Bevorzugte Zulassung aufgrund eines Dienstes
Wenn Sie einen Dienst oder eine Betreuung/Pflege vollständig abgeleistet haben, haben Sie grundsätzlich Anspruch auf eine bevorzugte Zulassung, wenn Sie sich
- unmittelbar vor oder während Ihres Dienstes, Ihrer Betreuung/Pflege erfolgreich beworben haben und den Studienplatz wegen Ihrer Dienstverpflichtung nicht annehmen konnten oder
- wenn vor oder während Ihres Dienstes, Ihrer Betreuung/Pflege für den von Ihnen gewünschten Studiengang Zulassungszahlen nicht festgesetzt waren (sog. zulassungsfreie Studiengänge).
Was zählt als Dienst?
Mit Diensten im Sinne dieser Hinweise sind gemeint:
- Freiwilligendienste (z.B. Bundesfreiwilligendienst, Freiwilliges soziales Jahr, Freiwilliges ökologisches Jahr o.ä.)
- Zivildienst
- Wehrdienst/Bundeswehr/Bundesgrenzschutz (bis zu einer Dauer von 3 Jahren)
- Entwicklungshilfe (mindestens 2 Jahre)
- Betreuung/Pflege eines Kindes oder sonstigen pflegebedürftigen Angehörigen unter 18 Jahren (bis zu einer Dauer von 3 Jahren)
Die ausführliche Definition dieser Dienste finden Sie im §4 der Universitäts-Zulassungssatzung.
Was muss ich für die bevorzugte Zulassung nachweisen?
Wenn einer der oben genannten beiden Punkte auf Sie oder den von Ihnen gewünschten grundständigen Studiengang (Bachelor/ Staatsexamen) zutrifft, bewerben Sie sich nach Dienstende. Die Bewerbung an der Universität Hamburg erfolgt online; im Rahmen Ihres Online-Bewerbungsverfahrens stellen Sie einen Sonderantrag (Antrag auf bevorzugte Zulassung) und laden Ihre Dienstzeitbescheinigung und eine evtl. schon vor Beginn des Dienstes erhaltene Zulassung hoch.
Verfällt mein Anrecht auf bevorzugte Zulassung irgendwann?
Ihr Recht auf bevorzugte Zulassung bezieht sich auf die zwei auf das Dienstende/Betreuungsende folgenden Vergabeverfahren. Danach verfällt Ihr Anspruch und Sie nehmen am „normalen“ Zulassungsverfahren teil.
Bleibt im Falle einer Zulassung durch hochschulstart.de auch der Studienort erhalten?
Wenn Sie sich zu Beginn oder während Ihres Dienstes über www.hochschulstart.de beworben und einen Studienplatz erhalten haben, haben Sie auch hier nach Ende Ihrer Dienstleistung Anspruch auf diesen Studienplatz. Der Anspruch auf erneute Auswahl bezieht sich jedoch nur auf die Quote, in der in der Vergangenheit die Zulassung erfolgt ist. Sie bewerben sich wieder bei hochschulstart.de und tragen für die Abiturbestenquote bzw. für das Auswahlverfahren der Hochschulen den Ort der früheren Zulassung ein. Sollten Sie nun an einem anderen Studienort studieren wollen, entfällt der Anspruch auf eine erneute Auswahl nach Ende des Dienstes. Eine ausführliche Erläuterung finden Sie auf den Webseiten von hochschulstart.de
Welche Regeln gelten, wenn ich nicht zum Kreis der bevorzugt Zuzulassenden gehöre?
Kommt eine bevorzugte Zulassung aufgrund von Dienstleistung/Betreuung/Pflege nicht in Betracht, d.h. also dann, wenn Sie sich zu Beginn oder während Ihres Dienstes entweder gar nicht oder erfolglos beworben haben, nehmen Sie am regulären Zulassungsverfahren teil. Die Dienst/ Betreuungs-/Pflegezeit wird dabei als Wartezeit gerechnet.
Was passiert, wenn mein Studium durch Dienst/Betreuung/Pflege unterbrochen wurde?
Wer während seines Studiums an der Universität Hamburg einen Dienst bzw. Betreuung/Pflege leistet, wird nach Beendigung seines Dienstes/Betreuung/Pflege ohne erneute Bewerbung wieder an der Universität Hamburg eingeschrieben. Die zugrunde liegende rechtliche Regelung findet sich im §3 der Immatikulationsordnung der Universität Hamburg.
Sonderfall Dialogorientiertes Serviceverfahren (DoSV)
Wenn Sie einen Dienst leisten und ein Zulassungsangebot oder eine Zulassung für einen Studienplatz im Dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV) erhalten, das Studium aber wegen des Dienstes nicht aufnehmen können, haben Sie im DoSV die Möglichkeit, eine Rückstellung mitzuteilen. Innerhalb der nächsten zwei Vergabeverfahren, die nach Dienstende durchgeführt werden, können Sie die zurückgestellte Zulassung bzw. das zurückgestellte Zulassungsangebot im Rahmen eines Verfahrens geltend machen. Dadurch wird ein Zulassungsangebot bzw. eine Zulassung bis zum Ende des Dienstes erhalten.
Sie erklären die Rückstellung im Bewerbungsportal von www.hochschulstart.de/dosv unter dem Reiter "Meine Bewerbungen" über die Funktion "Rückstellung mitteilen". Alle von Ihnen abgegebenen Bewerbungen scheiden automatisch aus dem laufenden Verfahren aus, sobald Sie mindestens eine Rückstellung veranlasst haben. Weitere Informationen zum DoSV finden Sie unter:
www.uni-hamburg.de/dosv .