Für eine zukunftssichere Universität Hamburg
(Stand der Informationen: 29.10.26)
Die Universität Hamburg (UHH) steht für exzellente Forschung und Lehre. Mit ihren erneuten Erfolgen in der Exzellenzstrategie von Bund und Ländern unterstreicht sie ihre Leistungsfähigkeit in der Spitzenforschung und ihre kontinuierlichen Fortschritte in den Bereichen innovative Lehre, Wissenstransfer, Nachhaltigkeit und Digitalisierung.
Wie das gesamte deutsche Wissenschaftssystem stehen auch die Hochschulen bundesweit vor erheblichen finanziellen und strukturellen Herausforderungen. Die UHH begegnet dieser Situation mit einem konstruktiven und lösungsorientierten Austausch sowie entsprechenden Verhandlungen mit der Wissenschafts- und der Finanzbehörde.
Ziel ist es, die Kernaufgaben der Universität – exzellente Forschung, hochwertige Lehre und erfolgreichen Wissenstransfer – auch unter den derzeit anspruchsvollen Rahmenbedingungen langfristig bestmöglich zu sichern und die Universität zukunftsfest aufzustellen. Die aktuelle Situation und mögliche Handlungsoptionen werden zudem kontinuierlich in den zuständigen universitären Gremien beraten.
Die folgenden FAQs beantworten die zehn am häufigsten gestellten Fragen. Sie werden fortlaufend aktualisiert und an die weitere Entwicklung angepasst.
Häufige Fragen und Antworten
1. Warum muss die Universität Hamburg sparen?
Trotz eines gestiegenen Budgets sind die verfügbaren Mittel in den vergangenen Jahren nicht im gleichen Maß gewachsen, wie die dauerhaft steigenden Kosten, zusätzlichen Aufgaben und Investitionsbedarfe. Besonders belastend sind strukturell nicht gedeckte Kosten für Personal, Energie, Gebäude, IT-Sicherheit und Digitalisierung. Dadurch ist ein strukturelles Defizit von derzeit rund 22 Millionen Euro entstanden. Die UHH setzt sich bei der Wissenschafts- und der Finanzbehörde für eine verlässliche und auskömmliche Grundfinanzierung ein.
2. Wie hoch sind die Kosten für IT-Sicherheit und Digitalisierung?
Die Zahl der Cyberangriffe auf Hochschulen ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Um Forschung, Lehre und Verwaltung angemessen zu schützen, waren und sind zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen erforderlich. Allein für Cybersicherheit fallen jährlich Kosten von rund 4 Millionen Euro an.
3. Wie blickt die UHH auf die laufenden Haushaltsverhandlungen der FHH?
Die UHH teilt die Sorge der Landeshochschulkonferenz Hamburg (LHK) über die geplanten finanziellen Rahmenbedingungen für die staatlichen Hochschulen im Doppelhaushalt 2027/2028 (Pressemitteilung vom 28.8.2026). Die mit der Wissenschaftsbehörde vereinbarten Ziel- und Leistungsvereinbarungen (ZLV) sind das Ergebnis intensiver Verhandlungen. Gleichzeitig droht eine wachsende Lücke zwischen den Kosten für die vereinbarten Leistungen und den dafür zur Verfügung gestellten Mitteln. Die UHH setzt sich daher für einen langfristig verlässlichen Finanzierungspfad ein, der die tatsächliche Kostenentwicklung berücksichtigt und Planungssicherheit schafft.
4. Was umfasst der Strukturprozess der UHH?
Die UHH hat einen mehrjährigen Struktur- und Konsolidierungsprozess gestartet, um ihre finanzielle Handlungsfähigkeit langfristig zu sichern. Dabei werden Aufgaben, Personalstrukturen und Ressourcen überprüft und neu aufeinander ausgerichtet. Ziel ist es, Forschung, Lehre und Wissenstransfer auch unter veränderten finanziellen Bedingungen nachhaltig zu sichern. Dafür sind Priorisierungen notwendig, die die Universität eigenverantwortlich vornimmt.
