Ideen- und Risikofonds
Im Jahr 2024 wird der IRF erstmalig ausschließlich für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in frühen Karrierephasen ausgeschrieben. Ziel des Ideen- und Risikofonds ist eine schnelle und unkomplizierte Förderung von Forschungsvorhaben, die Grundlagen für die Einwerbung von Drittmittelprojekten in der Einzelförderung legen. Förderfähig sind beispielsweise Vorstudien, projektvorbereitende Workshops oder Vernetzungsaktivitäten.
Für die Förderung von Verbundvorhaben (z.B. SFB, Forschungsgruppen oder Graduiertenkollegs), die bisher ebenfalls durch den IRF unterstützt werden konnten, stehen weiterhin Mittel zur Unterstützung von Initiativen in der Antragsphase zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich dazu gern an die Kolleginnen und Kollegen der Abt. 4 Forschung und Wissenschaftsförderung.
Antragsberechtigt sind promovierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler (bis spätestens 5 Jahre nach der Promotion – Elternzeiten etc. werden entsprechend berücksichtigt), deren Beschäftigungsverhältnis an der Universität für die geplante Laufzeit des IRF-Projekts sowie auch für die Erstellung des nachfolgenden Drittmittelantrags gesichert ist. Eingereicht werden können Förderanträge, die in den Potenzialbereichen und Profilinitiativen der Universität Hamburg verortet sind. Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 50.000 Euro je Projekt.
Es ist geplant, das Programm künftig zweimal pro Jahr auszuschreiben.
Aktuelle Informationen zur nächsten Ausschreibungsrunde
Wer kann sich bewerben?
Promovierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler (bis spätestens 5 Jahre nach der Promotion), deren Beschäftigungsverhältnis an der Universität für die geplante Laufzeit des IRF-Projekts sowie auch für die Erstellung des nachfolgenden Drittmittelantrags gesichert ist.
Status der Fördermaßnahme
Bewerbungen sind voraussichtlich wieder ab Herbst 2024 möglich.
Wie oft wird die Förderung ausgeschrieben?
Zweimal jährlich