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  5. Auswirkungen der Corona-Pandemie für Mitarbeitende

Auswirkungen der Corona-Pandemie für Mitarbeitende

21. Juni 2022, von Newsroom-Redaktion

Das Hauptgebäude der Universtität Hamburg.

Foto: UHH/Schell

Das Hauptgebäude der Universität.

Die wichtigsten Fragen und Antworten für Mitarbeitende.

Letzte Updates:
21.06.: Downloads / Hygieneplan der Universität Hamburg (ohne UKE) vom 21.06.22 (PDF, PDF mit markierten Änderungen, barrierefrei)
02.06.: Arbeitsorganisation / Resturlaub

Arbeitsorganisation (z. B. Homeoffice, Versicherungsschutz, Krankschreibung)

Letztes Update: 02.06.22

Wie sind die Regelungen zum Homeoffice?

Letztes Update: 29.04.22

Führungskräfte können, sofern keine betrieblichen Gründe entgegenstehen, auch weiterhin Homeoffice-Vereinbarungen mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern treffen. Über das Vorliegen betrieblicher Gründe entscheidet der/die Vorgesetzte in Abstimmung mit der/dem Beschäftigten.

Die Vereinbarung von Homeoffice als Sondermaßnahme zur Gesundheitsprävention wird direkt zwischen dem Vorgesetzten und Mitarbeitenden (schriftlich per E-Mail oder über das Formular im KUS (PDF, barrierefrei) getroffen. Alle entstehenden Fragen sind ebenfalls auf dieser Ebene zu klären. Im Homeoffice gilt die Gleitzeitregelung und die damit verbundene Kernarbeitszeit ist sicherzustellen. Auch im Homeoffice sind die gültigen Regelungen zur Arbeitszeiterfassung anzuwenden. Ein entsprechendes Formular findet sich im KUS-Portal auf den Seiten des Personalservice. Professorinnen und Professoren sind von dieser Verpflichtung ausgenommen.

Vorgesetzte werden angewiesen, mit Beschäftigten, die aufgrund eingeschränkt zur Verfügung stehender Betreuungseinrichtungen ihrer Kinder zu Hause bleiben müssen, flexible Homeoffice-Regelungen zu vereinbaren. Dies kann auch außerhalb des geltenden Gleitzeitrahmens geschehen. Sollten Tätigkeiten im Homeoffice mit einer Kinderbetreuung nicht vereinbar sein, sind der Einsatz von Urlaubstagen oder Gleitzeitguthaben (einschließlich von im Rahmen der Gleitzeitregelungen zu akzeptierenden Minussalden) denkbar.

Haftung für Schäden an Arbeitgebereigentum

Tarifbeschäftigte und Beamte haften für die Beschädigung/Zerstörung von Arbeitgebereigentum (z. B. zur Verfügung gestellt dienstliche Geräte wie Laptops) in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit (vgl. § 3 Abs. 7 TV-L, § 48 BeamtStG). Soweit vom Arbeitgeber bereitgestellte Geräte auch mobil oder im Homeoffice genutzt werden dürfen, gilt das Gleiche, vorausgesetzt, dass die Beschädigung oder Zerstörung im Rahmen einer dienstlich veranlassten Tätigkeit erfolgt.

Steuerliche Absetzbarkeit

Die Entscheidung, ob Beschäftigte Kosten für das Homeoffice von der Steuer absetzen können, liegt bei den zuständigen Finanzämtern. Um Mehrbelastungen durch das Arbeiten von zu Hause durch die Corona-Pandemie auszugleichen, sollen Arbeitnehmer/innen 2020 und 2021 bis zu fünf Euro pro Tag von der Steuer absetzen können. Maximal soll dies für 120 Tage gelten, also insgesamt bis zu 600 Euro.

Die Pauschale wird mit dem ohnehin geltenden Arbeitnehmerfreibetrag verrechnet, also erst bei dessen Überschreiten wirksam. Ein expliziter Nachweis seitens des Arbeitgebers wird derzeit nicht als erforderlich erachtet. Sollten Beschäftigte seitens ihres Finanzamtes um einen entsprechenden Nachweis gebeten werden, wenden sie sich hierfür bitte an die zuständige Personalsachbearbeitung.

Müssen Mitarbeitende, die in Präsenz arbeiten, den 3G-Status (geimpft, genesen oder getestet) erfüllen?

Letztes Update: 22.03.22

Nein, laut der aktuellen Regelungen ist für die Arbeit in Präsenz kein 3G-Status notwendig.

Bekommen Beschäftigte der UHH, die vor Ort arbeiten, weiterhin ergänzende Selbsttests?

