Internationale Forschende
Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu verschiedenen Themen rund um Ihren Forschungsaufenthalt an der Universität Hamburg. Für Ihre Fragen steht Ihnen der Welcome Service gerne zur Verfügung. Bitte registrieren Sie sich bei uns, damit wir Sie bestmöglich unterstützen können.
Hilfreiche Informationen
Vorbereitung
Wissenschaftliche Betreuung finden
Sie planen einen Forschungsaufenthalt oder eine Promotion an der Universität Hamburg und sind auf der Suche nach wissenschaftlicher Betreuung für Ihren Aufenthalt?
Informationen zur Kontaktaufnahme mit einer potenziellen wissenschaftlichen Gasteinrichtung finden Sie auf EURAXESS Germany. Die Beratung zur Nachwuchsförderung informiert Sie zur Vorbereitung Ihrer Promotion an der Universität Hamburg und wie Sie einen Betreuer bzw. eine Betreuerin finden können.
Einreise nach Deutschland
Für die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland benötigen Sie normalerweise ein Einreisevisum.
Für Staatsangehörige aus bestimmten Ländern ist kein Visum zur Einreise nötig: z.B. alle EU-Staaten, Australien, Großbritannien, Island, Israel, Japan, Kanada, Liechtenstein, Republik Korea, Neuseeland, Norwegen, Schweiz, USA.
Bitte informieren Sie sich rechtzeitig, ob Sie für die Einreise nach Deutschland zu Forschungszwecken bzw. zu Promotionszwecken ein Visum beantragen müssen. Dieses Visum sollten Sie unbedingt rechtzeitig bei der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Generalkonsulat) in Ihrem Heimatland beantragen.
- Bitte informieren Sie sich über die Staatenliste zur Visumpflicht bzw. -freiheit.
- Bitte informieren Sie sich auf der Website der für Sie zuständigen Auslandsvertretung über spezielle Hinweise zur Visabeantragung.
- Bitte beachten Sie, dass 3-monatige Schengen-Visa (Touristenvisum, Besuchsvisum, Geschäftsvisum, Sprachkursvisum ohne Studienabsicht) nicht in der Bundesrepublik Deutschland in einen Aufenthaltstitel umgewandelt werden können. Vielmehr müssten Sie zunächst wieder ausreisen und könnten erst mit einem nationalen Visum der zuständigen Auslandsvertretung wieder einreise.
Je nach Ihrer konkreten Situation könnte ein nationales Visum auf der Grundlage eines der folgenden Paragraphen des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) für Sie relevant sein:
- § 16b AufenthG - Studium;
- § 18b AufenthG - Fachkräfte mit akademischer Ausbildung;
- § 18d AufenthG - Forschung;
- § 18g AufenthG - Blaue Karte EU.
Die Anforderungen für diese Visaarten variieren ebenso wie die Unterlagen, die Sie für den Visumantrag benötigen. Bitte informieren Sie sich auf der Website der für Sie zuständigen deutschen Auslandsvertretung, welche Unterlagen Sie für die Beantragung des nationalen Visums benötigen. Wenn Sie sich nicht sicher sind, welche Art von Visa für Ihre Situation geeignet ist, wenden Sie sich bitte an den Welcome Service: Registrierungsformular.
Mobilität in der EU: Studierende und Forschende
Studierende und Forschende aus Nicht-EU-Ländern, die innerhalb der EU studieren oder forschen und über einen von einem EU-Mitgliedstaat ausgestellten Aufenthaltstitel verfügen, haben gemäß der Richtlinie (EU) 2016/801 unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf besondere Mobilitätsrechte innerhalb der EU. Diese Rechte erleichtern die Einreise, den Aufenthalt und die Freizügigkeit zwischen verschiedenen EU-Mitgliedstaaten zum Zwecke des Studiums und der Forschung.
Bitte beachten Sie, dass Sie für manche Mobilitäten an einem multilateralen Studien- oder Forschungsprogramm teilnehmen oder unter ein Abkommen zwischen den Hochschulen fallen müssen. Zusätzlich, um diese Mobilitätsrechte in Anspruch nehmen zu können, muss Ihre Gasteinrichtung in Deutschland zudem vor Ihrer Einreise nach Deutschland die Nationale Kontaktstelle beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge benachrichtigen.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bietet weitere Informationen zu dieser Art der Mobilität: BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge - Mobilität als Student und BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge - Mobilität als Wissenschaftler. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob diese Art der Mobilität auf Ihre Situation zutrifft, kontaktieren Sie uns bitte: Registrierungsformular.
