Aufenthaltstitel
Nach dem erfolgreichen Abschluss Ihres Studiums müssen Sie Ihre zuständige Ausländerbehörde informieren. Absolventinnen und Absolventen einer deutschen Hochschule können nach dem Studienabschluss eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche beantragen. Diese Aufenthaltserlaubnis ist max. 18 Monate gültig und erlaubt Ihnen eine unbegrenzte Erwerbstätigkeit.
Wenn Sie eine feste Stelle gefunden haben, beantragen Sie eine Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer zuständigen Ausländerdienststelle rechtzeitig über die Anforderungen.
Sollten Sie ein weiteres Studium (Master oder Promotion) in Deutschland anschließen wollen, beantragen Sie nach der Einschreibung erneut einen Aufenthaltstitel zu Studienzwecken. Beachten Sie bitte, dass die Gesamtzeit eines Aufenthaltstitels für Studienzwecke auf insgesamt 10 Jahre begrenzt ist. Bei einem sich anschließenden Promotionsstudium werden in der Regel weitere 5 Jahre gewährt.