Examensstipendien für internationale Studierende der Universität Hamburg
Mit dem Examensstipendium bietet die Universität Hamburg ihren internationalen Studierenden Unterstützung auf dem Weg zu einem erfolgreichen Studienabschluss.
Förderberechtigt sind Studierende, die
- an der Universität Hamburg immatrikuliert sind
- nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen
- keinen Anspruch auf Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) haben
- sich kurz vor bzw. in der Examensphase ihres Studiums befinden
- während dieser Zeit finanziell nicht abgesichert sind (Nachweise erforderlich)
Internationale Studierende aus gebührenpflichtigen Studiengängen können im Ausnahmefall auch gefördert werden, sie werden jedoch im Auswahlverfahren nachrangig behandelt.
Förderhöhe / Förderdauer
Das Examensstipendium wird in der Regel für 6 Monate beantragt und kann mit einer monatlichen Fördersumme zwischen 200 bis maximal 720 Euro bewilligt werden. Die individuelle Förderhöhe wird nach dem jeweiligen Einkommen berechnet.
Wird die Abschlussprüfung im Förderzeitraum nicht beendet, kann eine Verlängerung beantragt werden. Maximale Förderdauer sind 12 Monate.
Studierende mit dem angestrebten Abschluss Diplom, Magister oder Staatsexamen können bereits beim Erstantrag bis zu 12 Monate Förderung beantragen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind:
- Internationale Studierende, die die Voraussetzungen des § 8 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAFöG) erfüllen
- Promovierende