Mitreisende Familienmitglieder
Beantragung eines Visums für mitreisende Familienmitglieder
Familienmitglieder mit Staatsangehörigkeit eines EU-Landes bzw. eines EWR-Landes benötigen kein Visum zur Einreise sowie keinen Aufenthaltstitel, wenn diese Sie während Ihres Aufenthaltes begleiten möchten.
Wenn drittstaatsangehörige Familienmitglieder Sie während Ihres Aufenthaltes in Deutschland begleiten sollen, informieren Sie sich bitte auf den Seiten der zuständigen deutschen Auslandsvertretung über die Notwendigkeit der Beantragung eines Visums für Ihre Familienmitglieder. Informationen zum Thema Familiennachzug finden Sie auch im Hamburg Welcome Portal.
Für Drittstaatsangehörige aus bestimmten Ländern ist kein Visum zur Einreise nötig: z.B. Australien, Großbritannien, Island, Israel, Japan, Kanada, Liechtenstein, Republik Korea, Neuseeland, Norwegen, Schweiz, USA.
Wenn Ihre Familienmitglieder ein Visum benötigen, um Sie bei Ihrem Aufenthalt begleiten zu können, ist es sinnvoll, dass Sie und ihre Familienmitglieder gemeinsam Ihre Visa beantragen.
Erkundigen Sie sich bitte auch vorab auf den Seiten der zuständigen deutschen Auslandsvertretung, welche Regelungen für die Verwendung Ihrer Urkunden in Deutschland gelten.
Beantragung eines Aufenthaltstitels für mitreisende Familienmitglieder
Für einen längerfristigen Aufenthalt (über 90 Tage), müssen ihre mitreisenden Familienmitglieder nach der Ankunft in Deutschland einen entsprechenden Aufenthaltstitel beantragen. Eine Übersicht der benötigten Unterlagen finden Sie im Hamburg Welcome Portal. Bitte denken Sie daran, Dokumente wie z.B. Ihre Heiratsurkunde und ggf. Geburtsurkunden Ihrer Kinder mit nach Deutschland zu bringen.
Arbeitserlaubnis für Ehepartnerinnen und Ehepartner
Drittstaatsangehörige Ehepartnerinnen oder Ehepartner, die einen Aufenthaltstitel zum Familiennachzug besitzen, dürfen in Deutschland arbeiten und benötigen keine zusätzliche Arbeitserlaubnis.
Krankenversicherung
Krankenversicherung ist in Deutschland Pflicht.
Bei der Beantragung Ihres Visums oder Ihres Aufenthaltstitels müssen Sie nachweisen, dass Sie ausreichend krankenversichert sind.
Krankenversicherung unterteilt sich in die gesetzliche Krankenversicherung und die private Krankenversicherung. Welche Art von Krankenversicherung Sie wählen können oder müssen, hängt davon ab, zu welchem Zweck Sie sich in Deutschland aufhalten und auf welche Art Sie Ihren Aufenthalt finanzieren. Auch ob Sie einem Mitgliedsstaat der EU oder einem Drittstaat angehören ist mitentscheidend.
Reisekrankenversicherungen decken die gesetzlichen Anforderungen in der Regel nicht ab und dienen höchstens zur Einreise nach Deutschland bzw. für Aufenthalte bis zu maximal 90 Tagen.
Weitere nützliche Links:
- Hinweise zum Nachweis des ausreichenden Schutzes durch die Krankenversicherung auf der Seite des Hamburg Welcome Centers,
- Übersicht der gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen in Deutschland.
Erste Schritte
Wohnsitz in Hamburg anmelden
Wenn Sie neu nach Hamburg ziehen, müssen Sie Ihre Wohnadresse in einem der Kundenzentren anmelden. Dies muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug geschehen. Sie können online einen Termin bei einem der Kundenzentren in Hamburg buchen.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie nicht in Hamburg wohnen, sondern zum Beispiel in Niedersachsen oder Schleswig-Holstein, sind andere Einwohnermeldeämter für Sie zuständig.
