Akkreditierung
Alle Bachelor- und Masterstudiengänge werden alle acht Jahre im Rahmen der so genannten mehrstufigen Evaluation einer detaillierten Analyse im Hinblick auf Qualität in Studium und Lehre unterzogen. Am Evaluationsverfahren sind neben den Fachverantwortlichen und Studierenden auch externe Gutachter:innen beteiligt. Den Abschluss eines Verfahrens bildet der Beschluss der universitätsinternen Akkreditierungskommission, die über die Akkreditierung entscheidet. Üblicherweise werden mehrere thematisch zusammenhängende Studiengänge in einem Cluster zusammengefasst. Neu eingeführte Studiengänge werden in der Regel während der ersten Semester nach dem Start evaluiert.

Übersicht akkreditierter Studiengänge
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Der für den Studiengang zuständige Qualitätszirkel erhält für die Selbstevaluation einen Leitfaden, mit dessen Hilfe er einen Selbstbericht über den Studiengang erstellt. Im Fokus des Selbstberichts stehen die Qualitätskriterien.
Zusätzlich zum Leitfaden erhält der Qualitätszirkel als Informationsgrundlage statistische Kennzahlen und Befragungsergebnisse. Der Selbstbericht ist zusammen mit einer Dokumentation, die die Umsetzung der formalen Kriterien in der Studiengangsgestaltung abbildet, die Grundlage für die nachfolgende externe Evaluation durch die Gutachter:innen.
Die Gutachter:innen überprüfen und ergänzen die ihnen vorliegenden schriftlichen Informationen durch Gespräche im Rahmen des Qualitätsdialogs, der vor Ort oder digital durchgeführt wird. Sie sprechen dabei mit den Mitgliedern des Qualitätszirkels, mit Studierenden, der Leitungsebene von Fakultät und Fachbereich sowie Vertreter:innen der Gleichstellung. Im Anschluss an den Qualitätsdialog erstellen die Gutachter:innen ein Gutachten. Stellen die Gutachter:innen fest, dass wesentliche Qualitätskriterien nicht erfüllt sind, können sie Auflagen empfehlen. Die interne Akkreditierungskommission entscheidet anschließend über die Auflagen. Spricht sie Auflagen aus, sind sie zeitnah umzusetzen.
Die interne Akkreditierungskommission entscheidet auf Basis der Ergebnisse der externen Evaluation über die Akkreditierung der Studiengänge und ggf. die Erteilung von Auflagen. Die Akkreditierung gilt jeweils acht Jahre, die Erfüllung von Auflagen muss nach 12-18 Monaten nachgewiesen werden.
Sie tagt in der Regel 2-3x pro Semester.
Der Akkreditierungskommission gehören Hochschullehrende aller Fakultäten, wissenschaftliche Mitarbeiter:innen sowie Studierende an.
Je Fakultät findet ca. alle vier Jahre ein Perspektivgespräch statt, an dem die Vizepräsidentin für Studium und Lehre, die Prodekan:innen für Studium und Lehre sowie ggf. weitere Akteure entsprechend der Bedarfe der Fakultäten teilnehmen. Ziel des Gesprächs ist ein strukturierter Austausch zur strategischen Weiterentwicklung der Studiengänge. Dabei werden auch Empfehlungen und daraus abgeleitete Maßnahmen aus den letzten Akkreditierungsverfahren aufgegriffen und reflektiert.
Für den Fall, dass eine wesentliche Änderung an einem bereits akkreditiertierten Studiengang vorgenommen werden soll, muss dies gem. § 28 StudakkVO als sog. Wesentliche Änderung der Akkreditierungskommission angezeigt werden. Eine wesentliche Änderung liegt immer dann vor, wenn Änderungen in den Stammdaten eines Studiengangs vorgenommen werden (z.B. Studiengangsbezeichnung, Abschlussgrad) oder sich der Gesamtrahmen hinsichtlich der Qualifikationsziele und Ressourcen deutlich verändert.
Hier finden Sie weitere Informationen und eine Vorlage für die Mitteilung über wesentliche Änderungen (DOCX).
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Foto: UHH/vonWieding
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