Letztes Update: 29.04.22

Zur Minderung des betrieblichen SARS-CoV-2-Infektionsrisikos bietet die Universität Hamburg ihren Beschäftigten, die in Präsenz arbeiten, weiterhin einmal pro Kalenderwoche einen Test zum direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 an (§ 2 Abs. 3, Nr.1 SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung). Weitere Informationen hierzu finden Sie im KUS-Portal.

Personen, die durch den Selbsttest ein positives Testergebnis erhalten, müssen umgehend ihren medizinischen Mund-Nasen-Schutz aufsetzen und ihren Arbeitsplatz verlassen.

Sind die Gebäude der Universität geöffnet?

Letztes Update: 29.04.22

Ja, die Gebäude der Universität sind geöffnet. In allen Gebäuden der UHH wird das Tragen einer FFP2-Maske sowie nach Möglichkeit die Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 m empfohlen.

Personen, die ärztlich nicht abgeklärte Infektionssymptome (wie z. B. Husten, Fieber, Durchfall) aufweisen, werden gebeten, die Dienststelle nach Möglichkeit nicht aufzusuchen. Führungskräfte sind berechtigt, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufzufordern, den Arbeitsplatz gegebenenfalls zu verlassen.

Gibt es an der Universität besondere Hygienevorschriften? (Maske, Desinfektionsmittel)

Letztes Update: 29.04.22

Hygienemaßnahmen

Die Universität hat bereits umfassende Hygienemaßnahmen ergriffen. So wurden in den stark frequentierten Foyers aller Standorte der UHH Desinfektionsspender aufgestellt. Zudem werden gemeinsam genutzte Räumlichkeiten, wie beispielsweise Sanitäranlagen, regelmäßig gereinigt.

Zum Schutz vor Infektionen wird auf die allgemeine Husten- und Nies-Etikette sowie auf die Einhaltung der persönlichen Hygiene, insbesondere des regelmäßigen richtigen Händewaschens, hingewiesen. Abseits der Lehrveranstaltungen sollte zu anderen Personen möglichst Abstand gehalten werden. Dies gilt auch für Warteschlangen und Menschenansammlungen, z.B. vor Aufzügen. Personen mit akuten Atemwegserkrankungen dürfen die Universität nicht betreten.

Im persönlichen Umgang der Mitarbeitenden und Studierenden untereinander sowie im Kundenkontakt sind Körperberührungen zu vermeiden.

FFP2-Masken

In geschlossenen Räumen der Universität Hamburg wird das Tragen einer FFP2-Maske ohne Ausatemventil empfohlen. Personen aus vulnerablen Gruppen (z. B. mit einschlägigen Vorerkrankungen, ohne Impfschutz u. ä.) wird zum Eigenschutz das Tragen einer FFP2-Maske dringend empfohlen.

Schutz- und Hygienemaßnahmen am Arbeitsplatz

Es wird empfohlen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen, um nicht erforderliche Personenkontakte zu reduzieren. Hierzu zählt die Empfehlung, in Abhängigkeit der Raumgröße die gleichzeitige Nutzung von Räumen durch mehrere Personen, wenn möglich, zu vermeiden.

In Situationen mit sehr engen Kontakten, wie beispielsweise betriebsbedingten Fahrten in einem Pkw, wird das Tragen einer FFP2-Maske dringend empfohlen.

Erste-Hilfe-Leistungen

Für den Fall einer notwendigen Erste-Hilfe-Leistung sind nach Möglichkeit folgende Regeln einzuhalten.

  • Abstand halten, wenn möglich,
  • Einhalten der Husten- und Niesetikette und Handhygiene,
  • Anlegen von Atemschutzmaske (FFP2-Maske).

Sollte es Anzeichen gesundheitlicher Einschränkungen bei Kolleginnen oder Kollegen geben und Ersthelferinnen und Ersthelfer nicht verfügbar sein, rufen Sie bitte unter 112 den Notarzt.

Ist die mit den Hygieneregeln verbundene notwendige Lüftung der Räume sichergestellt?

Letztes Update: 29.04.22

Um das Infektionsrisiko zu minimieren, ist es wichtig, für einen regelmäßigen Luftaustausch zu sorgen. Die Dauer, Art und Häufigkeit der Lüftung ist abhängig von den Lüftungsmöglichkeiten, der Dauer der Veranstaltung und der Nutzung des Raumes.

