzlich laden Sie bitte mit der Bewerbung eine Kopie der Geburtsurkunde hoch. Bitte informieren Sie uns frühzeitig, damit wir Sie bestmöglich beraten können! Weitere Informationen zum Studium mit Kind finden Sie auf den Seiten des Familienbüros der Uni Hamburg.
Gibt es für einen Erasmus-Aufenthalt spezielle Fördermöglichkeiten für Studierende mit Behinderung?
Ja. Es gibt zwei verscheiden Arten der Sonderförderung für Studierende mit Behinderung. Studierende mit einer Behinderung ab Grad 30 können eine pauschale Sonderförderung erhalten. Hierfür setzen Sie bitte im Bewerbungsformular einen Haken bei Sonderförderung mit Behinderung, Pauschalantrag. Zusätzlich laden Sie bitte mit der Bewerbung eine Kopie des Schwerbehindertenausweises hoch. Sie erhalten den regulären Erasmus-Zuschuss der jeweiligen Ländergruppe und zusätzlich pauschal 200 €/Monat für die Sonderförderung. Studierende mit einer Behinderung ab Grad 50 können einen Langantrag (Individualantrag) stellen, in welchem alle Mehrkosten z.B. durch eine Begleitperson übernommen werden. In diesem Antrag werden nur Mehrkosten aufgeführt, die nachweislich nicht von den Ämtern übernommen werden. Im Rahmen dieses Antrags können bis zu 10.000 EUR beantragt werden. Hierfür setzen Sie bitte im Bewerbungsformular einen Haken bei Sonderförderung mit Behinderung, Langantrag. Zusätzlich laden Sie bitte mit der Bewerbung eine Kopie des Schwerbehindertenausweises hoch und wenden sich zur Antragsstellung an das Team Erasmus der Abteilung Internationales (Nadine Stäcker). Der Antrag muss spätestens 2 Monate vor Beginn der Mobilität bei der Nationalen Agentur DAAD eingereicht werden.
Bitte melden Sie sich frühzeitig, damit wir Sie bestmöglich beraten können!
Gibt es neben Erasmus+ noch weitere Fördermöglichkeiten, die ich beantragen kann?
Auslands-BAföG:
Innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten und der Schweiz besteht die Möglichkeit, eine Ausbildung sowohl vollständig als auch nur teilweise im Ausland zu absolvieren. Ein Studium im Ausland muss mindestens sechs Monate – also ein Semester – dauern, damit es nach dem BAföG gefördert wird. Bei einem Pflichtpraktikum oder einem Austauschstudium im Rahmen einer Hochschulkooperation muss die Ausbildung mindestens zwölf Wochen betragen. Weitere Voraussetzung für die Gewährung von Auslands- BAföG ist, dass der Auslandsaufenthalt für die Ausbildung im Inland förderlich ist.
Die Leistungen nach dem Auslands-BAföG sollten bei dem für das Zielland zuständigen Amt für Ausbildungsförderung mindestens sechs Monate vor Beginn des Auslandsaufenthalts beantragt werden.
Auch für Studierende, die kein Inlands-BAföG erhalten, kann das Auslandsstudium förderungsfähig sein. Wichtig für Inlands-BAföG-Empfänger ist, dass nach der Rückkehr aus dem Ausland ein neuer Antrag beim für die Inländische Hochschule zuständigen Amt für Ausbildungsförderung gestellt werden muss. Gut zu wissen, dass maximal ein Jahr im Ausland nicht auf die Regelstudienzeit in Deutschland angerechnet wird. Dadurch kann sich die Höchstdauer der BAföG-Förderung praktisch um ein Jahr verlängern.
DAAD:
Der Deutsche Akademische Austausch Dienst fördert voll immatrikulierte deutsche Studierende, Graduierte, Doktoranden und Promovierte an staatlichen bzw. staatlich anerkannten Hochschulen sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch Deutschen gleichgestellte ausländische Bewerberinnen und Bewerber. DAAD-Auslandsstipendien werden aufgrund fachlicher Qualifikation und persönlicher Eignung vergeben; über die Vergabe entscheidet meist eine Auswahlkommission. Die Höhe der Stipendien variiert nach Programm und Gastland. Weitere Stipendien des DAAD beziehen sich auf bestimmte Fächergruppen (z. B. Natur- oder Wirtschaftswissenschaften oder Sprache, Literatur und Landeskunde) und bestimmte Hochschulen oder Länder.