Rundfunkbeitrag
Für jede Wohnung muss in Deutschland der Rundfunkbeitrag gezahlt werden. Auch wenn Sie in einem Studierendenwohnheim wohnen, zählt Ihr Zimmer, sofern dieses nicht Teil einer WG ist, wahrscheinlich als eigene Wohnung und ist daher beitragspflichtig. Eine Befreiung von der Beitragspflicht kann aus bestimmten Gründen in Ausnahmefällen erfolgen. Bitte informieren Sie sich über die genauen Regelungen zur Beitragspflicht auf der Website zum Rundfunkbeitrag. Auf der Website finden Sie auch mehrsprachige Informationen.
Bankwesen
In Deutschland werden viele Geschäfte bargeldlos über ein Bankkonto abgewickelt. Wenn Sie einen längeren Aufenthalt planen, ist es ratsam, ein Bankkonto bei einer deutschen Bank zu eröffnen. So können laufende Zahlungen, wie zum Beispiel Miete und Strom, automatisch von diesem Bankkonto abgebucht oder von Ihnen überwiesen werden.
Das Girokonto ist dabei die häufigste und praktischste Kontoart.
Konteröffnung
Die Eröffnung eines Girokontos ist meist unkompliziert. Folgende Dokumente müssen Sie hierzu vorlegen:
- Meldebescheinigung,
Ausweis,
ggf. Studierendenausweis oder Nachweis über die Zulassung als Promovierende oder Promovierender,
Ein Einkommensnachweis vereinfacht die Eröffnung eines Kontos (Gehaltsabrechnung, Kontoauszug oder Stipendiumsnachweis).
Banken erheben in der Regel Kontoführungsgebühren. Diese unterscheiden sich von Bank zu Bank und je nach Serviceumfang des Kontoangebots. Ein Vergleich der Banken und Kontoangebote kann sich also lohnen.
Eurocheck (EC) und Maestro Karten
Kurz nach Eröffnung Ihres Kontos werden Sie eine Eurocheck-Karte (EC-Karte), bzw. Maestro-Karte und eine PIN-Nummer erhalten. Die EC-/Maestro-Karte kann für bargeldlose Zahlungen oder für Abhebungen von einem Bankautomaten in Deutschland oder im Ausland verwendet werden. Die Maestro-Karte ist beliebter und weiterverbreitet als Kreditkarten.
Für Abhebungen von einem Automaten Ihrer Bank oder Bankengruppe wird Ihnen keine Gebühr berechnet, jedoch bei Bargeldabhebungen bei einer anderen Bank.
Kreditkarte
Kreditkarten sind in Deutschland nicht so beliebt wie in anderen Ländern. In kleineren Geschäften werden sie häufig nicht als Zahlungsmittel akzeptiert.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie im Hamburg Welcome Centers.
Basiskonto
Jede in der Europäischen Union ansässige Person, die kein Bankkonto besitzt, hat Anspruch auf ein Basiskonto. Für die Beantragung reicht die Angabe einer Postanschrift aus; eine Meldebescheinigung ist nicht erforderlich. Ein Basiskonto ist ein einfaches Bankkonto, mit dem Sie Geld einzahlen und abheben, Lastschriften einrichten und Überweisungen tätigen können. Das Konto kann jedoch nicht überzogen werden und bietet keinen Kreditrahmen. Außerdem ist das Basiskonto in der Regel nicht kostenlos.
Mehr zum Basiskonto erfahren Sie hier: Ein Bankkonto eröffnen – Hamburg Welcome Center.
Sozialversicherung
Die Vergabe der Sozialversicherungsnummer erfolgt zentral durch die Deutsche Rentenversicherung. In der Regel erhalten Sie innerhalb von vier Wochen nach Aufnahme einer Beschäftigung oder nach Anmeldung bei einer Krankenkasse ein Schreiben der Deutschen Rentenversicherung mit Ihrer persönlichen Sozialversicherungsnummer.
Wenn Sie Ihre Sozialversicherungsnummer noch nicht erhalten haben, aber bereits gesetzlich krankenversichert sind, können Sie sich an Ihre Krankenkasse wenden.
Die Krankenversicherung ist eine der fünf Säulen des Sozialversicherungssystems in Deutschland. Die anderen vier sind: Arbeitslosenversicherung, Unfallversicherung, Altersversorgung und Pflegeversicherung.