  • In Räumen mit Fenstern wird empfohlen in regelmäßigen Abständen mehrfach in der Stunde stoß und/ oder quer zu lüften.
  • Räume, die nicht über eine maschinelle Lüftungsanlage verfügen und deren Fenster aufgrund baulicher oder anderer Maßnahmen nicht geöffnet werden können, sollen nach Möglichkeit nicht genutzt werden.

Welche Auswirkungen ergeben sich für Mitarbeitende, die sich nicht an die geltenden Vorgaben des Hygieneplans halten?

Letztes Update: 29.04.22

Alle Beschäftigten sind verpflichtet, sich an die geltenden Vorgaben des Hygieneplans zu halten. Es handelt sich hierbei um dienstliche Anweisungen, die bei Missachtung personalrechtliche Konsequenzen haben können.

Es ist Aufgabe der Vorgesetzten, für die Einhaltung der Vorgaben aus dem Hygieneplan zu sorgen. Wir gehen zudem davon aus, dass Kolleginnen und Kollegen sich gegenseitig daran erinnern, die Vorgaben zu beachten. Das Logen- und Sicherheitspersonal ist angewiesen worden, verstärkt Wirksamkeitskontrollen durchzuführen und Personen, die die Vorgaben nicht einhalten, direkt anzusprechen. Dabei sollen ggf. auch der Name und die Zugehörigkeit zu einem Bereich der Universität festgestellt werden.

Welche Regelungen gelten für Beschäftigte mit Kindern?

Letztes Update: 01.12.21

Vorgesetzte werden angewiesen, mit Beschäftigten, die aufgrund eingeschränkt zur Verfügung stehender Betreuungseinrichtungen ihrer Kinder zu Hause bleiben müssen, flexible Homeoffice-Regelungen zu vereinbaren. Dies kann auch außerhalb des geltenden Gleitzeitrahmens geschehen.  Sollten Tätigkeiten im Homeoffice mit einer Kinderbetreuung nicht vereinbar sein, sind der Einsatz von Urlaubstagen oder Gleitzeitguthaben (einschließlich von im Rahmen der Gleitzeitregelungen zu akzeptierenden Minussalden) denkbar.

Darüber hinaus wurden die Anspruchsvoraussetzungen für sog. Kinderkrankentage ausgeweitet. Der Anspruch wurde bis Ende 2022 für jeden Elternteil pro Kind auf 30 Tage erhöht, Alleinerziehende haben einen Anspruch von 60 Tagen pro Kind. Nähere Informationen hierzu – auch für Beamtinnen und Beamte – entnehmen Sie bitte dem Übersichtsdokument (PDF, barrierefrei).

Das Familienbüro und die Gleichstellung (PDF) haben auf ihren Webseiten zahlreiche Informationen und hilfreiche Tipps zum teils neuen Arbeitsalltag mit Homeoffice und Familie zusammengestellt. Zudem gibt es eine Übersicht (PDF) mit allen Unterstützungsangebote für Vorgesetzte und Beschäftigte im Umgang mit den aktuellen Betreuungs- und Homeschooling-Anforderungen in Familien.

Wie kann die Pflege von nahen Angehörigen realisiert werden?

Letztes Update: 15.07.21

Aus Anlass der Corona-Pandemie hat der Gesetzgeber die Regelungen zur Pflege von nahen Angehörigen ausgeweitet. Nähere Informationen, u. a. zum Geltungszeitraum und zu den Ansprüchen von Tarifbeschäftigten bzw. Beamtinnen und Beamten, erhalten Sie im Übersichtsdokument (PDF, barrierefrei).

Was muss ich tun, wenn ich an COVID-19 erkrankt bin oder der Verdacht einer Erkrankung besteht?

Letztes Update: 29.04.22

In Fällen einer Arbeits- bzw. Dienstunfähigkeit ist nach dem dritten Tag der Erkrankung grundsätzlich eine schriftliche, ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Dies kann neben der ärztlichen AU-Bescheinigung auch ein anderes aussagekräftiges Dokument sein, wie ein Quarantänebescheid (nur für positiv Infizierte, nicht für Kontaktpersonen) oder ein eindeutig dem betroffenen Beschäftigten zuordenbarer positiver PCR- oder PoC-NAT-Test. Sollte die Arbeitsunfähigkeit nach Ablauf der Quarantänezeit fortbestehen, ist in jedem Fall eine ärztliche AU-Bescheinigung vorzulegen.

