Seniorprofessuren
Mit der Einrichtung von Seniorprofessuren ermöglicht die Universität Hamburg hervorragend geeigneten externen Professor:innen aus dem In- oder Ausland oder bereits an der UHH tätigen Professor:innen nach dem Eintritt in den Ruhestand an der Universität Hamburg wissenschaftlich tätig zu sein.
Rechtliche Grundlagen
„Eine Professorin oder ein Professor aus der Hochschule oder aus einer anderen Hochschule aus dem In- oder Ausland, die oder der in den Ruhestand getreten ist, kann bei hervorragender Eignung als Professorin oder als Professor an der Hochschule beschäftigt werden, jedoch nicht länger als bis zum Ende des letzten Monats des Semesters, in dem das 75. Lebensjahr vollendet wird.“ (§ 16 Abs. 9 HmbHG)