5. Welche konkreten Einschnitte gibt es aktuell oder sind geplant?
Für 2026 gelten Einsparungsziele von 4,5 Prozent für die Fakultäten und 5 Prozent für die zentrale Verwaltung, jeweils bezogen auf die Landesmittel.
Auch für 2027 bis 2030 bleibt der Konsolidierungsdruck hoch. Bis 2032 sollen die Kosten gegenüber Ende 2024 in den Fakultäten um mindestens 10,5 Prozent und in der zentralen Verwaltung um mindestens 11 Prozent gesenkt werden. Dabei handelt es sich um einen mehrjährigen Anpassungsprozess, nicht um ein kurzfristiges Sparziel.
6. Was bedeutet das konkret für die Fakultäten und Bereiche? Gibt es Vorgaben zur Nichtbesetzung von Stellen?
Die Fakultäten setzen die Einsparvorgaben unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Ausgangslage und Rahmenbedingungen um. Gemeinsam mit ihnen werden konkrete personelle und organisatorische Maßnahmen entwickelt und entsprechende Prioritäten festgelegt.
Aufgrund der unterschiedlichen Anforderungen und Ausgangslagen der Fakultäten und Bereiche gibt es keine übergeordneten Vorgaben zur Nichtbesetzung (Vakanzhaltung). Die Personalentwicklung wird in den jeweiligen Bereichen bedarfsgerecht und unter Berücksichtigung der verfügbaren finanziellen Mittel gesteuert.
7. Welche Folgen haben die Sparmaßnahmen für Studierende?
Die Auswirkungen unterscheiden sich je nach Fakultät und Bereich. Die UHH setzt alles daran, die Qualität von Studium und Lehre sowie die Studierbarkeit zu sichern. Dennoch kann es zu spürbaren Veränderungen kommen, etwa zu größeren Gruppen, höheren Betreuungsrelationen oder einem geringeren flexiblen Lehrangebot, beispielsweise bei Tutorien. Auch verringerte bzw. eingeschränkte Öffnungszeiten bei Bibliotheken sind möglich.
8. Werden die Studienanfängerplätze gesenkt?
Ja. In den Ziel- und Leistungsvereinbarungen für 2027/2028 wurde vereinbart, die Zahl der Studienanfängerplätze bis 2028 um 675 Plätze bzw. rund 7 Prozent zu reduzieren. Hintergrund sind die veränderten finanziellen Rahmenbedingungen und die damit verbundenen geringeren Lehrkapazitäten. Ziel ist es, Studienanfängerzahlen und verfügbare Lehrkapazitäten wieder stärker in Einklang zu bringen und so die Qualität und Studierbarkeit zu sichern.
9. Sind Schließungen von Studiengängen geplant?
Die Universität Hamburg (UHH) überprüft und entwickelt ihr Studienangebot kontinuierlich weiter. Die fachliche Ausgestaltung und Weiterentwicklung der Studiengänge liegt in der akademischen Verantwortung der Fakultäten. Veränderungen aus fachlichen, strukturellen oder strategischen Gründen gehören zur regulären Entwicklung einer Universität.
Zugleich erfordern die veränderten Rahmenbedingungen und der aktuelle Konsolidierungskurs eine Neuausrichtung des Studienangebots und der Studienplatzkapazitäten. Die konkreten Auswirkungen unterscheiden sich je nach Fakultät und Fachbereich. Einschränkungen beim Studienangebot und bei den Studienbedingungen lassen sich daher nicht in allen Bereichen vermeiden. Die UHH setzt sich weiterhin dafür ein, die Qualität von Studium und Lehre zu sichern und die Studierbarkeit der Studiengänge bestmöglich zu gewährleisten.
Welche konkreten Auswirkungen sich für die MIN-Fakultät ergeben, ist unter Frage 10 dargestellt. Weitere Veränderungen im Studienangebot stehen dabei nicht im Zusammenhang mit den aktuellen Einsparungen: Einige beruhen auf Entscheidungen, die bereits zuvor getroffen wurden.