Steuer-Identifikationsnummer
Sie müssen keinen separaten Antrag stellen, um Ihre Steuer-Identifikationsnummer zu erhalten. In der Regel wird Ihnen Ihre persönliche Steuer-Identifikationsnummer etwa zwei bis vier Wochen nach der Anmeldung Ihrer Adresse in Deutschland automatisch per Post zugestellt.
Für den seltenen Fall, dass Sie Ihre Steueridentifikationsnummer nicht erhalten haben, können Sie einen neuen Bescheid beim Bundeszentralamt für Steuern beantragen. Ihre Steuer-Identifikationsnummer wird Ihnen dann per Post zugeschickt.
Während des Aufenthaltes
Aufenthaltstitel
Wenn Sie mit einem Visum nach Deutschland eingereist sind und planen, über die Gültigkeitsdauer Ihres Visums hinaus zu bleiben, müssen Sie vor Ablauf Ihres Visums einen Aufenthaltstitel beantragen.
Wenn Sie für 90 Tage visumsfrei einreisen durften, müssen Sie innerhalb der ersten Wochen nach Ihrer Ankunft Ihren Aufenthaltstitel beantragen, sofern Ihr Aufenthalt für länger als 90 Tage geplant ist.
Einen Aufenthaltstitel können Sie beantragen, nachdem Sie Ihren Wohnsitz in Hamburg angemeldet haben.
Um einen Termin zur Beantragung Ihres Aufenthaltstitels zu vereinbaren, nutzen Sie bitte den Online Service Aufenthaltserlaubnis Hamburg. Bitte achten Sie darauf, dass Ihnen alle wichtigen Unterlagen dafür vorliegen. Diese können Sie mit dem Online Service bereits an die Behörden übermitteln. Nach dem Abschluss des Online Service erhalten Sie eine Bestätigungsmail mit weiteren Informationen.
Nachdem Sie Ihren Aufenthaltstitel nach Ihrer Ankunft in Hamburg beantragt und erhalten haben, müssen Sie diesen regelmäßig vor Ablauf der Gültigkeit verlängern. Sie können Ihren Aufenthaltstitel über denselben Online Service verlängern: Aufenthaltserlaubnis Hamburg
Mit dem Aufenthaltstitel können Sie Deutschland so oft verlassen und wieder einreisen, wie Sie möchten. Bitte beachten Sie jedoch, dass die meisten Aufenthaltstitel erlöschen, wenn Sie sich länger als sechs Monate am Stück außerhalb Deutschlands aufhalten. Wenn Sie sich zu Forschungszwecken länger als sechs Monate außerhalb Deutschlands aufhalten möchten, teilen Sie dies bitte Ihrer zuständigen Ausländerbehörde mit.
Nach dem erfolgreichen Abschluss Ihrer Promotion oder Ihres Forschungsprojekts müssen Sie Ihre zuständige Ausländerbehörde informieren. In Abhängigkeit von Ihrem bisherigen Aufenthaltstitel bieten sich Ihnen verschiedene Optionen für einen weiteren Aufenthaltstitel.
Bei Fragen im Zusammenhang mit Ihrem Aufenthaltstitel wenden Sie sich bitte an den Welcome Service: Registrierungsformular.
Weitere Informationen zu den verschiedenen Arten von Aufenthaltstiteln finden Sie beim Hamburg Welcome Center:
- § 16b AufenthG - Studium: Aufenthaltserlaubnis für Studierende – Hamburg Welcome Center;
- § 18b AufenthG - Fachkräfte mit akademischer Ausbildung: Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung – Hamburg Welcome Center;
- § 18d AufenthG - Forschung: Aufenthaltserlaubnis zur Forschung - Hamburg Welcome Center;
- § 18g AufenthG - Blaue Karte EU: Blaue Karte EU – Hamburg Welcome Center.
Arbeitserlaubnis
Bitte beachten Sie die in Ihrem Visum/Ihrem Aufenthaltstitel angegebene Arbeitserlaubnis sowie die zusätzlichen Bedingungen auf dem Zusatzblatt.
