Kann ich mich bewerben, wenn ich zusätzlich zu einer anderen Staatsangehörigkeit auch die deutsche Staatsangehörigkeit besitze?
Nein, Studierende, die neben einer anderen auch die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, sind von dem Programm ausgeschlossen, da sie BAföG-berechtigt sind.
Wer kann ein Fachgutachten ausstellen?
- hauptamtliche Professorinnen bzw. Professoren/ Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren oder andere promovierte Hochschullehrende der Universität Hamburg.
- emeritierte Professorinnen und Professoren der Universität Hamburg, die aktuell in der Lehre tätig sind
- Vertretungsprofessor:innen, die seit mindestens einem Semester an der Universität Hamburg sind
- nur für Studierende in medizinischen Fächern: Oberärztinnen und Oberärzte des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf
Wie bekomme ich ein Fachgutachten?
Hierfür sprechen Sie Lehrende Ihres Fachbereichs an. Im Idealfall sind Sie dem oder der Lehrenden bekannt, weil Sie zum Beispiel bei ihr/ihm ein Seminar besucht oder eine Hausarbeit geschrieben haben. Kontaktieren Sie Ihre/n Gutachter/in mindestens 6 Wochen vor der Bewerbung, damit das Gutachten rechtzeitig erstellt werden kann. Das Fachgutachten ist mit der Gutachten-Vorlage zu verfassen.
Wird meine Bewerbung auch akzeptiert, wenn ich nur ein Gutachten einreichen kann?
Nein. Ihre Bewerbung ist nur mit zwei Gutachten vollständig.
Darf ich, während ich ein Leistungsstipendium erhalte, noch einen Nebenjob haben?
Sie dürfen in der Zeit, in der Sie das Stipendium erhalten, maximal 556 € monatlich dazuverdienen.
Darf ich als Stipendiatin/Stipendiat ein Auslandssemester machen oder aus anderen Gründen während der Vorlesungszeit nicht in Hamburg sein?
Es ist leider nicht möglich während eines Auslandssemesters eine Förderung durch das Leistungsstipendium zu erhalten. Kontaktieren Sie uns falls Sie eine andere längere Abwesenheit während der Vorlesungszeit planen.
Darf ich als Stipendiatin/Stipendiat noch ein weiteres Stipendium erhalten?
Nein, eine Doppelförderung ist ausgeschlossen.
Wie kann ich meine Bewerbungsunterlagen hochladen?
Sie müssen zuerst das Bewerbungsformular ausfüllen und abschicken. Danach erhalten Sie eine E-Mail mit den Zugangsdaten für das Portal Mobility-Online. Dort können Sie dann Ihre Bewerbungsunterlagen hochladen.
Kann das Stipendium verlängert werden?
Sie können sich nach Erhalt eines einjährigen Stipendiums erneut bewerben. Dazu müssen Sie zur jeweiligen Frist alle aktualisierten Unterlagen erneut online einreichen und Ihren Aufenthaltstitel bzw. bei EU-Staatsbürgerschaft Ihren Ausweis und Ihre Meldebescheinigung erneut der Programmkoordination vorlegen (siehe Abschnitt "Bewerbung" für nähere Informationen). Ihre Unterlagen werden nicht aufbewahrt. Die maximale Förderdauer beträgt 2 Jahre.
Wie kann ich meine Bewerbung abschicken?
Sie müssen nur sicher gehen, dass Sie alle geforderten Bewerbungsdokumente firstgerecht im Bewerbungsportal hochgeladen haben.
Wie sind meine Chancen ein Leistungsstipendium zu erhalten?
Leider sind die Mittel für Leistungsstipendien begrenzt. Daher kann es passieren, dass bei einer hohen Bewerbungslage auch sehr gute Anträge nicht berücksichtigt werden können.
Zu Ihrer Orientierung finden Sie hier die Förderquoten der letzten drei Bewerbungsrunden:
April 2025: 11%
Oktober 2024: 18%
April 2024: 28 %
Können sich Promovierende für ein Leistungsstipendium bewerben?
Nein, Promovierende könne sich leider nicht für ein Leistungsstipendium bewerben. Wenn Sie promovieren, finden Sie Informationen zu Stipendien und anderen Finanzierungsmöglichkeiten auf der Website der Hamburg Research Academy.
Ich habe kein Leistungsstipendium erhalten, aber ich brauche finanzielle Unterstützung für mein Studium. An wen kann ich mich wenden?
Eine ausführliche Übersicht über Möglichkeiten, das Studium zu finanzieren, hält das Campus Center bereit.
Das Beratungszentrum Studienfinanzierung berät Studierende bei Fragen zur Finanzierung ihres Studiums, zum Beispiel durch Nebenjobs oder dem Anspruch auf Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG). Wenden Sie sich auch an das Beratungszentrum, wenn Sie sich in einer finanziellen Notlage befinden.
Das Beratungszentrum Soziales und Internationales unterstützt internationale Studierende, die Fragen zum Jobben und zur Krankenversicherung haben.
Gibt es eine Altersgrenze?
Nein, seit dem Wintersemester 2015/2016 gibt es keine Altersgrenze.