Das Erasmus+ Programm für Mitarbeitende in der Verwaltung
Im Rahmen eines Erasmus+ Staff Trainings (Programmlinie STT) können Beschäftigte der Universität Hamburg eine Fort- und Weiterbildung an einer europäischen Hochschule durchführen und eine finanzielle Förderung beantragen.
Ziele sind u.a. die internationale Vernetzung und der fachliche Austausch mit Kolleg:innen anderer europäischer Hochschulen, die Stärkung interkultureller Kompetenzen sowie der Ausbau von Fremdsprachenkenntnissen.
Übersicht
Zielgruppe: Technisches, Bibliotheks- und Verwaltungspersonal der Universität Hamburg
Übliche Mobilitätsarten:
- Staff Training Weeks: Von der Gasthochschule im Erasmusraum organisiertes Programm mit unterschiedlichem Themenspektrum. Aktuelle Ausschreibungen - iMOTION Plattform
- Job Shadowing: Selbstorganisiertes Aufenthaltsprogramm mit dem Ziel, den eigenen Arbeitsbereich an einer Partnerhochschule kennenzulernen - Berichte von Arbeitsbesuchen
- Sprachreisen: Selbstorganisierte Sprachreisen im Erasmusraum. Die Sprachkurse fördern den sicheren Umgang mit der Fremdsprache im Arbeitsalltag und stärken die interkulturelle Kompetenz
Förderraten: Je nach Zielland und Distanz Tagespauschalen zwischen 140 und 180 Euro und Fahrtkostenpauschalen zwischen 180 und 530 Euro
Förderdauer: min. 2 bis max. 10 Tage (zzgl. An- und Abreisetag)
Antragsfrist: laufend, Beantragung mindestens einen Monat vor Antritt der Mobilität.
Antragsfrist für Sprachreisen: jährlich im November für das Folgejahr (zur Antragstellung für Sprachreisen können Sie sich unter Erasmus-Sprachreisen für Universitätspersonal informieren)
Informationen zur Beantragung (Staff Training Weeks und Job Shadowing)
Ihre Bewerbung auf einen Erasmus-Zuschuss für Ihre Fortbildung erfolgt über die Datenbank Mobility Online.
Zum Bewerbungsformular für eine Erasmus-Verwaltungsmobilität
Vor Beginn der Verwaltungsmobilität
- Online-Bewerbung und Registrierung in der Datenbank Mobility Online
- Vervollständigung der Personenstamm- und Bankdaten, Angabe des zuständigen Finanzamtes
- Upload des ausgefüllten und von allen Parteien (Teilnehmer:in, Vorgesetzte:r, einladende Person Gasthochschule) unterzeichneten Mobility Agreements (PDF)
- Ausdruck und Einsendung des unterschriebenen Grant Agreements im Original (wird in der Datenbank generiert)
- Übermittlung des Dienstreiseantrags (digital oder im Original)
Nach Unterzeichnung durch die Erasmus-Hochschulkoordinatorin werden sowohl das Grant Agreement als auch der Dienstreiseantrag von der Abteilung Internationales in Ihrem Datensatz hochgeladen.
Sobald alle Unterlagen vollständig in der Datenbank vorliegen, wird die erste Rate in Höhe von 80% ausgezahlt.
Wichtiger Hinweis: Bitte beachten Sie, dass Sie bei Reisen ins Ausland einen Antrag für die Ausstellung einer Entsendebescheinigung bei Ihrer zuständigen Personalsachbearbeitung stellen müssen.
Nach Ende der Verwaltungsmobilität
- Upload der ausgefüllten und von der Gasthochschule unterschriebene Confirmation of Stay for Staff Training (PDF)
- Übermittlung des EU-Surveys (den Link hierzu erhalten Sie nach Beendigung Ihres Aufenthalts)
- Upload des Erfahrungsberichts (DOC, bitte nutzen Sie die Vorlage) - Leitfaden zum Erfahrungsbericht (PDF)
- Vervollständigung der Angaben zu Ihrer Mobilität in Mobility Online zur Ausstellung der Teilnahmebescheinigung
Sind alle Angaben vollständig und Dokumente in der Datenbank hochgeladen, lassen wir Ihnen die Teilnahmebescheinigung zukommen und weisen die 2. Rate Ihrer Förderung an.
Eine Förderung ist möglich, solange ausreichend finanzielle Mittel vorhanden sind.