Befinden sich Personen aufgrund eines Verdachtsfalls oder einer Erkrankung in Quarantäne, so bleibt die Dienstleistungs- bzw. Arbeitspflicht – solange keine Dienstunfähigkeit auf Grund einer Erkrankung vorliegt – auch in der Quarantäne bestehen. Eine Freistellung vom Dienst kann nach Genehmigung durch die Personalabteilung nur erfolgen, wenn die Voraussetzungen für eine Arbeit im Homeoffice nicht gegeben sind (z. B. Aufgaben eignen sich nicht, fehlende technische Voraussetzungen).

Erfolgt eine vorzeitige Entlassung aus der Quarantäne, ist der notwendige Nachweis der zuständigen Personalsachbearbeitung vorzulegen. Soll der Dienst in Präsenz (nicht im Homeoffice) verrichtet werden, hat die Vorlage vor Dienst-/Arbeitsantritt zu erfolgen.

Welche Übertragungszeiträume gelten für Resturlaub?

Letztes Update: 02.06.22

Erholungsurlaub aus dem Jahr 2020 verfällt mit Ablauf des 30.06.2022 und Erholungsurlaub aus dem Jahr 2021 mit dem Ablauf des 31.12.2022. Eine Übertragung dieser Erholungsurlaubsansprüche über die genannten Verfallsfristen hinaus ist nicht möglich. Dies gilt für beide Statusgruppen. Die Inanspruchnahme der erweiterten Übertragungszeiträume sollte nur unter Berücksichtigung dringender dienstlicher Belange erfolgen, sodass ein übermäßiges Ansparen von Erholungsurlaubsansprüchen vermieden wird.

Welche Verlängerungsoptionen bestehen für wissenschaftliche Beschäftigungsverhältnisse?

Letztes Update: 30.11.20

Informationen zu den Verlängerungsoptionen für wissenschaftliche Beschäftigungsverhältnisse finden Sie unter Forschung und Forschungsförderung.

Können Schulpraktika angeboten werden?

Letztes Update: 02.07.21

Praktika für Schülerinnen und Schüler können in den Einrichtungen der Universität unter den Voraussetzungen der Gefährdungsbeurteilung in Präsenz durchgeführt werden.

Technik und Kommunikation

Letztes Update: 31.03.22

Digitale Kommunikation

Letztes Update: 31.03.22

Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Kommunikation durch Online-Lösungen. Die Telefondienste des RRZ, die auf der städtischen Telefonie (Dataport) basieren, bieten die Möglichkeit, Telefonkonferenzen durchzuführen. Die UHH stellt mit DFNconf, Microsoft Teams und Zoom außerdem drei Plattformen zur Durchführung von Videokonferenzen zur Verfügung, die für sämtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Studierende lizenziert sind.

Für die Nutzung (Vorgaben u. a. zur Beschränkung des Teilnehmerkreises, zur Löschung von Protokollen, zum Verbot von Aufzeichnung und zum Datenschutz allgemein) beachten Sie bitte unbedingt die Dienstanweisung zur Nutzung des Videokonferenzsystems Zoom vom 30.07.2021.

Im KUS-Portal finden Sie verschiedene Hintergründe mit Bezug zur Universität Hamburg für eine professionelle Darstellung bei Videokonferenzen.

Informationssicherheit und Datenschutz

Letztes Update: 18.05.20

Um die Informationssicherheit und den Datenschutz auch im Homeoffice zu gewährleisten, beachten Sie bitte bei der Nutzung von Anwendungen und dem Zugang zu Daten der UHH auf Ihrem privaten Gerät die folgenden Hinweise:

  • Sofern weitere Personen Zugang zu Ihrem privaten Gerät haben, stellen Sie bitte sicher, dass Sie sich nach Beendigung Ihrer Arbeiten bzw. Verlassen Ihres Arbeitszimmers am Gerät abmelden.
  • Als Betriebssystem sind nur die Versionen des jeweiligen Herstellers zulässig, die aktiv mit Sicherheitsupdates versorgt werden. Bei Microsoft ist dies aktuell Windows 10, ab Version 1903. Die Verwendung von Microsoft-Windows-Versionen außer Windows 10 ist nicht zulässig.
  • Die automatische Installation von Updates und Patches muss konfiguriert sein bzw. regelmäßig (wöchentlich) manuell durchgeführt werden. Dies gilt grundsätzlich nicht nur für das Betriebssystem selbst, sondern auch für zusätzlich installierte Software, wie z. B. Webbrowser.
  • Eine Software zur automatischen Erkennung von Schadsoftware muss aktiviert sein. Hierzu kann auf Windows-Systemen die Software Defender genutzt werden. Alternativ und bei Bedarf für andere Betriebssysteme empfehlen wir den Virenscanner „Sophos“, den die UHH auch zur Nutzung auf privaten Rechnern lizenziert hat.
  • Bitte seien Sie stets sorgfältig im Umgang mit Ihrer UHH- bzw. B-Kennung und achten Sie darauf, auf welchen Seiten Sie diese und das dazugehörige Passwort eingeben. Sollten Sie den Verdacht auf eine Kompromittierung haben, so ändern Sie bitte unmittelbar Ihr Passwort in der Benutzerverwaltung oder wenden Sie sich an die RRZ-Serviceline. Bitte denken Sie für einen eventuell notwendigen Passwort-Rücksetzungs-Prozess auch an die Hinterlegung Ihrer Mobilfunknummer.
  • Aus gegebenem Anlass der Hinweis: Bei der Nutzung von E-Mail sind besondere Sorgfalt und Ihre persönliche Mitwirkung erforderlich, um Angriffe auf Ihren Rechner und Ihre Daten – und mittelbar auf die zentrale IT-Infrastruktur der Universität Hamburg – zu vermeiden. Das Regionale Rechenzentrum betreibt effektive Maßnahmen zum Schutz der IT-Infrastruktur. Ihr bewusster Umgang mit der IT und Ihre volle Aufmerksamkeit sind dennoch notwendig. Bitte öffnen Sie keinesfalls unvorsichtig Anlagen oder Links in E-Mails oder Links in anliegenden Dokumenten, und beachten Sie dabei stets, dass Absender-Adressen und Mail-Texte gefälscht sein könnten. Hierzu sei auch auf die Informationen und Handlungsempfehlungen des RRZ (deutsch (PDF), englisch (PDF), insbesondere zur Schadsoftware Emotet, verwiesen.

Hinweise zur Lehre

Letztes Update: 29.04.22

Findet das Sommersemester in Präsenz statt?

Letztes Update: 29.04.22

Die Lehrveranstaltungen des Sommersemesters sind überwiegend als Präsenzveranstaltungen vorgesehen. Einzelne Lehrveranstaltungen können auch digital oder hybrid durchgeführt werden, sofern dies aus fachlichen oder didaktischen Gründen sinnvoll ist. Über den Umfang digitaler Lehrangebote entscheiden die Fächer.

Abhängig von der Pandemieentwicklung und den Vorgaben der Hamburgischen „Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2“ werden entsprechende Schutz- und Hygienemaßnahmen umgesetzt.

Welche Vorgaben gelten für die Präsenzlehre?

Letztes Update: 29.04.22

In Lehrveranstaltungen und Prüfungen sowie sonstigen Veranstaltungen in Präsenz in Innenräumen wird das Tragen einer FFP2-Maske ohne Ausatemventil dringend empfohlen.

Werden FFP2-Masken an Lehrende ausgegeben?

Letztes Update: 29.04.22

Bei Bedarf können Beschäftigte auch weiterhin Masken an den Logen entgegennehmen.

Bei besonderen Bedarfe von Projekten, Exkursionen und ähnlichem wenden sich die Verantwortlichen bitte an ihre zuständige Fachkraft für Arbeitssicherheit oder arbeitsschutz"AT"uni-hamburg.de.

 

Müssen digitale Alternativen zu Präsenzveranstaltungen angeboten werden?

Letztes Update: 31.03.22

Lehrende sind nicht dazu verpflichtet, zusätzliche digitale Lehrangebote für Studierende zu machen.

Es wird aber darum gebeten, nach Möglichkeit auch digitale Lehrmaterialien zur asynchronen Nutzung für Studierende bereitzustellen, die z. B. aus gesundheitlichen oder familiären Gründen einzelne Präsenztermine oder synchrone digitale Termine nicht wahrnehmen können und/oder zu prüfen, ob eine hybride Durchführung der Präsenzlehre möglich wäre.

Welche Möglichkeiten der digitalen Kommunikation gibt es?

Letztes Update: 31.03.22

Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Kommunikation durch Online-Lösungen. Die Telefondienste des RRZ, die auf der städtischen Telefonie (Dataport) basieren, bieten die Möglichkeit, Telefonkonferenzen durchzuführen. Die UHH stellt mit DFNconf, Microsoft Teams und Zoom außerdem drei Plattformen zur Durchführung von Videokonferenzen zur Verfügung, die für sämtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Studierende lizenziert sind.

Für die Nutzung (Vorgaben u. a. zur Beschränkung des Teilnehmerkreises, zur Löschung von Protokollen, zum Verbot von Aufzeichnung und zum Datenschutz allgemein) beachten Sie bitte unbedingt die Dienstanweisung zur Nutzung des Videokonferenzsystems Zoom vom 30.07.2021.