Das Visum/der Aufenthaltstitel zum Studium (§ 16b AufenthG) erlaubt Ihnen in der Regel, 140 volle Tage (über 4 Stunden Arbeitszeit) oder 280 halbe Tage (bis 4 Stunden) pro Jahr zu arbeiten sowie studentische Nebentätigkeiten auszuüben. (Aufenthaltserlaubnis für Studierende – Hamburg Welcome Center)
In dem Visum/Aufenthaltstitel für Forschung (§ 18d AufenthG) wird in der Regel Ihren Arbeitgeber genannt oder, falls Sie mit einem Stipendium oder eigenfinanziert nach Deutschland kommen, die Gasteinrichtung für Ihre Forschung. Um eine andere Beschäftigung aufzunehmen, benötigen Sie Genehmigung der Ausländerbehörde. (Aufenthaltserlaubnis zur Forschung - Hamburg Welcome Center)
Inhaber einer Blauen Karte EU (§ 18b AufenthG), die ihren Arbeitgeber in Deutschland wechseln möchten, können ihre neue Tätigkeit antreten, solange ihre Blaue Karte noch gültig ist. Sie müssen allerdings ihre zuständige Ausländerbehörde über ihre neue Beschäftigung informieren, wenn Sie den Arbeitsplatz innerhalb des ersten Jahres der Beschäftigung wechseln. (Blaue Karte EU – Hamburg Welcome Center)
Freiberufliche Tätigkeiten (z. B. Übersetzungen, Sprachkurse auf Stundenbasis) müssen von Ihrer zuständigen Ausländerbehörde genehmigt werden.
Finanzierung eines Forschungsaufenthaltes
Die Hamburg Research Academy berät zu Finanzierungsmöglichkeiten rund um die Promotion und die Postdoc-Phase.
Das Portal Research in Germany hält ebenfalls umfangreiche Informationen zur Finanzierung für internationale Postdocs sowie für internationale Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftler bereit.
Internationale Forschende der Universität Hamburg können sich im Referat Nachwuchsförderung zur Promotions- und Forschungsförderung beraten lassen, auch zu Informationen zur finanziellen Unterstützung von Reise- oder Konferenzkosten.
Forschen mit Familie
Das Familienbüro der Universität Hamburg bietet Unterstützung und Beratung bei familiären Angelegenheiten. Ein persönlicher Kontakt kann oft hilfreich sein, um Unsicherheiten und mögliche Probleme zu besprechen, z.B. bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Des Weiteren stellt das Büro Informationsmaterialien in Form von Flyern und Broschüren zur Verfügung.
Kinder
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat für Sie ausführliche Informationen zu Schwangerschaft und Mutterschutz, der Elternzeit und Ihrem Anspruch auf Kindergeld in einer Broschüre zusammengestellt.
Kinderbetreuung
Die Kindertagesstätten wurden in Hamburg stark ausgebaut. Die Kosten hängen von den Einkommensverhältnissen beider Elternteile ab und können über das Kita-Infosystem der Stadt Hamburg unverbindlich abgeschätzt werden.
Schulbesuch
Sie ziehen mit schulpflichtigen Kindern nach Hamburg? Das Hamburg-Portal informiert Sie ausführlich über das breitgefächerte Schulangebot, einschließlich der vielfältigen Schulmöglichkeiten und bilingualer Schulen.
Deutsch und andere Sprachen lernen
Es gibt viele verschiedene Möglichkeiten in Hamburg Deutsch (oder eine andere Sprache) zu lernen.
Auf folgenden Seiten finden Sie Informationen zum Kursangebot der Universität.
Angebote für Deutsch als Fremdsprache
- Kurse ab Sprachniveau A1 und A2 Allgemeinsprachen UHH (Bitte beachten Sie, dass für die Teilnahme an diesen Kursen Gebühren anfallen).
- Sonderkurse des Sprachenzentrums der UHH, die sich speziell an internationale Forschende und Promovierende richten.
- Kurse ab Sprachniveau B1 des Sprachenzentrums der UHH.
- Sprachcafé und Sprachtandems bei PIASTA (für Promovierende).
Angebote für weitere Fremdsprachen
Kursangebot Moderne Fremdsprachen des Sprachenzentrums der UHH.
Neben der Universität gibt es weitere Möglichkeiten, an einem Sprachkurs teilzunehmen, entweder in Form eines Online-Angebotes als App oder durch weitere Anbieter von Sprachkursen. Erfahren Sie mehr darüber beim Hamburg Welcome Center.
