Rechtliches:
Nach § 3 Abs. 4 Satz 1 HmbHG haben die Hochschulen für ihre Mitglieder ein diskriminierungsfreies Studium sicherzustellen. Mit der Unterzeichnung der Charta der Vielfalt hat sich die UHH zusätzlich verpflichtet, eine Organisationskultur zu pflegen, die von gegenseitigem Respekt und Wertschätzung jeder und jedes Einzelnen geprägt ist.
Da § 13 Abs.1 AGG (Beschwerderecht) nach § 3 Abs. 4 Satz 4 HmbHG auch auf Studierende Anwendung findet, ist die UHH aufgefordert, eine entsprechende Beschwerdestelle für Studierende einzurichten.
Ziel der Beschwerdestelle nach AGG für Studierende ist es, Benachteiligungen für Studierende „aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität“ (siehe § 1 AGG) an der Universität Hamburg zu verhindern beziehungsweise zu beenden.
Die Beschwerde ist nicht an eine Form oder Frist gebunden. Sie können Ihre Beschwerde über das Kontaktformular an uns tragen. Eine Ausnahme besteht, wenn Sie eine Entschädigung oder Schadenersatz nach § 15 Entschädigung und Schadensersatz Abs. 1 oder 2 des AGG Gebrauch machen wollen. Hier ist Schriftform und eine Frist von zwei Monaten einzuhalten.
Bei der Inanspruchnahme des Beschwerderechts werden Sie und alle beteiligten Zeuginnen und Zeugen gegen mögliche Benachteiligungen durch § 16 Maßregelungsverbot des AGG geschützt.