Im KUS-Portal finden Sie verschiedene Hintergründe mit Bezug zur Universität Hamburg für eine professionelle Darstellung bei Videokonferenzen.

Wie können die Belange von Studierenden in besonderen Lebenslagen, insbesondere von Studierenden mit Beeinträchtigungen oder mit Familienaufgaben, berücksichtigt werden?

Letztes Update: 31.03.22

Lehrenden und Studierende können sich bei Fragen an das Büro für die Belange von Studierenden mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten bzw. an das Familienbüro wenden. In dieser umfassenden Handreichung (PDF, barrierefrei) finden Sie weitere Hinweise und Informationen für den Umgang mit Studierenden, die nachweislich im SoSe 2022 (zeitweise) nicht an Präsenz-Lehrveranstaltungen oder an Präsenz-Prüfungen teilnehmen können

Forschung und Forschungsförderung

Letztes Update: 07.03.22

Durch die Corona-Pandemie sind Forschungstätigkeiten erschwert. Damit ergeben sich für viele Drittmittelprojekte Fragen. Die Klärung projektspezifischer Fragen mit den Fördergebern sollte nach Abstimmung zwischen Projektleiterinnen und Projektleitern mit der Abteilung für Forschung und Wissenschaftsförderung erfolgen.

Verlängerung wissenschaftlicher Beschäftigungsverhältnisse

Letztes Update: 30.09.2021

Die Corona-Pandemie hat auch für das wissenschaftliche Personal erhebliche Auswirkungen. Insbesondere konnten zahlreiche Forschungsvorhaben aufgrund der pandemiebedingten Schließungen von Laboren, Bibliotheken usw. bis auf Weiteres nicht oder nur eingeschränkt weitergeführt werden. Aus diesem Grund haben sowohl die Bundes- als auch die Landesregierung die rechtlichen Beschäftigungsrahmenbedingungen angepasst.

Beamte

Für Akademische Rätinnen und Räte sowie Juniorprofessuren besteht im Einzelfall die Möglichkeit der Verlängerung des Zeitbeamtenverhältnisses um bis zu zwölf Monate. Nähere Informationen finden Sie im KUS-Portal.

Tarifangestellte

Für Doktoranden und Post-Docs, die nach § 2 Abs. 1 des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes befristet beschäftigt sind, besteht im Einzelfall die Möglichkeit, die zulässige Höchstbefristungsdauer um 6 bzw. 12 Monate zu verlängern. Nähere Informationen finden Sie im KUS-Portal.

Für Beschäftigte in Drittmittelprojekten hängt die Verlängerung des Arbeitsvertrages zusätzlich von den Voraussetzungen des Drittmittelgebers ab.

Experimenteller Forschungsbetrieb und empirische Forschung

Letztes Update: 29.04.22

Für experimentelle und empirische Forschung wird die Einhaltung folgender Schutz- und Hygienemaßnahmen empfohlen:

  • Soweit die räumlichen Verhältnisse sowie die Art und Durchführung der Forschung es zulassen, soll auf die Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 m hingewirkt werden.
  • Bei körpernahen Kontakten wird das Tragen einer FFP2-Maske dringend empfohlen.
  • Ausreichende Frischluftzufuhr wird empfohlen.

Für die Durchführung von Dienstreisen gelten die Vorgaben nach Ziff. 3 des Hygieneplans.

Förderung für COVID-19-Forschende

Letztes Update: 24.04.20

Forschende der Universität Hamburg können im Rahmen COVID-19-Forschungsvorhaben Mittel zur Zusammenarbeit mit internationalen Partnern beantragen.

Durchführung von Veranstaltungen des regulären Universitätsbetriebs in Forschung, Lehre und Administration sowie studentischer Veranstaltungen

Letztes Update: 29.04.22

  • In Veranstaltungen in Präsenz in Innenräumen wird das Tragen einer FFP2-Maske ohne Ausatemventil dringend empfohlen.
  • Organe der Studierendenschaft wie beispielsweise Fachschaftsräte, AStA und StuPa sind für Zusammenkünfte und Veranstaltung selbst verantwortlich.

