Studiengang- und Studienortswechsel
Wenn Sie schon studiert haben und Ihr Studium nun im gleichen oder einem verwandten Studiengang an der Universität Hamburg fortsetzen wollen, finden Sie auf diesen Seiten ausführliche Informationen zum Vorgehen. Die Informationen hier gelten nur für den Fall, dass Sie sich für ein höheres Fachsemester bzw. für das Hauptstudium bewerben möchten. Wenn Sie einen Wechsel zum ersten Fachsemester des neuen Studiengangs anstreben, informieren Sie sich bitte über das Bewerbungsverfahren auf dieser Seite.
Informationen
Studiengangwechsel
Als Studiengangswechsel gilt es, wenn Sie an der Universität Hamburg oder einer anderen Hochschule bereits studiert haben und sich nun auf einen anderen Studiengang an der Universität Hamburg bewerben wollen. Ein anderer Studiengang liegt vor, wenn sich die Bezeichnung des Studiengangs oder dessen Abschluss von dem angestrebten Studiengang an der Universität Hamburg unterscheidet.
Es handelt sich auch um einen Studiengangswechsel, wenn Sie im Rahmen eines Lehramtsstudiums Ihre Fächerkombination oder Ihren Lehramtsabschluss ändern wollen.
Sie haben dabei zwei Möglichkeiten sich zu bewerben:
- aus einem verwandten Bachelorstudiengang in ein höheres Fachsemester des angestrebten Studiengangs an der Universität Hamburg:
Informationen zur Bewerbung ins höhere Fachsemester - aus einem verwandten Bachelorstudiengang in das erste Fachsemester des angestrebten Studiengangs an der Universität Hamburg. Sie fallen dann unter dieselben Zulassungsbedingungen und Auswahlkriterien wie diejenigen, die bisher noch nicht studiert haben und sich auch als Studienanfängerinnen und Studienanfänger bewerben müssen. Allerdings wird bei einem Studiengangwechsel Ihre bisherige Studienzeit nicht als Wartezeit gezählt; vor Studienbeginn gesammelte Wartezeit bleibt allerdings erhalten.
Sofern Sie an der Universität Hamburg immatrikuliert sind, setzt ein Studiengangwechsel keine Exmatrikulation voraus, d.h. Sie bleiben zunächst in Ihrem bisherigen Studiengang immatrikuliert. Sollten Sie die Zulassung für Ihren neuen Studiengang bekommen, werden Sie mit der Annahme des neuen Studiengangs für diesen umgeschrieben.
Diejenigen, die an einer anderen deutschen Hochschule eingeschrieben sind, sollten mit Ihrer Exmatrikulation solange warten, bis sie ihre Zulassung von der Uni Hamburg erhalten haben.
Unterrichtsfachwechsel zum SoSe 2021 in den ehemaligen Lehramtsstudiengängen (Zulassungen bis WS 2019/20)
Einmalig zum Sommersemester 2021 wird für Lehramtsstudierende der Universität Hamburg der Wechsel des Unterrichtsfaches in den ehemaligen Bachelor-Lehramtsstudiengängen (Zulassung bis WS 2019/20) angeboten.
Diese Bewerbungsmöglichkeit richtet sich einmalig zum SoSe 2021 an Studierende, die ihr Studium an der Universität Hamburg bereits vor dem WS 2020/21 in dem jeweiligen Lehramtsstudiengang aufgenommen haben und zum SoSe 2021 die letztmalige Gelegenheit des Unterrichtsfachwechsels nutzen möchten. Studierende, die ihr Lehramtsstudium im vergangenen WS 2020/21 an der Universität Hamburg aufgenommen haben, können ihr Unterrichtsfach wieder im Bewerbungsverfahren zum WS 2021/22 wechseln.
Innerhalb der jeweiligen Lehramtsstudiengänge stehen folgende Unterrichtsfächer zur Auswahl:
Lehramt der Primar- und Sekundarstufe I:
- Unterrichtsfach Biologie
- Unterrichtsfach Evangelische Religion
- Unterrichtsfach Geographie
- Unterrichtsfach Geschichte
- Unterrichtsfach Sozialwissenschaften
Lehramt an Gymnasien:
- Unterrichtsfach Biologie
- Unterrichtsfach Evangelische Religion
- Unterrichtsfach Französisch
- Unterrichtsfach Geographie
- Unterrichtsfach Geschichte
- Unterrichtsfach Philosophie
- Unterrichtsfach Russisch
- Unterrichtsfach Sozialwissenschaften
- Unterrichtsfach Spanisch
Lehramt für Sonderpädagogik:
- Unterrichtsfach Biologie
- Unterrichtsfach Evangelische Religion
- Unterrichtsfach Geographie
- Unterrichtsfach Geschichte
Lehramt an berufsbildenden Schulen:
- Unterrichtsfach Biologie
- Unterrichtsfach Evangelische Religion
- Unterrichtsfach Französisch
- Unterrichtsfach Geschichte
- Unterrichtsfach Spanisch
Bitte beachten Sie, dass für einige Unterrichtsfächer Fremdsprachenkenntnisse erforderlich sind, wie z.B. in den Unterrichtsfächern Französisch und Spanisch. Überprüfen Sie bitte vor der Bewerbung, ob ein Nachweis erforderlich ist und wann dieser einzureichen ist.
