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FAQ zum Coronavirus und dessen Auswirkungen auf die UHH
4. März 2021, von Newsroom-Redaktion

Foto: UHH/Schell
Auch 2021 verändert die Corona-Pandemie die Abläufe an der Universität – vom digitalen Studium über Auslandreisen bis zum Homeoffice in der Verwaltung. Alle Antworten zu den wichtigsten Fragen finden Sie in den FAQ, die laufend aktualisiert werden. [Letzte Aktualisierung: 15.02.2021, 10:52 Uhr]
Coronavirus allgemein (u. a. Informationen in Leichter Sprache, Symptome und Schutz)
Letzte Updates:
24.09.: NEU: Unterschied zwischen Corona und Erkältung
Wo finde ich Corona-Informationen in Leichter Sprache?
Allgemeine Corona-Informationen in Leichter Sprache finden Sie unter anderem auf den Seiten des Robert-Koch-Instituts, der Stadt Hamburg und des Bundesgesundheitsministeriums.
Wie kann ich mich vor einer Ansteckung schützen?
Letztes Update: 15.07.20
Zum Schutz vor Infektionen wird auf die allgemeine Husten-und Nies-Etikette sowie auf die Einhaltung der persönlichen Hygiene, insbesondere des regelmäßigen richtigen Händewaschens, hingewiesen. Zu anderen Personen sollte ausreichend Abstand gehalten werden (ca. 1 bis 2 Meter).
Im persönlichen Umgang der Mitarbeitenden untereinander sowie im Kundenkontakt sollen Körperberührungen möglichst vermieden werden. Rituale wie z.B. Händeschütteln werden bis auf Weiteres unterlassen (Hinweisschilder sind in den Liegenschaften der Universität flächendeckend verteilt).
Nutzen Sie gerne das folgende Türschild zur Vermeidung von Handkontakt:
Eine strikte Handhygiene ist die derzeit beste Maßnahme gegen die Ansteckung. Wie das richtig geht, erklärt z. B. Infektionsschutz.de:
- Hände unter fließendes Wasser halten (Temperatur so wählen, dass es angenehm ist)
- Hände vollständig einseifen (auch Handrücken, Fingerzwischenräume und Fingernägel)
- Seife 20 bis 30 Sekunden einreiben
- Hände mit fließendem Wasser gründlich abspülen, Wasserhahn nach Möglichkeit mit Ellenbogen bedienen
- Hände gründlich abtrocknen, auch in den Fingerzwischenräumen; am besten mit einem Einweghandtuch, zu Hause mit einem persönlichen Handtuch
In den Gebäuden der Universität ist das Abstandsgebot einzuhalten und es herrscht grundsätzlich die Pflicht, den privaten Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Der Mund-Nasen-Schutz muss nicht in den Bereichen getragen werden, in denen per Gefährdungsbeurteilung andere Regelungen gelten, z. B. am Büroarbeitsplatz oder am Sitzplatz im Hörsaal, Seminarraum oder Besprechungsraum. Siehe dazu auch die Hinweise in den FAQ für Mitarbeitende.
Was muss ich tun, wenn ich an COVID-19 erkrankt bin oder der Verdacht einer Erkrankung besteht?
Letztes Update: 15.07.20
Im Falle einer COVID-19 Erkrankung besteht weiterhin eine Auskunftspflicht zur Art der Erkrankung gegenüber dem Arbeitgeber. Die Beschäftigten haben im Falle einer Erkrankung umgehend ihre/n Vorgesetzten und die Personalabteilung zu informieren. Es besteht in diesen Fällen ebenfalls die Pflicht zur Vorlage einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Der Nachweis der Arbeitsunfähigkeit kann auch nachträglich bzw. nach Wegfall des Hinderungsgrundes erfolgen.
Beschäftigte mit COVID-19-Krankheitsanzeichen sind aufgefordert, zu Hause zu bleiben bzw. sich unverzüglich nach Hause zu begeben. Von zu Hause ist der Arztruf der Kassenärztlichen Vereinigung (Tel.: 116 117) oder der Hausarzt zu informieren.
Derzeit gelten folgende Kriterien, die den Verdachtsfall einer Erkrankung ausmachen:
- Kontakt mit einem bestätigten Fall von COVID-19 UND akute respiratorische Symptome (Atemwegserkrankung) jeder Schwere oder unspezifische Allgemeinsymptome (z.B. Fieber) ODER
- Aufenthalt in einem Risikogebiet UND akute respiratorische Symptome (Atemwegserkrankung) jeder Schwere.
Treffen die Kriterien in einer der beiden obigen Kombinationen auf Sie zu, sollten Sie Kontakt zu einer Ärztin oder einem Arzt suchen. Gehen Sie dazu nicht selbst in eine Arztpraxis, um im Ernstfall nicht weitere Menschen anzustecken, sondern rufen Sie zunächst dort an (Quelle: Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz):
Hotline für Hamburg: 428 284 000
Ärztlicher Notdienst: 116 117
Bei einem begründeten Verdachtsfall dürfen Beschäftigte bis zur Klärung des Sachverhalts die Universität nicht betreten und haben den Verdacht der/dem Vorgesetzten und der Personalabteilung unverzüglich zu melden. Folgende Fallkonstellationen sind zu unterscheiden:
- Beschäftigte, die Kontakt zu einer an COVID-19 erkrankten Person hatten und vom Gesundheitsamt unter Quarantäne gestellt wurden, verhalten sich nach den Vorgaben des Gesundheitsamtes.