Download-Bereich für Dienstanweisungen und wichtige Dokumente aus dem Präsidium

  • Hygieneplan der Universität Hamburg (ohne UKE) vom 21.06.22 (PDF)
  • Hygieneplan der Universität Hamburg (ohne UKE) vom 21.06.22 (PDF, mit markierten Änderungen)
  • Hygieneplan der Universität Hamburg (ohne UKE) vom 21.06.22 (barrierefrei)
  • 24. Dienstanweisung vom 22.03.22 (PDF)
  • 24. Dienstanweisung  vom 22.03.22 (barrierefrei)
  • Brief der Vizepräsidentin für Studium und Lehre an alle Lehrenden der Universität Hamburg zum Sommersemester 2022 vom 23.02.22 (PDF, barrierefrei)
  • 23. Dienstanweisung vom 29.11.2021 für die Zeit ab dem 30.11.2021
  • 23. Dienstanweisung vom 29.11.2021 für die Zeit ab dem 30.11.2021 (mit Änderungen)
  • 23. Dienstanweisung vom 29.11.2021 für die Zeit ab dem 30.11.2021 (barrierefrei)
  • Brief des Universitätspräsidenten vom 29.11.2021 an die Beschäftigten zur 23. Dienstanweisung (PDF, barrierefrei)
  • 3G-Status-Erfassung: Vorgehen für Vorgesetzte und Mitarbeitende (Schaubilder, PDF)
  • 3G-Status-Erfassung: Vorgehen für Vorgesetzte und Mitarbeitende (barrierefrei)
  • Brief des Universitätspräsidenten vom 23.11.2021 an die Beschäftigten zur Homeoffice-Pflicht und 3G für Beschäftigte sowie die vorläufigen Informationen für Beschäftigte zur neuen 3G-Regel am Arbeitsplatz (PDF, barrierefrei)
  • 22. Dienstanweisung vom 30.09.2021 für die Zeit ab dem 04.10.2021
  • 22. Dienstanweisung vom 30.09.2021 für die Zeit ab dem 04.10.2021 (barrierefrei)
  • Brief des Universitätspräsidenten an die Beschäftigten sowie Brief der Vizepräsidentin für Studium und Lehre an die Studierenden vom 30.09.21 (PDF)
  • Brief des Universitätspräsidenten an die Beschäftigten zur Durchführung von Präsenzlehre im Wintersemester vom 09.09.21 (PDF, barrierefrei)
  • Redaktionelle Anpassung der 21. Dienstanweisung (02.07.21) vom 23.08.21 (PDF)
  • Redaktionelle Anpassung der 21. Dienstanweisung (02.07.21) vom 23.08.21 (PDF, Leseversion mit markierten Änderungen)
  • Redaktionelle Anpassung der 21. Dienstanweisung (02.07.21) vom 23.08.21 (barrierefreie Version)
  • Dienstanweisung zur Nutzung des Videokonferenzsystems Zoom vom 30.07.2021 (PDF)
  • Dienstanweisung zur Nutzung des Videokonferenzsystems Zoom vom 30.07.2021 mit markierten Änderungen (PDF)
  • Barrierefreie Version der Dienstanweisung zur Nutzung des Videokonferenzsystems Zoom vom 30.07.2021
  • Vorlage einer Teilnehmerliste für die Lehre / List of participants teaching (PDF)
  • Vorlage einer Veranstaltungsteilnehmerliste / List of participants events (PDF)
  • 21. Dienstanweisung vom 02.07.21 (PDF)
  • Leseversion der 21. Dienstanweisung von 02.07.21 mit markierten Änderungen (PDF)
  • Barrierefreie Version der 21. Dienstanweisung
  • Brief des Universitätspräsidenten an die Beschäftigten zur Lehre im Wintersemester 2021/22 vom 25.06.21 (PDF)
  • Brief des Universitätspräsidenten und des Kanzlers an die Beschäftigten zum Universitätsbetrieb nach der Sommerpause vom 23.06.21 (PDF)
  • 20. Dienstanweisung vom 15.06.21 (PDF)
  • Leseversion der 20. Dienstanweisung von 15.06.21 mit markierten Änderungen (PDF)
  • Barrierefreie Version der 20. Dienstanweisung
  • 19. Dienstanweisung vom 31.05.21 (PDF)
  • Leseversion der 19. Dienstanweisung von 31.05.21 mit markierten Änderungen (PDF)
  • Barrierefreie Version der 19. Dienstanweisung
  • Bescheinigung als Nachweis des Anspruchs auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 (PDF)
    • 18. Dienstanweisung vom 14.05.21 (PDF)
    • Leseversion der 18. Dienstanweisung vom 14.05.21 mit markierten Änderungen (PDF)
    • Barrierefreie Version der 18. Dienstanweisung
    • 17. Dienstanweisung vom 30.04.21 (PDF)
    • Leseversion der 17. Dienstanweisung vom 30.04.21 mit markierten Änderungen (PDF)
    • Barrierefreie Version der 17. Dienstanweisung
    • 16. Dienstanweisung vom 16.04.21 (PDF)
    • Leseversion der 16. Dienstanweisung vom 16.04.21 mit markierten Änderungen (PDF)
    • Barrierefreie Version der 16. Dienstanweisung
    • 15. Dienstanweisung vom 26.03.21 (PDF, barrierefrei)
    • Brief der Vizepräsidentin für Studium und Lehre an die Lehrenden, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Universität Hamburg vom 08.03.21 (PDF, barrierefrei)
    • 14. Dienstanweisung vom 05.03.21 (PDF, barrierefrei)
    • 13. Dienstanweisung vom 12.02.21 (PDF, barrierefrei)
    • Brief des Präsidenten vom 08.02.2021 (PDF, barrierefrei) zur Prüfungsplanung WiSe 2020/21 und zur weiteren Planung SoSe 2021