10. Wie ist der aktuelle Stand des Studienangebots an der MIN-Fakultät?
Die MIN-Fakultät ist mit rund 8.500 Studierenden die größte Fakultät der UHH. Sie vereint die Fachbereiche Biologie, Chemie, Erdsystemwissenschaften, Informatik, Mathematik und Physik. Mit rund 20 Bachelor- und 20 Masterstudiengängen bietet die MIN-Fakultät ein vielfältiges und exzellentes Studienangebot. Dieses wird kontinuierlich überprüft und inhaltlich weiterentwickelt, um die Qualität und Zukunftsfähigkeit der Studiengänge sicherzustellen. Im Folgenden werden die aktuellen Entwicklungen des Studienangebots an der MIN-Fakultät und die Auswirkungen der derzeitigen Sparmaßnahmen dargestellt:
- Bachelorstudiengang Software-System-Entwicklung: Der Studiengang wird eingestellt. Für die bereits eingeschriebenen Studierenden ist sichergestellt, dass sie ihr Studium fortsetzen und abschließen können.
- Bachelor- und Masterstudiengang Wirtschaftsinformatik: Die Zulassung zu beiden Studiengängen wird zum Wintersemester 2027/28 ausgesetzt. Die beteiligten Fakultäten MIN und Betriebswirtschaft (BWL) prüfen derzeit, unter welchen Rahmenbedingungen eine Fortführung in veränderter Form möglich ist oder wie wesentliche Studieninhalte auf andere Weise erhalten werden können. Für die bereits eingeschriebenen Studierenden ist sichergestellt, dass sie ihr Studium fortsetzen und abschließen können.
- Masterstudiengang Kosmetikwissenschaft: Der Studiengang wird eingestellt. Die letzte Zulassung erfolgte zum Wintersemester 2026/27. Ausschlaggebend für die Einstellung sind die aktuellen Sparmaßnahmen: Die einzige Professur des Studiengangs kann in diesem Zuge nicht wiederbesetzt werden. Darüber hinaus entspricht der Studiengang in seiner derzeitigen Ausgestaltung nicht mehr vollständig der strategischen Ausrichtung des Studienangebots der MIN-Fakultät. Eine Anpassung oder Neuausrichtung wäre daher perspektivisch auch unabhängig von den aktuellen Einsparungen in Betracht gekommen. Für die bereits eingeschriebenen Studierenden ist sichergestellt, dass sie ihr Studium fortsetzen und abschließen können.
- Neuordnung der Studienplatzkapazitäten im Bereich Informatik: Im Studienjahr 2026 waren für den Bachelorstudiengang Software-System-Entwicklung 50 und für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsinformatik 63 Studienplätze vorgesehen. Im Zuge der Neuordnung sollen frei werdende Kapazitäten unter anderem dem weiterhin angebotenen Bachelorstudiengang Informatik zugutekommen. Dort ist eine Erhöhung der Studienplatzkapazität von 148 im Studienjahr 2026 auf künftig 201 Studienplätze vorgesehen.
Das Informatikstudium an der UHH bleibt damit auch nach der Einstellung des Bachelorstudiengangs Software-System-Entwicklung und der temporären Aussetzung der Zulassungen zur Wirtschaftsinformatik bestehen. Die Informatikangebote werden stärker im Bachelorstudiengang Informatik gebündelt. Dabei sollen wesentliche Studieninhalte der Software-System-Entwicklung in diesen Studiengang integriert werden.
11. Ist der Exzellenzstatus der UHH durch die aktuelle Finanzsituation gefährdet? Können Exzellenzmittel für andere Zwecke eingesetzt werden?
Der erneute Erfolg in der Exzellenzstrategie bestätigt die wissenschaftliche Leistungsfähigkeit und erfolgreiche Entwicklung der UHH. Die Exzellenzmittel ermöglichen unter anderem neue Karrierewege, innovative Lehrformate sowie Investitionen in Nachhaltigkeit und Digitalisierung.
Die Mittel sind jedoch zweckgebunden und dürfen ausschließlich für die im jeweiligen Förderkonzept vorgesehenen wissenschaftlichen Projekte eingesetzt werden. Sie können daher nicht zur allgemeinen Finanzierung der Universität oder zum Ausgleich des strukturellen Defizits verwendet werden.