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  5. Auswirkungen der Corona-Pandemie für Studierende

Auswirkungen der Corona-Pandemie für Studierende

30. Januar 2023, von Newsroom-Redaktion

Das Hauptgebäude der Universität Hamburg.

Foto: UHH/Schell

Das Hauptgebäude der Universität.

Die wichtigsten Fragen und Antworten für Studierende und Studieninteressierte.

 

Welche Regeln gelten für die Lehre?

Letztes Update: 30.01.23

Die Universität orientiert sich bei ihrem Vorgehen in der Pandemie immer an den bundesweiten Coronaregeln sowie denen des Landes Hamburg. Entsprechend gelten aktuell keine speziellen Einschränkungen oder Vorgaben für die Lehre oder Prüfungen.

Gibt es eine Maskenpflicht?

Letztes Update: 30.01.23

Nein. Das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes oder einer FFP2-Maske zum eigenen Schutz und/oder dem von anderen ist freiwillig. 

Gibt es weitere Hygieneregeln?

Letztes Update: 30.01.23

Nein, aber in allen Gebäuden werden weiter die Voraussetzungen geschaffen, die allgemeinen Basisschutzmaßnahmen (AHA+L Regel) einzuhalten.

Um das allgemeine Infektionsrisiko zu minimieren, ist es weiterhin sinnvoll, für einen regelmäßigen Luftaustausch zu sorgen. Die Dauer, Art und Häufigkeit der Lüftung ist abhängig von den Lüftungsmöglichkeiten, der Dauer der Veranstaltung und der Nutzung des Raumes.

  • In Räumen mit Fenstern wird empfohlen in regelmäßigen Abständen mehrfach in der Stunde stoß und/ oder quer zu lüften.
  • Räume, die nicht über eine maschinelle Lüftungsanlage verfügen und deren Fenster aufgrund baulicher oder anderer Maßnahmen nicht geöffnet werden können, sollen nach Möglichkeit nicht genutzt werden.

Muss ich eine COVID-Infektion der Universität melden?

Letztes Update: 30.01.23

Wenn Studierende an COVID-19 erkrankt sind, müssen sie dies nicht mehr an einer zentralen Stelle melden. Es erfolgt keine Kontaktnachverfolgung.

Wie können die Belange von Studierenden mit Beeinträchtigungen berücksichtigt werden?

Letztes Update: 30.01.23

Für Studierende, die vulnerablen Gruppen angehören und auch bei Virusvarianten mit mehrheitlich mildem Verlauf gefährdet sind, sollen nach Möglichkeit individuelle Schutzmaßnahmen umgesetzt werden. Weitere Informationen erhalten sie beim Büro für die Belange von Studierenden mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten sowie in der aktuellen Handreichung für den Umgang mit Studierenden, die nachweislich im WiSe 2022/23 (zeitweise) nicht an Präsenz-Lehrveranstaltungen oder an Präsenz-Prüfungen teilnehmen können (PDF, barrierefrei).

Wie können die Belange von Studierenden mit Familienaufgaben berücksichtigt werden?

Letztes Update: 30.01.23

Studierende mit Familienaufgaben können sich bei Fragen an das Familienbüro wenden.

Welche Regelungen gelten für Personen, die zum Studium aus dem Ausland an die Universität Hamburg kommen?

Letztes Update: 30.01.23

Einreisende aus dem Ausland müssen die aktuellen Informationen auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums beachten.

Downloads: Briefe der Universitätsleitung zur aktuellen Entwicklung

  • Szenariobasierte Planung für das Wintersemester 2022/23 (PDF, barrierefrei)
  • Brief des Universitätspräsidenten und des Kanzlers vom 13.07.22 an alle Mitglieder der Universität zur Planung für das Wintersemester 2022/23 (PDF, barrierefrei)

Welche Regelungen gelten für Personen, die ein Studium im Ausland planen oder aus dem Ausland nach Hamburg zurückkehren

Letztes Update: 30.01.23

Studierende, die einen Auslandsaufenthalt planen oder noch im Ausland sind, sollten sich laufend über die aktuelle Situation in ihrem Ziel- oder Gastland informieren. Sie sollten sich auf Elefand, der Elektronischen Erfassung von Deutschen im Ausland des Auswärtigen Amtes, registrieren lassen. Internationale Studierende sollten sich vor ihrer Mobilität mit ihrer zuständigen Ausländerbehörde in Verbindung setzen.

Erasmus-Studierende finden in den FAQ der Abteilung Internationales weitere Informationen zu geplanten oder bereits durchgeführten Mobilitätsvorhaben.

Einreisende aus dem Ausland müssen die aktuellen Informationen auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums beachten.

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Verändert am 30. Januar 2023

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