Campusleben
UHH App: UHHApp : FDM : Universität Hamburg
Nutzung der Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg Carl von Ossietzky
Wenn Ihr Forschungsaufenhalt mindestens vier Wochen dauert, können Sie einen Bibliotheksausweis zur Nutzung der Staats- und Universitätsbibliothek erhalten. Den Bibliotheksausweis können Sie entweder online oder persönlich am Schalter im Erdgeschoss der Staats- und Universitätsbibliothek beantragen.
Eine Liste der Unterlagen, die Sie für die Beantragung des Bibliotheksausweises benötigen, finden Sie unter dem Punkt "Voraussetzungen/Unterlagen" auf der Website. Wenn Sie als Gastwissenschaftlerin oder Gastwissenschaftler an der Universität Hamburg sind, benötigen Sie für die Beantragung zusätzlich zu den auf der Website genannten Unterlagen noch die Bescheinigung für Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftler. Eine Vorlage für die Bescheinigung finden Sie unter dem Punkt „Zusätzliche Unterlagen“ auf der Website. Diese muss von Ihrem Institut an der Universität Hamburg unterschrieben und gestempelt werden.
Hochschulsport
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Hochschulsports.
Mensen
Die Mensen auf dem Campus der Universität werden vom Studierendenwerk Hamburg betrieben. Studierende und Bedienstete erhalten in den Mensen vergünstigte Preise.
Das Studierendenwerk stellt auf seiner Website Informationen zum gastronomischen Angebot bereit.
Ende des Aufenthaltes
Achten Sie darauf, dass Sie ähnlich wie bei Ihrer Ankunft in Hamburg auch bei der Abreise einige administrative Schritte absolvieren müssen:
- Wohnung kündigen,
- ggf. Verträge für Wasser / Heizung / Strom kündigen,
- Rundfunkbeitrag: Wohnung abmelden,
- Bankkonto auflösen,
- Verträge mit Versicherungen kündigen,
- Abmeldung der Adresse.
Karriere
Karriere planen
- Wenn Sie einen Vertrag mit der Universität Hamburg haben, können Sie auf die Unterstützung der Personalentwicklung zurück greifen.
- Das Career Center der Universität Hamburg bietet Beratung, Coaching und Workshops zum Berufseinstieg für Studierende und Absolventinnen und Absolventen der Universität Hamburg an.
- Die Hamburg Research Academy bietet Veranstaltungen zum Thema Karriere für Promovierende und Postdocs an.
- Die Initiative Make it in Germany ist ein Informationsportal für internationale Fachkräfte, die in Deutschland arbeiten möchten.
- Die Fachstelle Migrantenökonomie informiert und berät internationale Studierende und Absolventinnen und Absolventen bei Gründungsvorhaben in Deutschland.
- Arbeit und Leben Hamburg berät allgemein zu Rechten auf dem deutschen Arbeitsmarkt. Fragen zur Gestaltung von Arbeitsverträgen werden im IQ Projekt "Faire Integration" beantwortet.
Kompetenzen erweitern
Egal ob Sie Ihre überfachlichen Kompetenzen erweitern oder Lehrerfahrung sammeln möchten – ein vielfältiges Angebot hilft Ihnen weiter. Außerdem ist die Teilnahme an Seminaren immer eine gute Gelegenheit, andere Forschende mit ähnlichen Fragen kennen zu lernen und sich auszutauschen.
- Hamburg Research Academy: Überfachliche Qualifizierung, Vernetzungsangebote, Beratung
- Personalentwicklung: Beratung, überfachliche Workshops, Vorträge
- Hamburger Zentrum für universitätes Lehren und Lernen: Weiterqualifierung für die Lehre, Beratung, Vorträge
- Career & Qualification Center (CQC): Seminare, Workshops, Beratung zu Fragen rund um den Berufseinstieg und Bewerbungsunterlagencheck
- Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg: Führungen und Schulungen in der Stabi und den Fachbibliotheken
Unterstützung in besonderen Lebenslagen
Während Ihrer Promotion bzw. Ihrer Zeit als Forschende/r kann es zu Situationen kommen, in denen Sie sich Unterstützung oder Beratung suchen möchten. Die Universität Hamburg bietet vielfältige, professionelle und vertrauliche Beratungsangebote. Zudem gibt es weitere Beratungsstellen in Hamburg.