- Beschäftigte, die Kontakt zu einer nachgewiesen an COVID-19 erkrankten Person hatten, jedoch vom Gesundheitsamt (noch) nicht unter Quarantäne gestellt wurden, haben die Dienststelle unverzüglich telefonisch zu informieren.
- Beschäftigte, die Kontakt zu einer Person hatten, die Krankheitszeichen von COVID-19 zeigt und deshalb einem Coronavirus-Test unterzogen werden, haben die Dienststelle unverzüglich telefonisch zu informieren.
Ihr zuständiges Gesundheitsamt können Sie mit einem Tool des RKI ermitteln.
Werden Personen aufgrund eines Verdachtsfalls oder einer Erkrankung unter Quarantäne gestellt, so bleibt die Dienstleistungs- bzw. Arbeitspflicht– solange keine Dienstunfähigkeit auf Grund einer Erkrankung vorliegt – auch in der Quarantäne bestehen. In diesem Fall sind vergleichbar zur Rückkehr aus Risikogebieten die Möglichkeiten zur Arbeit im Homeoffice entsprechend zu prüfen. Soweit bereits Urlaub bewilligt worden ist, wird dieser Urlaub – anders als im Falle einer Krankschreibung wegen Arbeitsunfähigkeit – nicht wieder gutgeschrieben.
Vorgesetzte, die deutliche Anzeichen eines grippeähnlichen Infekts bei Beschäftigten wahrnehmen, haben diese anzuweisen, zu Hause zu bleiben. Vorgesetzte sind aufgefordert, ihre Fürsorgeverpflichtung gegenüber ihren Mitarbeitenden intensiv wahrzunehmen.
Wie erkenne ich, ob ich mich mit COVID-19 angesteckt habe oder lediglich erkältet bin?
Letztes Update: 24.09.20
Eine Infektion mit dem Coronavirus äußert sich insbesondere durch Symptome wie Husten und Fieber. Ein besonders wichtiger Hinweis auf eine Erkrankung: neu aufgetretene Kurzatmigkeit, oder wenn sich die Kurzatmigkeit deutlich verschlechtert. Weitere Symptome können der Verlust von Geruchs- und Geschmackssinn sowie Halskratzen, Schnupfen, Kopf- und Gliederschmerzen, Übelkeit, Durchfall und Schüttelfrost sein.
Ihre Beschwerden können auch auf eine Grippe oder Erkältung zurückzuführen sein. Sie sollten im Zweifel immer eine Ärztin oder einen Arzt kontaktieren und mit Krankheitssymptomen zu Hause bleiben. Eine Differenzierung der Krankheitssymptome finden Sie auf der Seite des Dienstes 116117 und in der folgenden Tabelle.
Wo kann ich Informationen zum Coronavirus erhalten?
Letztes Update: 18.03.20
Eine gute Zusammenstellung der bekannten Fakten zum Coronavirus bietet die Webseite des Robert Koch Instituts. Hier können Sie über ein Tool auch Ihr zuständiges Gesundheitsamt ermitteln.
Die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz sowie der Senat informieren ebenfalls zum Thema, auch mit spezifischen Informationen für Hamburg.
Über geltende Reisewarnungen informiert die Seite des Auswärtigen Amts hier und hier.
An wen kann ich mich wenden, wenn ich weitere Fragen habe?
Letztes Update: 16.03.20
Hotline für Hamburg: 428 284 000
Ärztlicher Notdienst: 116117
Spezielle medizinische Fragen beantwortet der Arbeitsmedizinische Dienst unter 040 42841 2112.
Für Fragen zu universitätsspezifischen Regelungen wenden Sie sich bitte an die eigens eingerichtete Hotline 040 42838 1584 (Montag bis Donnerstag von 09.00 bis 16.00 Uhr, Freitag 09.00 bis 14.00 Uhr).
Hinweise zur Nutzung der FAQ
- Die Anordnung der Informationen ist an den beiden Interessengruppen Studierende/Mitarbeitende ausgerichtet; Informationen, die für beide Gruppen relevant sind, finden sich auch unter beiden Rubriken.
- Zur besseren Suche nach Schlagworten innerhalb der Webseite empfiehlt es sich, zunächst alle Textelemente auszuklappen und dann die Volltextsuche des Webbrowsers zu nutzen:
Klicken Sie auf der jeweiligen Unterseite (Auswirkungen für Studierende, Auswirkungen für Mitarbeitende, Auswirkungen auf Reisen) zunächst auf den Button „Alles einblenden“ und starten Sie dann die Volltextsuche über das Menü des Browsers oder (in der Regel) über die Tastenkombination STRG+F (Windows) bzw. Cmd+F (Mac).
- Auf den Einzelseiten werden unterhalb des Titelbildes die Bereiche angegeben, in welchen die neuesten Aktualisierungen erfolgt sind. Auf den Ebenen darunter wird am oberen Rand eines Textelementes das Datum angegeben, an dem dort die letzte Aktualisierung erfolgte.
- Aktualisierungen der Informationen werden nach Bedarf, mitunter mehrfach täglich, vorgenommen.