Sollte die Zahl der Bewerbungen die Höhe der Mittel überschreiten, so wird nach den folgenden Kriterien ausgewählt:
- Zweck/Ziel der Reise
- Anzahl der bereits erfolgten Förderungen aus Erasmus+ STT- oder anderen Mobilitätsmitteln
- Stellenwert der Partnerhochschule im Rahmen der Internationalisierungsstrategie der UHH
Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte behinderte Menschen haben Vorrang vor gesetzlich nicht bevorrechtigten bewerbenden Personen gleicher Eignung.
Aufenthaltskosten
Als Aufenthaltskosten werden Ihnen Tagespauschalen erstattet, die je nach Zielland variieren:
Zielland | Tagessatz |
Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden | 180 EUR |
Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern | 160 EUR |
Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Mazedonien (FYROM), Polen, Rumänien, Slowakei, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn | 140 EUR |
Fahrtkosten
Erstattet werden, je Aufenthalt (Hin- und Rückfahrt) und in Abhängigkeit von der Distanz, folgende Festbeträge pro Teilnehmer:in:
Einfache Entfernung gemäß Distanzrechner | Herkömmliches Reisen | Umweltfreundliches Reisen |
10 km - 99 km | 23 EUR | - |
100 km - 499 km | 180 EUR | 210 EUR |
500 km - 1.999 km | 275 EUR | 320 EUR |
2.000 km - 2.999 km | 360 EUR | 410 EUR |
3.000 km - 3.999 km |
530 EUR | 610 EUR |
Welche Fahrtkosten Ihnen erstattet werden, können Sie mit Hilfe des Distanzrechners ermitteln. Hierfür geben Sie bitte den Abfahrtsort und den Zielort ein, die Entfernung wird automatisch berechnet.
Green Erasmus: Sofern Sie umweltfreundlich reisen, d.h. für mindestens 50% der Strecke ein nachhaltiges Verkehrsmittel nutzen (Bahn, Bus, Mitfahrgelegenheit im Auto, Rad, zu Fuß), können Sie einen erhöhten Fahrtkostenzuschuss erhalten. Wenn sich Ihre Reise dadurch verlängert, können Ihnen max. 4 weitere Tage gefördert werden.
Programmvorgaben
- Aufenthaltsdauer: Mindestens 2 bis max. 10 aktive Aufenthaltstage (Arbeitstage) an der Gasthochschule. Zusätzlich zu den Aufenthaltstagen können der An- und Abreisetag mit der Tagespauschale vergütet werden, sofern diese unmittelbar vor bzw. nach der Fortbildung liegen.
- Grundsätzlich können nur Aufenthaltstage gefördert werden, an denen eine Aktivität im Sinne des Programms stattgefunden hat.
Vorfinanzierung der Fahrt- und Aufenthaltskosten
Vorbehaltlich der Mittelfreigabe durch den DAAD erhalten Sie innerhalb von 30 Tagen nach Unterzeichnung des Grant Agreements (GA) durch beide Parteien (Teilnehmer:in und Erasmus-Hochschulkoordination) eine Vorfinanzierungszahlung in Höhe von 80% der Gesamtkosten. Die verbleibenden 20% Ihrer Fördersumme werden Ihnen nach Ihrer Rückkehr ausgezahlt, sobald Sie die erforderlichen Unterlagen eingereicht haben.
Stipendien für Fortbildungen im Rahmen des Erasmus-Programms sind steuerfrei, solange sie für die Erfüllung der Fortbildung erforderlich sind. Darüberhinausgehende bzw. nicht aufgewendete Förderbeträge sind durch Sie zu versteuern.
Nachdem Sie sich für eine Erasmus-Verwaltungsmobilität beworben haben, müssen Sie vor und nach Ihrem Auslandsaufenthalt verschiedene Formulare einreichen.
Vor dem Aufenthalt
- Staff Mobility Agreement for Training (PDF)
- Dienstreiseantrag
- Grant Agreement im Original – wird in der Datenbank generiert
- Allgemeine Bedingungen, Anhang II (PDF)
Nach dem Aufenthalt
- Confirmation of Stay for Staff Training (PDF)
- Online EU-Survey – Link wird per E-Mail zugeschickt
- Erfahrungsbericht (DOC) - Leitfaden zum Erfahrungsbericht (PDF)