    • 12. Dienstanweisung vom 22.01.2021 (PDF, barrierefrei)
    • Brief des Universitätspräsidenten an die Beschäftigten zur 12. Dienstanweisung vom 22.01.21 (PDF, barrierefrei)
    • 11. Dienstanweisung vom 08.01.2021 (PDF, barrierefrei)
    • Brief des Universitätspräsidenten an die Beschäftigten zur 11. Dienstanweisung vom 08.01.21 (PDF, barrierefrei)
    • 10. Dienstanweisung vom 14.12.2020 (PDF, barrierefrei)
    • Brief des Universitätspräsidenten an die Beschäftigten zur 10. Dienstanweisung vom 14.12.20 (PDF, barrierefrei)
    • Brief des Universitätspräsidenten an die Beschäftigten der Universität Hamburg vom 01.12.20 (PDF, barrierefrei)
    • 9. Dienstanweisung vom 30.10.2020, aktualisiert am 01.12.20 (PDF, barrierefrei)
    • Dienstanweisung zur Nutzung des Videokonferenzsystems Zoom, akualisiert am 02.11.2020 (PDF, barrierefrei)
    • Brief der Vizepräsidentin für Studium und Lehre an die Lehrenden vom 23.10.20 (PDF)
    • 8. Dienstanweisung vom 09.07.2020 (PDF, barrierefrei)
    • Ergänzung der Dienstanweisung zur Nutzung von ZOOM vom 19.06.2020 (PDF, barrierefrei)
    • 7. Dienstanweisung vom 19.06.2020 (PDF, barrierefrei)
    • Dienstanweisung zur Nutzung des Videokonferenzsystems Zoom vom 19.06.2020 (PDF, barrierefrei)
    • 6. Dienstanweisung vom 14.05.2020, aktualisiert am 26.05.2020 (PDF, barrierefrei)
    • 6. Dienstanweisung vom 14.05.2020 (PDF, barrierefrei)
    • 5. aktualisierte Dienstanweisung des Präsidenten vom 30.04.2020 (PDF, barrierefrei)
    • 5. Dienstanweisung des Präsidenten vom 22.04.2020 (PDF, barrierefrei)
    • 4. Dienstanweisung des Präsidenten vom 25.03.2020 (PDF, barrierefrei)
    • 3. Dienstanweisung des Präsidenten vom 19.03.2020 (PDF, barrierefrei)
    • 2. Dienstanweisung für die Beschäftigten der Universität Hamburg vom 13.03.2020 (PDF, Update am 14.03.2020, barrierefrei)
    • 1. Dienstanweisung zu Veranstaltungen vom 04.03.2020 (PDF, barrierefrei)
    • Brief des Präsidenten an alle Angehörigen der Universität Hamburg zum Verhältnis von Freiheit und Leben im Bildungsbetrieb, 07.04.20 (PDF)
    • Brief der Vizepräsidentin für Studium und Lehre an die Lehrenden sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Studienmanagement der Universität Hamburg vom 03.04.20 (PDF)
    • Brief des Präsidenten zur 4. Dienstanweisung vom 25.03.2020 (PDF)
    • Brief des Präsidenten zur aktuellen Lage vom 19.03.2020 (PDF)
    • Rundschreiben des Präsidenten vom 13.03.2020 (PDF)
    • Rundschreiben des Präsidenten für Mitarbeitende vom 03.03.2020 (PDF)
    • Aufsatz „Zum Verhältnis von Freiheit und Leben im Bildungsbetrieb“ von Prof. Dr. Dr. h.c. Dieter Lenzen, 07.04.20 (PDF)
    • Corona-Pandemieplan – ohne UKE (PDF)

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    Verändert am 21. Juni 2022

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