Begabtenförderungswerke:
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt zwölf Begabtenförderungswerke, die besonders begabte Studierende und Promovierende fördern. Dies geschieht durch finanzielle Förderung in Form monatlicher Stipendien und Zuschüssen für Studienaufenthalte, Sprachkurse und Praktika im Ausland, durch Seminare, Symposien, Akademien, Tagungen und Workshops, durch Kontakte mit Referenten, Vertrauensdozenten und Tutoren.
Private und Öffentliche Stipendien:
Mit dem Stipendienlotsen bietet das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) eine interaktive Plattform, um das für Sie geeignete Stipendium anhand Ihrer Wunschkriterien zu finden. Die umfassende Stipendiendatenbank lässt sich nach vielen verschiedenen Kriterien wie zum Beispiel Ausbildungsphasen, Studienfächern oder Zielregionen filtern. Der Stipendienlotse ist die zentrale Anlaufstelle für bundesweite und internationale Stipendien im privaten und öffentlichen Bereich.
Studienkredit:
Variabel verzinsliche Studienkredite zur Finanzierung des Lebensunterhalts während des Erststudiums vergibt die Förderbank der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), eine Anstalt des öffentlichen Rechts des Bundes und der Länder, an deutsche und unter bestimmten Voraussetzungen auch ausländische Studierende unter 30 Jahren. Anders als für eine Förderung nach dem BAföG muss hier keine finanzielle Bedürftigkeit nachgewiesen werden. Der Studienkredit wird auch für Auslandssemester weiter gezahlt, sofern kein Urlaubssemester beantragt wurde.
Bildungskredit:
Einen ebenfalls variabel verzinslichen Bildungskredit können fortgeschrittene deutsche und unter bestimmten Voraussetzungen auch ausländische Studierende unter 36 Jahren beantragen, die das 4. Semester eines Bachelor-Studiengangs abgeschlossen haben oder für einen Masterstudiengang eingeschrieben sind. Die finanzielle Bedürftigkeit spielt bei der Vergabe keine Rolle. Gefördert werden kann sowohl ein Auslandsstudium, wenn die darin erbrachten Leistungen auf das Studium in Deutschland angerechnet werden, als auch ein Auslandspraktikum, wenn es in inhaltlichem Zusammenhang mit dem hiesigen Studium steht. Der Bildungskredit kann zur Finanzierung von außergewöhnlichem Aufwand auch zusätzlich zur BAföG-Förderung in Anspruch genommen werden.
Bekomme ich für die Zeit im Ausland weiterhin BAföG?
Inlands-BAföG wird für die Zeit des Auslandsstudiums nicht gezahlt. Sie können Auslands-BAföG beim dafür zuständigen Amt beantragen. Die für die Beantragung notwendigen Bescheinigungen über den Auslandsaufenthalt erhalten Sie bei Ihrer/Ihrem Erasmus-Koordinator oder im Team-Erasmus der Abteilung Internationales. Wichtig für Inlands-BAföG-Empfänger ist, dass nach der Rückkehr aus dem Ausland ein neuer Antrag beim für die Inländische Hochschule zuständigen Amt für Ausbildungsförderung gestellt werden muss. Gut zu wissen: Maximal ein Jahr im Ausland wird nicht auf die Regelstudienzeit in Deutschland angerechnet. Dadurch kann sich die Höchstdauer der BAföG-Förderung praktisch um ein Jahr verlängern.
Ich bin Stipendiat bei einem Begabtenförderungswerk/ beim DAAD. Bekomme ich trotzdem eine finanzielle Förderung der UHH?
Ja. Alle Teilnehmer am Erasmus+ Programm erhalten eine finanzielle Förderung. Bitte beachten Sie jedoch, dass eine gleichzeitige Förderung über Erasmus+ Studium und Erasmus+ Praktikum oder Erasmus+ Studium und Hamburglobal nicht möglich ist. Generell können Teilnehmer am Erasmus+ Programm keine weitere Förderung aus Mitteln der EU gleichzeitig in Anspruch nehmen.