Universitäre Beratungsstellen
- Gesundheit : UHH : Universität Hamburg
Körperliche und psychische Gesundheit sind wichtige Ressourcen im Studien- und Arbeitsalltag. Die Universität bietet umfassende Angebote zur Prävention, Beratung und Stärkung, um Belastungen vorzubeugen, Resilienz zu stärken und langfristige körperliche und psychische Gesundheit zu fördern. - Antidiskriminierung : UHH : Universität Hamburg
Antisemitismus, Rassismus, (Hetero-) Sexismus, Ableismus, Ageismus – das Zentrum Antidiskriminierung ist für Sie da, wenn Sie an der Universität Hamburg Diskriminierung erfahren oder beobachtet haben. Sie bieten vertrauliche Beratung auf Deutsch, Englisch, Französisch und Arabisch. - Beratungszentrum für Gesundheit und Zusammenarbeit
Die Angebote des Beratungszentrums richten sich an alle Beschäftigten der Universität Hamburg. Das Beratungszentrum bietet Beratung und Unterstützung hinsichtlich der betrieblichen Gesundheitsvorsorge, Konfliktprävention und -beratung sowie Sozialberatung, Suchtprävention und sexualisierte Diskriminierung. Ergänzend zur Beratung werden Workshops und Vorträge angeboten. - Familienbüro für Beratung zum Thema Wissenschaft mit Kind
Das Familienbüro der Universität Hamburg bietet Beratung und Unterstützung u.a. für schwangere Postdocs und Juniorprofessorinnen, Postdocs und Juniorprofessoren und Juniorprofessorinnen mit Kind und Postdocs und Juniorprofessoren und Juniorprofessorinnen, die Angehörige pflegen. - Beratungszentrum Soziales & Internationales – BeSI: STW Hamburg
Promovierende können sich auch an das Beratungszentrum Soziales & Internationales des Studierendenwerks wenden.
Weitere Beratungsstellen in Hamburg
- Mieter helfen Mietern
Hilfe bei Problemen mit Mietvertrag/Vermietern. Mitgliedschaft erforderlich. Anhand Ihrer mitgebrachten Unterlagen beantworten Juristinnen und Juristen Ihre Fragen, klären Sie über Ihre Rechte auf und helfen Ihnen bei der Formulierung eines Briefes. - Verbraucherzentrale Hamburg e.V.
Die Verbraucherzentrale Hamburg berät in vielen Fragen, die zum Beispiel den Rundfunkbeitrag, Versicherungen oder Mobilfunkverträge betreffen. Eine Übersicht über die Beratungsthemen findet sich auf der Website der Verbauchernetrale Hamburg e.V. - ÖRA Öffentliche Rechtsauskunft
Rechtsberatung in allen Rechtsgebieten; beraten werden Menschen, die in Hamburg leben oder arbeiten und nur über ein geringes Einkommen verfügen. - Frauenberatungsstelle BIFF
Eine Beratungsstelle für Frauen zu Partnerschaft und Familie, Trennung/Scheidung, Alleinerziehende, Gewalterfahrungen, Konflikte am Arbeitsplatz.
Informationen für Ihre Promotion
Wir freuen uns über Ihr Interesse an einer Promotion an der Universität Hamburg. Für die weitere Planung Ihres Promotionsvorhabens wenden Sie sich bitte an die Fakultät, an der Sie promovieren möchten:
- Fakultät für Rechtswissenschaft
- Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften
- Medizinische Fakultät
- Fakultät für Erziehungswissenschaft
- Fakultät für Geisteswissenschaften
- Fakultät für Mathematik, Informatik und Naturwissenschaften
- Fakultät für Psychologie und Bewegungswissenschaft
- Fakultät für Betriebswirtschaft
Wenn Sie Fragen zur Promotion allgemein haben, können Sie sich für Beratung an die Hamburg Research Academy wenden.
Kontakt
Kontakt
Sprechzeiten – Campus Bahrenfeld (Gebäude 61, Raum 26): mittwochs 9:00 – 15:00
Vereinbaren Sie gerne Präsenz-Beratung mit uns auch auf dem Hauptcampus – Mittelweg 177, 20148