Ausführliche Informationen zu den ehemaligen Lehramtsstudiengängen (Zulassung bis WS 2019/20) finden Sie unter www.zlh-hamburg.de/studium/lehramtsstudiengaenge-bis-wise-1920.html.
Die Bewerbung für den Unterrichtsfachwechsel erfolgt über das Online-Portal STiNE, indem Sie Ihren regulären Lehramtsstudiengang wählen und sich anschließend für das gewünschte Unterrichtsfach bewerben.
Studienortswechsel
Sie bewerben sich für einen Studienortswechsel, wenn Sie zu einer der zwei Gruppen gehören:
- Studierende, die sich an der Uni Hamburg in ein höheres Fachsemester des gleichen oder eines verwandten Studiengangs bewerben wollen:
Informationen zur Bewerbung ins höhere Fachsemester - Studierende, die nach einem an einer anderen Universität abgeschlossenen Grundstudium ihren Studiengang an der Uni Hamburg fortsetzen wollen:
Informationen zur Bewerbung ins Hauptstudium
Erneute Bewerbung ins erste Fachsemester des gleichen Studiengangs
Wenn Sie bereits im gleichen Studiengang an einer Hochschule in Deutschland studieren bzw. studiert haben und bereits Leistungen erbracht haben, können Sie sich trotzdem erneut als Studienanfänger:in bewerben.
Hinweis für Studierende, die den gleichen Studiengang bereits an der Universität Hamburg studiert haben:
Wenn Sie sich erneut für das erste Fachsemester des gleichen Studiengangs an der Universität Hamburg bewerben, den Sie zuvor bereits studiert haben, werden Ihnen die Leistungen, die Sie bei der ersten Immatrikulation in diesem Studiengang erbracht haben, nach der erfolgreichen Bewerbung und Immatrikulation automatisch angerechnet. Sie werden dann auch in das passende Fachsemester hochgestuft. Eine erneute Bewerbung ins erste Fachsemester ist für Studierende, die den gleichen Studiengang zuvor an der Universität Hamburg studiert haben, also keine Möglichkeit, das Studium nochmals von vorne zu beginnen, da eine Anrechnung und Hochstufung in jedem Fall vorgenommen wird.
In der Regel ist eine erneute Bewerbung ins erste Fachsemester des gleichen Studiengangs an der Universität Hamburg also nur dann sinnvoll, wenn eine Wiedereinschreibung und eine Bewerbung ins höhere Fachsemester nicht möglich sind. Wenn Sie also bereits an der Universität Hamburg studiert haben und nach einer Unterbrechung den gleichen Studiengang wieder studieren wollen, sollten Sie zunächst die Möglichkeit der Wiedereinschreibung und der Bewerbung ins höhere Fachsemester prüfen.
Sollten Sie nach dem Lesen der verlinkten Informationen noch Fragen zur erneuten Bewerbung ins erste Fachsemester haben, schreiben Sie uns bitte über das Kontaktformular des Campus-Centers.
Hinweis zum BAföG
Die Weiterförderung nach BAföG bei einem Studiengangwechsel erfolgt nur, wenn ein wichtiger Grund für den Wechsel vorliegt. Einzelheiten erfragen Sie bitte beim BAföG-Amt oder auch beim AStA der Uni Hamburg. Wenn Sie Ihren Studiengangwechsel von einer Weiterförderung abhängig machen müssen, stellen Sie bei Ihrem zuständigen BAföG-Amt einen Antrag auf Vorabentscheid; an einen solchen Vorabentscheid ist das BAFöG-Amt ein Jahr gebunden.
Hinweise für internationale Studierende
Falls Sie eine Aufenthaltserlaubnis für das Studium haben und während der ersten drei Semester Ihren Studiengang an der Universität Hamburg wechseln möchten, so ist dies ohne Absprache mit der zuständigen Hamburger Ausländerbehörde möglich. Für einen Studiengangwechsel ab dem 4. Fachsemester ist jedoch immer vor der Bewerbung zuerst die Zustimmung der zuständigen Ausländerbehörde erforderlich.
Auch der Wechsel zu einer anderen Hochschule, um dort dasselbe Fach weiter zu studieren, ist ein Wechsel, den Sie vorher mit der zuständigen Ausländerbehörde abstimmen müssen.
Die Universität Hamburg rät Ihnen, vor einem Studiengangs- oder Studienortswechsel die Beratungsangebote der Studienfachberatung an Ihrem Fachbereich und die Beratung der Zentralen Studienberatung sowie die Beratung bei rechtlichen, sozialen oder persönlichen Fragen der Abteilung Internationales in Anspruch zu nehmen.
Weitere Informationen:
Visum, Aufenthaltserlaubnis und Arbeitserlaubnis vor, während und nach dem Studium (PDF)