Aufenthaltstitel
Nach dem erfolgreichen Abschluss Ihres Studiums müssen Sie Ihre zuständige Ausländerbehörde informieren. Wenn Sie nach dem Studienabschluss in Deutschland bleiben möchten (z.B. zur Arbeitsaufnahme oder ein weiteres Studium), müssen Sie erneut eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Beantragung Aufenthaltserlaubnis
Beratung für internationale Studierende
Referat 52: Internationaler Studierendenservice und Mobilität
Abt. 5: Internationales
E-Mail: international-student-support"AT"uni-hamburg.de
Beratung zu aufenthaltsrechtlichen Fragen. Zur Sprechstundenbuchung für eine Online-Beratung. Zur Sprechstundenbuchung für eine persönliche Beratung.