UHH Newsletter

November 2011, Nr. 32

CAMPUS

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Vor zahlreichen Medienvertretern haben der Universitätspräsident und die Wissenschaftssenatorin im Rathaus die Hochschulvereinbarung paraphiert. Foto: Senatskanzlei Hamburg



Kontakt:

Christiane Kuhrt
Referentin des Präsidenten für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

t. 040.42838-1809
e. christiane.kuhrt-at-uni-hamburg.de

Text der Vereinbarung

Hochschulvereinbarung für die Universität Hamburg bis 2020

Am 21. Oktober 2011 haben Wissenschaftssenatorin Dr. Dorothee Stapelfeldt und Universitätspräsident Prof. Dr. Dieter Lenzen eine Hochschulvereinbarung paraphiert, die das Budget der Universität sowie die Kompensation der Studiengebühren bis 2020 sichert. Die Einsparungen im Etat der Universität Hamburg fallen demnach geringer aus als zunächst angekündigt. Darüber hinaus konnten strukturelle Verbesserungen für die Universität erreicht werden, etwa eine selbstständige Anwendung des Tarifvertrages durch die Universität.
Mit einer Laufzeit von 2013 bis 2020 garantiert die Vereinbarung eine längerfristige Planungssicherheit – in diesem Umfang im deutschen Hochschulsystem bisher einmalig.

Dennoch, „eine Perspektive in Richtung Wettbewerbsfähigkeit mit deutschen Spitzenuniversitäten konnte nicht erreicht werden“, so der Präsident, „dazu wäre ein höherer Aufwuchs von rund 50 Mio. Euro erforderlich. Insofern bleibt es die Aufgabe der Politik, eine entsprechende Richtungsentscheidung zugunsten der Wissenschaft zu treffen.“

Die Vereinbarungen im Detail
  • Eine geringere reale Kürzung als ursprünglich vorgesehen: Es ist eine jährliche Steigerung der staatlichen Zuweisungen bis 2020 um 0,88% ausgehend von dem in der Vereinbarung definiertem Globalbudget des Jahres 2013 vorgesehen.
  • Jährliche Kompensation der wegfallenden Studiengebühren
  • Eine Risikoklausel, die Nachverhandlungen ermöglicht, wenn Inflation und Tarifsteigerungen über die Rate von ca. 2% steigen
  • Zusagen für diverse zusätzliche Haushaltsmittel (Gebäudemiete für den nun neu entstehenden Klimacampus, Exzellenzinitiative usw.)
  • Eine selbstständige Anwendung des Tarifvertrags unabhängig vom Personalamt
  • Eine der tatsächlichen Kapazität entsprechende Zahl der Studienanfängerplätze
  • Eine Übergangsquote vom Bachelor zum Master von bis zu 100%, so dass jede/r Bachelor-Absolvent/in der Universität Hamburg, der/die weiterstudieren will, einen Masterplatz erhalten kann

Red.
 
 
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